sicherheitsmitarbeiter

6. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Big Foot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
sicherheitsmitarbeiter

Hallo
ich habe eine kurze frage ich wurde am 21.11.2019 wegen Sachbeschädigung und wegen widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 6 Monaten Freiheitstrafe auf 3 Jahre Bewährungszeit verurteilt.
Ich möchte mich als Sicherheit Mitarbeiter bewerben.
Ab wann kann ich bei einem behördlichen/privaten Führungszeugnis mit keinem Eintrag mehr rechnen.

Vielen Dank im Voraus

-- Editiert von Moderator topic am 7. Oktober 2022 00:35

-- Thema wurde verschoben am 7. Oktober 2022 00:35

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Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Und die Frage zum Thema des Forums " Ausländerrecht" wäre jetzt welche genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Ab wann kann ich bei einem behördlichen/privaten Führungszeugnis mit keinem Eintrag mehr rechnen.

Wenn es die einzige Strafe ist (keine andere Strafe davor oder danach) und die Bewährung nicht widerrufen wurde, dann beträgt die Löschfrist 3 Jahre gerechnet ab dem Urteilsdatum.
Allerdings erfolgt die Löschung frühestens dann, wenn die Staatsanwaltschaft dem Bundesamt für Justiz mitteilt, dass die Bewährungszeit "bestanden" wurde. D.h. es wird nicht genau 3 Jahre nach dem Urteil gelöscht, sondern erst dann, wenn die Mitteilung da ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

D.h. es wird nicht genau 3 Jahre nach dem Urteil gelöscht, sondern erst dann, wenn die Mitteilung da ist. Und das kann durchaus einige Monate dauern...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von Big Foot):
ich wurde am 21.11.2019 wegen Sachbeschädigung und wegen widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 6 Monaten Freiheitstrafe auf 3 Jahre Bewährungszeit verurteilt.
Wie alt warst du damals? Wurde Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet?



-- Editiert von User am 7. Oktober 2022 16:41

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Big Foot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wie alt warst du damals? Wurde Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet?

Ich war 21 Jahre alt- Erwachsenenstrafrecht.

Signatur:

Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Dann stimmt alles, was in den Antworten von drkabo und mir steht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von Big Foot):
Ich war 21 Jahre alt- Erwachsenenstrafrecht.
Dann musst du noch etwas warten bis deine Akte wieder sauber ist. Das wird dieses Jahr sicherlich nicht der Fall sein

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Einige Wochen nach dem 21.11. könnten Sie aber auch das Gericht anschreiben und um den baldigen Erhalt des Beschlusses über den Erlass der Strafe bitten - das könnte den Vorgang beschleunigen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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