sexuelle Nötigung- Bewährung

4. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
squal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
sexuelle Nötigung- Bewährung

Hallo!

Mein Name ist Mark. Ich habe bereits eine 3 jährige Bewährungsstrafe wegen Verstoß gegen das BTMG. Des weiteren bin ich einmal aufgefallen als ich während der Bewährung auf einer Party einen Joint mitrauchte. Ich wurde allerdings nur vom Richter verwarnt. Es wäre meine letzte Chance und beim kleinsten Vorfall wäre ich "weg". Seit dem bin ich nicht mehr aufgefallen. Habe eine Umschulung begonnen, rauche nicht mehr....

Aber ich habe letztes Jahr eine absolut dumme Aktion begangen. Ich trank auf einer Geburtstagsfeier sehr viel Alkohol. Gegen 1 Uhr nachts machte ich mich mit meinem Roller (!!!) auf den Weg nach Hause. Dort traf ich eine Frau die mir schon seit längerer Zeit gefällt. Ein Freund der mit kurz vorher noch "aufgabelte" bemerkt meinen Zustand und riet mir mich nach Hause zu begeben und den Rausch auszuschlafen. Ich sagte wohl nur noch so was wie: " Die mach ich mir klar..."

Tja und das Ende vom Lied war, ich bin auf ihren Balkon geklettert setzte mich neben die erschrockene Person auf das Bett und faßte sie einmal am Busen and und versuchte sie zu küssen. Sie machte das Licht an und ich ergriff die Flucht mit den Worten: "Scheiße, Scheiße tut mir leid".

Vor einer Woche habe ich endlich die Anklageschrift bekommen. Sie lautet auf sexuelle Nötigung mit nächtlicher Ruhestörung und wohl auch noch Hausfriedensbruch. Des weiteren das führen eines Kraftfahrzeugs im betrunkenen Zustand. Ach, ja es stand auch was von Körperverletzung dort drin, jedoch nur ein Satz.

Ich wüßte jetzt gerne was in der Verhandlung auf mich zukommt! Ich habe wie erwähnt noch eine Bewährungsstrafe die in 4 Monaten abläuft. Ich habe mich bei der Person entschuldigt und habe die Tat direkt gestanden.

Bitte helft mir weiter. Habe ich die Chance eine weitere Bewährungsstrafe zu erhalten? Oder die volle Breitseite? Gefängnis!

Ich weiß nicht mehr weiter.

Vielen Dank im Voraus,

Liebe Grüße

Mark

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Mark,

normalerweise ist eine weitere Bewährungsstrafe bei einem Delikt, wie dem das Sie begangen haben, während der noch laufenden Bewährungszeit nicht mehr zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen,

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Du bist ja auch echt ********.

Hast Bewährung, wirst wegen Kiffens, verwarnt, und drehst so ein Ding!

Wie hoch war denn die Bewährungsstrafe damals.(Strafmaß)? Die 3 jahre sind ja wohl die Bewährungszeit, denn 3 Jahre (aus einem Urteil) können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Kurz um: Theoretisch wäre eine 2. Bewährungsstrafe möglich. Praktisch sehe ich da eher schwarz. Die Tatsache, daß Du kurz vorm Ende der 1. Bew. stehst, und vor allem, daß Du Arbeit hast, könnten das "positive" Zünglein an der Waage sein. Aber -wie gesagt- ich sehe schwarz. irgendwann ist's halt mal vorbei. Viele meiner Klienten merken das leider auch erst wenn's zu spät ist.

Auf jeden Fall solltest Du Dir einen Anwalt nehmen. In Deinem Fall ist das mehr als zu empfehlen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
squal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Bob, lieber Bobo

vielen Dank für eure Hilfe. Ich weiß ich bin wirklich ein ******. Auch wenn es jetzt ziemlich doof klingen mag, so etwas würde ich im "nüchternen Zustand" definitiv nicht machen.

Ich hoffe ich bekomme eine allerletzte Möglichkeit zu zeigen das ich im Grunde ein anständiger Mensch bin. Der Vorfall tut mir wahnsinnig leid.

Kann ich also eventuell noch mit einer Bewährung rechnen? Ich weiß nicht was ich mache sollte ich ins Gefängnis müssen.

Vielen liebe Dank,

Gruß

Mark

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ja, -wie gesagt- theoretisch sind auch 2 (oder mehr) Bewährungen nebeneinander möglich.

Ein Klient von mir z.B. hat 4,5 Jahre offen. (aus 3 Urteilen) 12 Monate (Einbruch), 18 Monate (Betrug und Nötigung) und 24 Monate (inkl. Therapieauflage)(Btm)

Das ist aber die Rieeeeeesen-Ausnahme !

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Mark,

gern geschehen.

Die Chance auf eine zweite Bewährungsstrafe ist hier jedoch generell gesehen, genau wie Bob auch sagte, sehr gering. Natürlich hängt dieses von den genauen Einzelheiten Ihres Falles ab. Sicherlich spielt auch der Promillegehalt zur Tatzeit eine Rolle. Da Sie jedoch immer noch imstande waren auf einen Balkon zu klettern usw. werden Sie wohl nicht unter "schuldunfähig" fallen.

Wieviel Promille hatten Sie denn?

Ich kann verstehen, wenn Sie jetzt eine gewisse Angst vor den Konsequenzen haben. Jedoch frage ich mich, warum Sie sich darüber nicht vorher bewusst waren.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
squal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag Bobo,

der Promillewert konnte nicht ermittelt werden da die Polizei erst am nächsten Tag mit mir einen Termin für den darauffolgenden Tag (Aussage) festlegte. Dort gab ich natürlich alles sofort zu. Das heißt an die Sachen an die ich mich noch einigermaßen erinnern konnte.

Natürlich hätte ich mir über die Konsequenzen vorher Gedanken machen müssen. Allerdings war ich wirklich jenseits von Gut und Böse. Das können Sie mir glauben.

Ich bereue meine Tat zutiefst, habe versucht mich bei der Person zu entschuldigen. Einen Arzttermin zum psychologischen Gespräch wahrgenommen. Des weiteren konsumiere ich seit dem Tag keinen Alkohol mehr. Habe es endlich geschafft ein normales Leben zu führen. Eine liebe Freundin die ich über alles liebe, und bin in einer Umschulungsmaßnahme.

Ganz ehrlich, ich würde es im Gefängnist keine 2 Wochen aushalten.

Einen Anwalt habe ich mir bereits geholt. Und in der Anklageschrift stand auch: Wird angeklagt, im Zustand "verminderter Schuldfähigkeit".....

Mein weiteres Leben wäre definitiv ruiniert, und alle Chancen verbaut. Ich will nur eine letzte Chance.

Ganz liebe Grüße,

Mark

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Mark,

ich kann Sie durchaus verstehen und freue mich auch zu lesen, dass Sie eine gewisse Lebenseinstellung geändert haben.

Natürlich ist es immer eine Sache der genauen Umstände des Einzelfalls, was letztendlich beim Urteil herauskommt. Die Entscheidung dazu trägt der Richter (und seine Schöffen).Wir kennen hier ja die genauen Umstände nicht, so dass wir nur eine generelle Auskunft darüber geben können, dass unter normalen Umständen, eine weitere Bewährungsstrafe nicht zu erwarten ist.

Mit der Anklage auf "verminderte Schuldfähigkeit" wird auf Ihren alkoholisierten Zustand während der Tat Rücksicht genommen.

Selbstverständlich wird der Anwalt u.a. die von Ihnen aufgeführten Punkte zu Ihrer Verteidigung werten. Zeigen Sie Reue und Ihre guten Vorsätze. Wichtig ist, dass Sie dieses auch ernst meinen.

Mich würde der Ausgang dieser Sache interessieren.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Genau.

Die ganzen Positiven Aspekte müssen für Dich in die Waagschale geworfen werden. Und dann heißt es : Daumen drücken !

Und -wie gesagt- nimm Dir einen Anwalt!

Normalerweise rate ich nicht so schnell zum Anwalt (kostet ja Geld ;) ), aber in diesem Fall ist er mehr als wichtig.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
squal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Bobo und lieber Bob,

ich danke euch von ganzem Herzen für eure Ressonanz.

Mein Bewährungshelfer meinte es würde noch ca. 1 Monat bis zur Verhandlung dauern. Ich werde euch/Sie auf dem laufenden halten, und das Urteil mitteilen.

Recht herzlichen Dank!

Einen schönen Tag noch,

Ganz liebe Grüße

Mark

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

jaaaaaa, mich würde der Ausgang der Geschichte auch interessieren!
und wie zur Hölle bist du vollstramm den Balkon hochgekommen...


-----------------
"Wu Wei"

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