sexueller missbrauch Eltern ,- normal dass Polizei das Kind in der Schule befragt?

17. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
susi111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
sexueller missbrauch Eltern ,- normal dass Polizei das Kind in der Schule befragt?

Ist es normal wenn Eltern angezeigt werden ihr Kind sexuell missbraucht zu haben, dass die Polizeibeamten das Kind in der Schule besuchen und es dort befragen?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wo sollten sie es sonst befragen? Wer hat angezeigt?

wirdwerden

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#2
 Von 
susi111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Kind ist 8 Jahre alt und jemand aus der Verwandtschaft hat Anzeige erstattet.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da eine Vernehmung zuhause in dieser Konstellation (bei den Eltern als Beschuldigte) natürl. ausscheidet, ist eine Befragung des Kindes im für das Kind vertrauten Rahmen der Schule natürlich sehr umsichtig von den Beamten und viel schonender als eine Vernehmung auf der Polizeiwache.

Es wird auch das Jugendamt eingeschaltet und ein Verfahrenspfleger bestellt werden (als Beistand für das Kind)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Eine Vernehmung in der Schule klingt etwas ungewöhnlich, kann aber u.U. sachgerecht sein. Das kann man von hier nicht beurteilen, da keiner den Fall kennt.
Die Nachfragen wurden ja auch nur recht unzureichend beantwortet.

Also zur Frage, ob es "normal" ist: Kann sein, kann auch nicht sein. Was ist schon normal...

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Mit der Beistandschaft hat das auch nichts zu tun, diese ist nur für die Feststellung der Vaterschaft,
und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche vorgesehen.

Nein, darum geht es überhaupt nicht. Wenn ein Kind als Zeuge vernommen werden soll und Sorgeberechtigte beschuldigt sind UND das Kind in einem Alter ist, in dem es sich über sein Zeugnisverweigerungsrecht noch nicht im Klaren ist, wird ein Ergänzungspfleger bestellt, der entscheidet, ob das Kind aussagt oder nicht.

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