schwere Körperverletzung - ich stand doch nur dabei!

17. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
George321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
schwere Körperverletzung - ich stand doch nur dabei!

Hallo.
2 kumpels von mir haben nach einem weihnachtsball eine schlägerei begonnen. ich bin als zeuge zur polizei vorgeladen worden. da hab ich natürlich ausgesagt weil ich sowas noch nie gemacht hatte. der polizist jedoch sagte zu mir das, wenn ich da die ganze zeit bei stand auch schuldig bin. darauf hin hab ich gesagt das ich das am anfang gar nicht mitbekommen hab. doch jetzt kommt das gerichtiliche verfahren. was soll ich jetzt tun? die Aussage verweigern... oder was. weil ich mich auch gar nicht mehr genau erinnern kann was ich bei der polizei gesagt habe... ich mein immerhin ist es ja auch schon ein halbes jahr her.
ich bitte um dringende HILFE!!!

Danke im vorraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter George321,
Sie wissen nicht mehr, was Sie bei der Polizei ausgesagt haben?

quote:
der polizist jedoch sagte zu mir das, wenn ich da die ganze zeit bei stand auch schuldig bin.
Das ist in dieser allgemeinen Form nicht korrekt. Dazu müssten Sie sich in irgendeiner Form am Tatgeschehen beteiligt haben bzw. u.U. Hilfeleistungen unterlassen haben.

quote:
[...]die aussage verweigern[...]
Dazu müsste vorab geklärt werden, ob Sie als Angeklagter im Prozess aussagen, oder als Zeuge.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
George321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin als zeuge eingeladen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Dann können Sie die Aussage nur dann verweigern, wenn Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht oder Auskunftsverweigerungsrecht haben. Ansonsten sind Sie zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
George321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe davon noch nie etwas gehört.

"Zeugnisverweigerungsrecht oder Auskunftsverweigerungsrecht"

was ist das und wann bekomm ich es..?

kann ich auch die aussage verweigern wenn ich bei der polizei schon ausgesagt habe?

mfg

beule 321

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Googlen Sie mal nach den Begriffen. Die werden dort gut erklärt.

Sofern Sie ein solches Recht haben (siehe oben), können Sie auch die Aussage verweigern, obwohl Sie schon bei der Polizei ausgesagt haben. Aber dann wird man Sie höchstwahrscheinlich darauf ansprechen.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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