schwerer betrug - höhe der strafe

13. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
dingensbums
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
schwerer betrug - höhe der strafe

Hallo,

bei mir kommt es in kürze zu einer verhandlung wegen §§ 146, 147, 148.
Ich habe daten in einem Wettbüro von zu hause aus so manipuliert, das verlorene Wettscheine trotzdem gewonnen wurden (durch manipulierung der Resultate).
lt. Anklageschrift beträgt der schaden €23.000,--.
Es kam zu einer Hausdurchsuchung wo meine gesamte Hardware bschlagnahmt wurde. Ich war natürlich sofort geständig.
Ich habe in Österreicht noch einen sauberen Leumung. Habe jedoch in deutschland schon mal eine Bewährungsstrafe bekommen die erst im Jänner endet. Es handelte sich dabei aber um ein anderes delikt (Btm).

Womit muss ich rechnen? Das ganze ist ein halbes Jahr her, ich hatte damals eine finanziell schwere zeit (spielsucht, drogenproblem). Mittlerweile ist das ganze 8 monate her, ich habe mir wieder ein soziales umfeld aufgebaut, habe eine gute Arbeit. Ich würde natürlich alles tun um einer Haftstrafe zu entgehen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Du solltest die Frage wohl besser in einem Forum in Österreich stellen, dort war doch die Tat? Die §§146 und 147 beziehen sich in Deutschland nämlich auf Falschgeld und der §148 auf amtliche Wertzeichen (letzteres könnte vielleicht zu den staatlichen Lotterien noch passen...)

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Mit den "Marktpreisen" in Österreich kenne ich mich auch nicht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dingensbums
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ok sorry...
146-148 in *.at is betrug, schwerer betrug, gewerbsmäßiger betrug

0x Hilfreiche Antwort

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