Hallo,
bei mir kommt es in kürze zu einer verhandlung wegen §§ 146, 147, 148.
Ich habe daten in einem Wettbüro von zu hause aus so manipuliert, das verlorene Wettscheine trotzdem gewonnen wurden (durch manipulierung der Resultate).
lt. Anklageschrift beträgt der schaden €23.000,--.
Es kam zu einer Hausdurchsuchung wo meine gesamte Hardware bschlagnahmt wurde. Ich war natürlich sofort geständig.
Ich habe in Österreicht noch einen sauberen Leumung. Habe jedoch in deutschland schon mal eine Bewährungsstrafe bekommen die erst im Jänner endet. Es handelte sich dabei aber um ein anderes delikt (Btm).
Womit muss ich rechnen? Das ganze ist ein halbes Jahr her, ich hatte damals eine finanziell schwere zeit (spielsucht, drogenproblem). Mittlerweile ist das ganze 8 monate her, ich habe mir wieder ein soziales umfeld aufgebaut, habe eine gute Arbeit. Ich würde natürlich alles tun um einer Haftstrafe zu entgehen.
schwerer betrug - höhe der strafe
13. November 2005
Thema abonnieren
Frage vom 13. November 2005 | 17:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
schwerer betrug - höhe der strafe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. November 2005 | 18:39
Von
Status: Bachelor (3291 Beiträge, 410x hilfreich)
Du solltest die Frage wohl besser in einem Forum in Österreich stellen, dort war doch die Tat? Die §§146 und 147 beziehen sich in Deutschland nämlich auf Falschgeld und der §148 auf amtliche Wertzeichen (letzteres könnte vielleicht zu den staatlichen Lotterien noch passen...)
#2
Antwort vom 13. November 2005 | 18:40
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Mit den "Marktpreisen" in Österreich kenne ich mich auch nicht aus.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. November 2005 | 18:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ok sorry...
146-148 in *.at is betrug, schwerer betrug, gewerbsmäßiger betrug
Und jetzt?
Schon
268.229
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten