schwerer diebstahl/hehlerei!!

15. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Heino123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)
schwerer diebstahl/hehlerei!!

hi ich habe 4 navis aus autos gebaut und davon 1 verkauft!!ich wurde erwischt und wurde wegen hehlerei angeklagt die strafe war eine geldstrafe dfie ich gezahlt habe!nun 2 jahre später kommt ein schreiben angeklagt wg schweren diebstahl ???wieso das denn?WAS KOMMT DENN JETZT NOCH!!bin nicht vorbestraft 31 jahre!die fahrzeuge wurden nicht beschädigt!!fingerabdrücke nicht genommen!!was kann mir drohen?wieder geldstrafe?und wieso ist es nicht besonders schwerer diebstahl??danke schonmal im vorraus!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Die Fragestellung ist ein wenig unklar.

Wegen wieviele Navis wurden Sie den damals angeklagt. Und für wieviele verurteilt. Wenn Sie damals nur wegen der Helerrei eines Gerätes verurteilt wurden, können die Diebstähle der Navis selbst noch angeklagt werden, sofern die Taten noch nicht verjährt sind.

Sind Sie hier nicht.

Fraglich ist warum die Taten damals nicht abgeurteilt wurden, vielleicht waren Sie da noch nicht bekannt? Oder die StA hat damals die Verfolgung auf die Helerrei beschränkt, und von der Verfolgung des Diebstahls nach § 154 StPO abgesehen (Verfolgungsbeschränkung).

Jetzt wo Sie die anderen Taten wie auch immer aufgeklärt hat, holt Sie die damaligen nicht verfolgten Taten wieder aus der Schublade, und meines Wissen darf Sie das auch.

Ein Verfahrenshindernis besteht - meiner Ansicht nach - nicht.


-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heino123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

hi das heisst also!!ich wurde für alle 4 verknackt!!habe 1500 euro strafe gezahlt!!was wird jetzt kommen ca??

0x Hilfreiche Antwort

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