selbstgebrannte CDs, Raubkopie ??

13. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
selbstgebrannte CDs, Raubkopie ??

Hallo,
nachdem ich nun ein paar mal davon gelesen habe, daß Autofahrer Ärger bekommen ahben, weil sie gebrannte CDs im Auto hatten stellt sich mir folgende Frage :
Ich habe in meinem Auto nur gebrannte CDs, zum einen zusammengestellt aus meinem CD-Bestand, zum anderen aus geliehenen CDs von Bekannten. Darunter auch eine im Original geschützte CD, welche in meinem Besitz ist, ich aber über Audiograbber aufgenommen habe, somit nicht den Kopierschutz umgangen habe. Ich habe defakto KEINE einzige Raubkopie im Auto. Wenn nun bei einer Kontrolle die gebrannten CDs gefunden werden, berechtigt dies die Polizei zu einer Hausdurchsuchung ? Bzw. woran erkennt man denn ob ein MP3-File illegal über eine Tauschbörse gezogen wurde oder legal einfach mitgeschnitten wurde. Liegt die Beweispflicht bei mir oder bei der Behörde ??

Gruß

Michael

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Die Beweispflicht liegt bei den Behörden.
Man muss ihnen eine Straftat nachweisen, nicht sie ihre Unschuld, dazu haben die meisten Leute auch weder Mittel noch Möglichkeiten! ;)

Zum Eigengebrauch ist es legal sich eine Kopie von Musik-CDs zu machen, zB fürs Auto, sofern sie das Orginal haben, also die Rechte an der Nutzung der Lieder.

Wie man allerdings feststellen kann woher das Orginal ist, ob per File-sharing oder lizensierter Audio-CD weiß ich nicht.

Soweit mein Wissensstand.

Gruß Holger

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#2
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

man kann schon feststellen, ob ein file mit großer wahrscheinlichkeit aus den tauschbörsen stammt (hash-wert). aber dies würde wohl einen normalen polizisten überfordern. privatkopien sind nicht illegal (außer man umgeht den kopierschutz). demnach besteht auch kein grundlage eine hausdurchsuchung durchzuführen. ich denke mal im anderen thread war es so, daß die polizisten augrund des waffendeliktes eine hd durchgeführt haben und die cds sich in der wohnung als zufallsfund heraustgestellt haben.

mfg
chronoton

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#3
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Im § 108 UrhG steht, dass das Umgehen eines Kopierschutzes für eigenen Gebrauch nicht strafbar ist...

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__108b.html

Oder täusche ich mich in der Interpretation?

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#4
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

@holiday357
da gebe ich dir vollkommen recht :)
hab ein bisschen gegoogelt und bin da auf ein paar neue infos gestoßen.
zb.: http://www.internetrecht-rostock.de/kopierschutz-privat.htm
anscheinend ist das knacken eines kopierschutzen zu rein privaten zwecken zulässig. :)
meine lehre wieder mal daraus: glaube niemals den medien, sondern versichere dich immer wieder selbst, obs stimmt oder nicht.

mfg
chronoton

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ums mal auf den Punkt zu bringen:

Eine gebrannte Cd (bzw. 6 Stck.) im Auto würden nicht dazu führen, daß eine Hausdurchsuchung gemacht wird ?

Ich hätte zwar nichts zu verbergen, allerdings wäre das schon irgendwie peinlich.

Gruß

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#6
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Eine Durchsuchung bedingt erst mal eine richterliche Entscheidung.

Ohne diese gibt's eine Durchsuchung nur dann, wenn "Gefahr im Verzug" ist. Das ist aber bei den CDs sicher nicht der Fall.

Also wird ein Polizist sicher nicht mitkommen und die Wohnung auf den Kopf stellen! ;)
Darf er nicht.

Unter welchen Voraussetzungen ein Richter eine HD anordnet weiß ich aber auch nicht.

Gruß Holger

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