Schönen guten tag ,
Ich habe einen folgenden problem undzwar :
Es war an einen schönen freitag abend , ich war in der disco , alles verlief anfangs gut haben schön viel getrunken und getanzt hatten viel spaß gehabt
bis zu einer sache , mein kolege war mit einen in konflikt geraten, ich habe mich eingeschlichten und wollte die sache klären, damit die nicht eskaliert.
wir wurden von den türsteher aufgefordert raus zu gehen und die sache zu klären, kurz angekommen bei der kasse kamen noch weitere rebale äußerungen von beiden seiten
darauf hin habe ich mich provoziert gefühlt und habe anschließend mich auch angefangen zu beleidigen .
An der kasse vorbei haben wir bei der gardrobe habe ich die polizei angerufen , die drauauf hin wollten drauf nicht reagieren und meinten mit eigenen worten : "WIR SOLLTEN ES UNTEREINADER SELBER KLÄREN"
draußen vor der diskothek , kam es zu einen rangerlei
darauf habe ich angst bekommen und zu einer "Gummiknübbel" gegriffen und habe ihnen damit attackiert , dabei bin ich sofort zur boden gefallen und er sich auf mich gestürzt hat
Die waffe wurde von dem türsteher einkassiert , die wird wie ich denke vom gericht garnicht erwähnt somit fällt es als beweiß aus.
1. Was ist wenn die waffe doch auftaucht , was muss ich befürchten wenn es doch im gericht auftaucht?
2. Der "opfer" sagt die waffe wurde gegen ihn eingesetzt , aber was ist wenn die waffe nicht im gericht als beweißmittel auftaucht?
3. Was müsste ich im schlimmsten fall erwarten , was ich als strafe bekomme ?
4. gibst noch möglichkeiten , für mich selber "strafmildender" zu gestalten ?
ich bitte um rat und hilfe , wäre sehr dankbar
-----------------
""
-- Editiert leutrim am 19.10.2011 01:35
schwieriger justiz fall bei einer sache
19. Oktober 2011
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Frage vom 19. Oktober 2011 | 01:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
schwieriger justiz fall bei einer sache
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2011 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Sorry, aber das ist grausam zu lesen. Man versteht fast nichts.
Nur soviel:
quote:
die wird wie ich denke vom gericht garnicht erwähnt somit fällt es als beweiß aus.
Da wirst Du Dich zieml. sicher täuschen. Warum sollte der Türsteher eine Falschaussage für Dich machen und mindestens 3 Monate bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe dafür riskieren?
Jemandem was mit dem Gummiknüppel überzubraten ist eine "gefährliche Körperverletzung" Mindeststrafe im Erwachsenenrecht: 6 Monate Freiheitsstrafe.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#2
Antwort vom 19. Oktober 2011 | 13:01
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:
habe anschließend mich auch angefangen zu beleidigen
Die Selbstbeleidigung ist noch nicht strafbar.
quote:
rebale äußerungen
Auch an dich die Bitte, keine Fremdwörter zu verwenden, die du nicht mal ansatzweise korrekt schreiben kannst. Wer soll so einen Text verstehen? Der Babelfisch?
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