Hallo,
ich weiß gar nicht, ob ich hier überhaupt richtig bin, aber ich brauche einen rechtlichen Rat.Ich erzähle meine Geschichte und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.Vor fast einer Woche wurde ich von dem Freund meiner besten Freundin immer wieder angefasst.Er war sehr stark betrunken und hat immer wieder den Arm um mich gelegt oder mich fest gedrückt, was ich am Anfang noch ertragen habe. Er wurde aber immer zudringlicher und das vor den Augen seiner Freundin. Ich hatte ein wenig getrunken, aber meine Freundin war nüchtern. Ihr Freund wollte mich dann irgendwann küssen, aber ich habe meinen KOpf weggedreht, da hat er an meinem Ohr rumgeleckt. Ich hab gesagt, dass er das lassen soll. Er wollte mir in meinen Ausschnitt schauen und auch das verneinte ich. Als ich dann schon etwas aufgelöst ins Wohnzimmer gegangen bin kam er hinterher und hat sich auf mich gesetzt und meine Freundin hat ihn runtergezogen. Mein Rock war komplett oben.SPäter hat er wieder vor allen einfach meinen Rock hochgezogen. Seitdem Abend geht es mir immer schlechter. Ich bin in der Hinsicht stark traumatisiert und er wußte das und hat mich trotzdem nicht losgelassen. Ich frage mich jetzt ob das für eine Anzeige
reicht und ob es überhaupt eine Chance hätte. Ich bin gerade echt verweifelt und weiß nicht mehr weiter...
Über Antworten würde ich mich freuen!
Vielen Dank Leara
sexuelle Nötigung? Er wollte mir in meinen Ausschnitt schauen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Für eine (versuchte) sexuelle Nötigung wird das wohl nicht reichen. Eher eine (tätliche) "Beleidigung" (auf sexueller Grundlage). § 185 StGB
Beleidigung ist ein Antragsdelikt, das oftmals von der Staatsanwaltschaft mangels öffentlichem Interesse eingestellt wird. Ob das im konkreten Fall auch so wäre, weiß man im Voraus nicht.
Was die "Beweisbarkeit" angeht, würde es stark auf die Aussage von etwaigen Zeugen ankommen, also z.B. der Freundin. Also darauf, was
diese aussagen würde, und ob sie überhaupt gegen den Freund aussagt, oder sich evtl. über eine "behauptete Verlobung" ein Zeugnisverweigerungsrecht verschaffen würde, § 52 StPO
.
Ohnehin müßte sie frühestens gegenüber der Staatsanwaltschaft und dann später -gegebenenfalls- vor Gericht aussagen. Eine Vorladung zur Zeugenaussage bei der Polizei könnte sie einfach ignorieren. Auch ohne Zeugnisverweigerungsrecht.
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