Hallo!
Folgendes: Unser Sohn ist bereits 18 und war zum Tatzeitpunkt in einem Wohnheim für "schwierige Jugendlich" (eine Christliche Einrichtung). (Hatte mehr mit Anpassungsschwierigkeiten pp zu tun). Dort hat er, gemeinsam mit 2 Bewewohner mit einem von Betreuern gestohlenen Generalschlüssel div. Räume geöffnet und Wertsachen..Geld soviel ich weiß, gestohlen. Ferner von den anderen wohl gestohlenes Geld angenommen. Jetzt ist die Anklage wegen schweren Diebstahls und Hehlerei gekommen - da er nicht bei uns wohnt, weiß ich nicht, was in der Anklageschrift steht. Jedenfalls wurde auf Grund dieser Taten schon vor Monaten aus diesem Haus fristlos gekündigt und lebt jetzt alleine und bekommt SGBII Geld. Er ist 1 x verurteilt - hatte Sozialstunden nicht geleistet, Verfahren wieder aufgenommen und dann als Urteil Stunden oben drauf. Diese hatte er dann abgeleistet. Was meint ihr, mit welcher Strafe kann er rechnen? Danke an alle, die evtl. eine unverbindliche Info geben könnten!!
schwerer Diebstahl+Hehlerei - Strafmaß?
10. November 2009
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Frage vom 10. November 2009 | 13:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
schwerer Diebstahl+Hehlerei - Strafmaß?
#1
Antwort vom 10. November 2009 | 16:26
Von
Status: Unbeschreiblich (34342 Beiträge, 17771x hilfreich)
Hi,
tja, "unverbindlich" trifft es ganz gut. Wir kennen die Schadenshöhe nicht, außerdem wird er vermutlich nach Jugendstrafrecht verurteilt, wo der Spielraum des Richters noch größer ist als sonst - ganz unverbindlich tippe ich mal auf Sozialstunden und/oder Jugendarrest.
Gruß vom mümmel
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