st es Verleumdung, wenn eine Person schriftlich aussagt, ich hätte Enkelin unter Drogen gesetzt?

2. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Robin108
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
st es Verleumdung, wenn eine Person schriftlich aussagt, ich hätte Enkelin unter Drogen gesetzt?

Ist es eine Verleumdung, wenn eine Person bei der Polizei schriftlich aussagt, ich hätte die Enkelin unter Drogen gesetzt?

Ist es eine Verleumdung, wenn jemand schriftlich und mündlich aussagt, ich hätte wiederholt gestalkt, wenn es dafür keinerlei Beweise gibt?

Als "Belege" wurde angegeben, ich hätte das Haus beobachtet, hätte mitten in der Stadt aufgelauert, hätte einem gemeimsamen Freund (!) Nachrichten bei Facebook geschickt undes wären anonyme Karten aufgetaucht oder solche mit erfundenen Absendern...

Ist es Verleumdung, wenn ich den VERDACHT äußere, dass eine bestimmte Person seine Enkelin vermutlich missbraucht hat und dass es dafür Anhaltspunkte gibt und mir ein Polizist empfielt, dies anzuzeigen?

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8 Antworten
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#2
 Von 
Robin108
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die fundierte und detaillierte Antwort.

Dann ist es aus meiner Sicht und Schlußfolgerung in den ersten beiden Fällen also eine falsche Verdächtigung und im
dritten Fall weder das eine noch das andere.

Hierzu meine Nachfrage: Ist auch die falsche Verdächtigung strafrechtsrelevant, also strafbar?

Die Polizisten, die jeweils die schriftlichen Lügen und falchen Anschuldigungen der Gegenseite zur Kenntnis nahmen, haben dies jeweils als Verleumdung eingeordnet und von sich aus (!) gesagt, dass es sich tatsächlich um Verleumdungen handelt...

Dies ging aus dem Kontext der Briefe der Gegenseite an das Amtsgericht hervor, wo das Aufbewahren von Briefen als IM-Tätigkeit bezeichnet wurde und ich auf vielfältige Weise diffamiert wurde... ("zu blöd", "grob intollerant", "geistesgestört", "neiderfüllt", "reif für die Psychiatrie" etc. pp)

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nö.
Die Verleumdnung müsste:
- falsch sein
<hr size=1 noshade>


Nö. Nicht die "Verleumdung" müßte falsch sein, sondern die "Tatsachenbehauptung".

quote:<hr size=1 noshade>Die Verleumdnung müsste:
- in der Öffentlichkeit begangen werden <hr size=1 noshade>


Aha...?! Seit wann? Es wäre mir neu, dass der § 187 StGB dementsprechend geändert wurde. Evtl. die Vorschrift nochmals -genau- lesen.

@Robin108

quote:<hr size=1 noshade>Ist es eine Verleumdung, wenn eine Person bei der Polizei schriftlich aussagt, ich hätte die Enkelin unter Drogen gesetzt?

Ist es eine Verleumdung, wenn jemand schriftlich und mündlich aussagt, ich hätte wiederholt gestalkt, wenn es dafür keinerlei Beweise gibt? <hr size=1 noshade>


Beides wäre eine falsche Verdächtigung (§164 StGB , siehe Link von tricyclePilot), wenn die Behauptungen

*falsch sind,

*wider besseren Wissens erfolgten,

*gegenüber der Polizei (oder einer anderen zur Annahme von Anzeigen zust. Stelle, wie etwa der Staatsanwaltschaft) oder

*öffentlich gemacht wurden,

*in der Absicht ein behördliches Verfahren oder sonst. behördliche Maßnahmen gg. den Verdächtigten
herbeizuführen oder fortdauern zu lassen

*und dazu geeignet sind.

quote:<hr size=1 noshade>
Hierzu meine Nachfrage: Ist auch die falsche Verdächtigung strafrechtsrelevant, also strafbar? <hr size=1 noshade>


Ja, wenn sie -wie oberhalb beschrieben- tatbestandsmäßig erfüllt ist.

quote:<hr size=1 noshade>
Die Polizisten, die jeweils die schriftlichen Lügen und falchen Anschuldigungen der Gegenseite zur Kenntnis nahmen, haben dies jeweils als Verleumdung eingeordnet und von sich aus (!) gesagt, dass es sich tatsächlich um Verleumdungen handelt... <hr size=1 noshade>


Tja, Polizisten sind keine Juristen und haben nicht selten Schwierigkeiten damit, einen Sachverhalt strafrechtlich korrekt einzuordnen. Man erlebt da teilweise die merkwürdigsten Dinge. Letztens wollte mir ein Polizist erzählen, dass der Besitz von Cannabis, solange es sich um eine "geringe Menge" im Sinne von § 31a BtmG handeln würde, keine Straftat wäre, sondern eine Ordnungswidrigkeit, was natürlich kompletter Humbug ist. Zu seiner "Ehrenrettung" sei gesagt, dass ich selbiges auch schon von einem Rechtsanwalt hörte :bang: :bang:

Nicht umsonst ist -auf Seiten der "Strafverfolger"- nicht die Polizei für die rechtliche Würdigung eines Sachverhaltes zuständig, sondern die Staatsanwaltschaft.

quote:<hr size=1 noshade>
Dies ging aus dem Kontext der Briefe der Gegenseite an das Amtsgericht hervor, wo das Aufbewahren von Briefen als IM-Tätigkeit bezeichnet wurde und ich auf vielfältige Weise diffamiert wurde... ("zu blöd", "grob intollerant", "geistesgestört", "neiderfüllt", "reif für die Psychiatrie" etc. pp) <hr size=1 noshade>


Abgesehen davon, dass ich den Zusammenhang da jetzt nicht verstehe, sind diese "Behauptungen" natürlich keine "falschen Verdächtigungen", da Sie ja damit -vereinfacht gesagt- nicht bezichtigt werden, rechtswidrige Handlungen begangen zu haben. Die genannten Dinge sind dann tatsächlich eher bei den "Ehrverletzungsdelikten" (§§ 185 - 187 StGB ) anzusiedeln, wobei "neiderfüllt" und "intollerant" grundsätzlich auch durchaus noch zulässige Meinungsäußerungen sein können, somit nicht strafbar sind.

Wenn ich zu Ihnen (oder Sie zu mir) sagen:

"Du bist aber fürchterlich intollerant. Liegt das an Deinem chronischen Neid?"

...ist das -grundsätzlich- nicht strafbar.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 03.08.2011 12:34

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Robin108
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Ausführungen!

Leuchtet ein und ist für meine Einschätzung
auch durchaus hilfreich.

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#6
 Von 
Robin108
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

@ !!Streetworker!!

Danke für die Ausführungen!

Den Kommentar zur Qualifikation der Polizei kann ich weitgehend nachvollziehen, auch, da ich mehrfach erlebt habe, dass sie schon vom Umstand, eine Anzeige entgegen nehmen zu müssen, sich genervt gezeigt haben... Nicht nur bei mir, auch anderen Wartenden gegenüber.... Und die meisten Anmerkungen waren nicht wirklich qualifiziert... Diese Erfahrung betrifft das Gebiet von Ex-Ostberlin! :-)

Und die Polizistin, die die gegenstandslose Stalking-Anzeige meiner Ex-LG entgegen nahm, meinte doch tatsächlich, ich sollte dem Wunsch meiner Ex entsprechen und gemeinsame Freunde nicht mehr kontaktieren und auch sonst nicht über meine Ex-Liebste oder meine Beziehung zu ihr mit anderen sprechen...

Wozu denn Meinungsfreiheit?!? Reicht doch, dass das Wort im Dt. Duden steht.

Aber - es könnte ja etwas unter den ehemals gemeinsamen Freunden zur Sprache kommen, was der Ex peinlich ist und dann zeigt sie wieder an... Was sie dann auch getan hat, da sie ihre Lebenslüge gern aufrecht erhalten möchte. Also ganz nach Borderlinerinnen-Art.

Der Status Quo: Ich habe sie ( von dem von ihr erzwungenen Anhörungstermin vorgestern abgesehen) vor vier Monaten das letzte Mal gesehen. - Dennoch wird sie einfach nicht müde, dem Gericht weitere Lügen aufzutischen, wie z.B. ich hätte im gemeinsmaen Schlafzimmer eingebrochen oder ich hätte aus ihrem Laptop Daten gestohlen und ich hätte sie vor einem halben Jahr unsittlich berührt und gelacht dabei und ihre Tochter mehrfach in der Küche eingeschlossen, hätte anonyme Postkarten zugeschickt, ebenso Zitate aus Büchern und ihre Wohnung in einem Neubaublock in Berlin-Mitte beobachtet, weshalb ihre Tochter nun nicht mehr schlafen kann und einen Begleitschutz braucht...

Das bringt sie alles JETZT vor und begründet damit ihre drei Gewaltschutzanträge und ihre Stalkinganzeigenserie.

Der vorab erwähnte Vater der Ex hat dem Amtsgericht zwei Briefe geschickt, das Gericht soll schleunigst meine psych. Zurechnungsfähigkeit überprüfen. Und in diesem Kontext kamen dann all die erwähnten Beschimpfungen, zwei Seiten umfassend, weil er verhindern möchte, dass ich seine Enkelin jemals wieder sehe.. Sie hatte sich innerhalb von neun Monaten des Zusammenlebens von 5- auf 3 im Notendurchschnitt verbessert und erstmals freundinnen in der Wohnung empfangen, das beschreibt der Großvater als schlimme Entwicklung... Dass seine Tochter seit über 2 Jahren und seine Enkelin seit fast zwei Jahren in psychotherapeut. Behandlung sind, bestreitet er hingegen.

Es gilt hier, was schon Shakespeare wusste: "Und ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode."

Ich kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft den realen Sachverhalt erkennt und sich die Belege und eingereichten Unterlagen wirklich anschaut!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
...dem Gericht weitere Lügen aufzutischen, wie z.B. ich hätte im gemeinsmaen Schlafzimmer eingebrochen oder ich hätte aus ihrem Laptop Daten gestohlen und ich hätte sie vor einem halben Jahr unsittlich berührt und gelacht dabei und ihre Tochter mehrfach in der Küche eingeschlossen, hätte anonyme Postkarten zugeschickt, ebenso Zitate aus Büchern und ihre Wohnung in einem Neubaublock in Berlin-Mitte beobachtet, weshalb ihre Tochter nun nicht mehr schlafen kann und einen Begleitschutz braucht...


Da kommt durchaus "falsche Verdächtigung"/"vortäuschen einer Straftat" und/oder "Verleumdung"/"üble Nachrede" in Frage. Wobei ggf. ein Schuldfähgikeitsgutachten erstellt werden müßte, wenn tatsächlich eine Borderlineerkrankung oder etwas anderes signifikantes aus dem Bereich der ICD 10 - F 60.xx Erkrankungen vorliegt.

Lassen Sie sich adäquat anwaltlich vertreten (ruhig auch offensiv in Form von Strafanzeigen/Strafanträgen) und versuchen Sie sich selbst so wenig wie möglich in die Sache "einzubringen", denn das ist ja oftmals das Ziel dieser Menschen (Aufmerksamkeit erregen, das "Gegenüber" zu "zwingen" sich mit der Sache zu "beschäftigen").

quote:
Ich kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft den realen Sachverhalt erkennt und sich die Belege und eingereichten Unterlagen wirklich anschaut!!!


Davon kann man ausgehen.

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#8
 Von 
Robin108
Status:
Frischling
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@ !!Streetworker""

Danke für die Einschätzung!

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