stgb 252

26. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
go621607-99
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
stgb 252

Hallo Ich weiß nicht ob Ich hier ganz richtig bin

Ich war Freitag im Müller und habe da etwas geklaut beim rausgehen wurde Ich vom Ladendetektiv von hinten gepackt und gewürgt. Daraufhin habe Ich mich losgerissen und bin weggerannt meine " Beute" hatte Ich in meiner Jacke welche Ich beim wegrennen direkt verloren hatte nun habe Ich eine Anzeige wegen Stgb 252.

Außerdem lebe Ich in der Schweiz und kann mir keinen Anwalt leisten weiß jemand ob Ich jetzt einen in Deutschland gestellt bekomme oder wie das ganze überhaupt abläuft denn Ich persönlich habe keine Ahnung was Ich jetzt machen soll mfg

-- Editiert von User am 26. November 2022 18:46

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32 Antworten
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#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Wurden Sie überhaupt geschnappt und sind Ihre Daten Bekannt? Oder woher die Anzeige? Personalausweis in der verlorenen Jacke oder was? Die Tat hat sich in Deutschland ereignet?

Wenn wirklich § 252 angeklagt werden sollte, dann liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Mit Hinweisdarauf gibt es dann vielleicht einen Anwalt, der sich zu der Übernahme des Falls bereiterklärt. Notfalls wird Ihnen einer vom Gericht gestellt. Die Kosten dafür müssen Sie dann aber in Raten abbezahlen.

Im Falle von § 252 gib es (normalerweise) mindestens ein Jahr Haft (auf Bewährung).

Ich halte es aber noch nicht für ganz klar, ob wirklich § 252 vorliegt. Gut möglich ist das aber.

Warten Sie ab. Sie werden irgendwann Post bekommen.

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#2
 Von 
go621607-99
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Wurden Sie überhaupt geschnappt und sind Ihre Daten Bekannt? Oder woher die Anzeige? Personalausweis in der verlorenen Jacke oder was? Die Tat hat sich in Deutschland ereignet?


Hallo ja wollte rausgehen da hat mich der Detektiv von hinten gepackt und gewürgt im Affekt bin ich dann weggerannt der gestohlene Artikel war hierbei in meiner Jacke welche Ich weggeworfen habe um schneller zu rennen wurde anschließend eingeholt die Polizei kam usw.

War dann bei denen auf dem Revier und mehr wurde mir auch nicht gesagt zu jeder meiner Fragen hieß es " Fragen sie doch nicht so viel" Ich wollte direkt auch einen Anwalt aber auch da hieß es den bekommen sie später bis Ich alles abgegeben hatte etc.

Und ja die Tat war in Deutschland (Bayern) Ich selbst lebe in der Schweiz und frage mich nun wie das abläuft mfg

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Ich wollte direkt auch einen Anwalt
Ich will auch so viel, aber bekomme so wenig.

Man muss sich keisten können, was man so alles verlangt. Insbesondere nachdem man gerade fremde Eigentumsrechte verletzt hat, ist man irgendwie nicht so ganz in einer Position, in der man irgendwelche Ansprüche zu stellen hat.

Sie erhalten irgendwann in den nächsten Wochen oder Monaten Post hierzu. Warten Sie diese ab und schauen Sie dann, welches Delikt darin genannt wird (das ist dann immer noch nicht verbindlich).

Nach Ihrer Schilderung tendiere ich dazu, dass SIe Glück gehabt haben könnten und es sich gar nicht wirklich um einen Fall von § 252 StGB handelt. Dann gibt es vermutlich nur eine kleine Geldstrafe, die eher nichts ins Führungszeugnis eingetragen sind. Wenn Sie nicht vorbestraft sind, dann haben Sie vielleicht noch mehr Glück und das Verfahren wird eingestellt.

Warten Sie einfach ab. Was war denn die Beute und welchen Wert hatte diese? Hat man sonst noch etwas bei Ihnen gefunden, zum Beispiel einen gefährlichen Gegenstand?

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#4
 Von 
go621607-99
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Warten Sie einfach ab. Was war denn die Beute und welchen Wert hatte diese? Hat man sonst noch etwas bei Ihnen gefunden, zum Beispiel einen gefährlichen Gegenstand?


Hallo ne es wurde nichts gefährliches gefunden und Warenwert waren 79 Euro die Ware war wie gesagt in meiner Jackentasche und die hab Ich wie schon erwähnt bei meiner Flucht verloren.

Mir geht es hier auch nicht darum so zu tun als hätte Ich nicht einen Fehler begangen und die Schuld liegt ja klar bei mir aber trotzdem hatte Ich nie die Intention diesen Artikel um "jeden Preis" zu behalten mir war der Artikel im Endeffekt egal und Ich wollte nur flüchten...

Wäre es besser wenn Ich zur Polizei gehe und meine Aussage dazu ergänze?

Also zb folgendes

Ich würde mich gerne zu dem Grund äußern weshalb Ich weggerannt bin:

Als Ich den Laden verlassen wollte wurde Ich von hinten an meinem Hals gepackt daraufhin habe Ich mich losgerissen der Gegenstand welchen Ich bei mir hatte wurde in meiner Jacke gefunden welche Ich aber bei meiner Flucht weggeworfen habe und von einer Mitarbeiterin aufgesammelt wurde mir ging es nie darum mit diesem Gegenstand zu flüchten sondern lediglich um meine Flucht.

Oder wäre es sinnlos jetzt nochmal nach Deutschland zu reisen nur um das als Aussage abzugeben mfg

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Oder wäre es sinnlos jetzt nochmal nach Deutschland zu reisen
Also aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden wäre das überaus sinnvoll.

Sie sollten dringend anfangen, Geld für einen Anwalt, die Gerichtskosten und eine Geldstrafe zu sparen.

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#6
 Von 
go621607-99
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Also aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden wäre das überaus sinnvoll.


Also würden sie nicht zur Polizei und ihnen schildern das sie nur flüchten wollten?
Habe auf anderen Seiten gelesen das sich sowas positiv auswirken kann.
Habe auch die Befürchtung das wenn Ich jetzt nichts mehr dazu sage und meine Sicht der Dinge nicht schildere alles nur noch schlimmer wird.

Was denken sie?
Zur Polizei und das klarstellen oder lieber nichts mehr dazu sagen?

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#7
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1425 Beiträge, 289x hilfreich)

Also um das einmal kurz klarzustellen: der 252 StGB ist ja gerade für diese Fälle da, in denen der Täter Gewalt anwendet, um im Besitz der gestohlenen Sache zu bleiben. Das einfache Losreißen (ohne Gewalteinwirkung, Werkzeuge, Waffen oder Drohungen) dürfte dann regelmäßig aber noch einen minder schweren Fall begünstigen (Strafmaß beginnt bei 6 Monaten). Die Wahl eines (vielleicht sogar bayerischen) Verteidigers wäre ratsam. Eine "notwendige Verteidigung" hat keine Auswirkungen auf die Kosten, da diese im Falle des Schuldspruches so oder so durch den Verurteilten zu tragen sind.

Zitat (von go621607-99):
Was denken sie?
Zur Polizei und das klarstellen oder lieber nichts mehr dazu sagen?
Nach Konsultation eines Verteidigers wäre das denkbar. Erfahrungsgemäß wird dieser allerdings dazu raten, eben keine frühzeitige Aussage zu machen. Vielleicht könnte man hier mit einer Verteidigerschrift allerdings Weichen stellen. Sich in der Schweiz zu "verstecken" hingegen würde nicht zum Erfolg führen, da hier ein lebhaftes Auslieferungsabkommen mit Deutschland betrieben wird.

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#8
 Von 
go621607-99
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Die Wahl eines (vielleicht sogar bayerischen) Verteidigers wäre ratsam


Guten Nachmittag habe jetzt verschiedene Anwälte mit folgender Mail angeschrieben:

Zitat:

Schönen guten Tag Ich habe vergangenen Freitag bei Müller ein Parfüm geklaut

Beim Rausgehen wurde ich hinten am Hals vom Ladendetektiv gepackt.
Habe mich dann losgerissen und bin weggerannt das Parfüm war in meiner Jacke welche Ich anschließend weggeworfen gehabt hatte mit der Hoffnung das der Detektiv mich dann nicht weiter verfolgen würde und dass er einfach das Parfüm nimmt und von mir ablässt was er aber nicht getan hat nach ca 100Meter hatte er mich eingeholt sich auf mich geworfen und ist danach mit mir zurück zum Laden gegangen. Die Polizei kam, Anzeige wurde erstattet usw.

Nun habe Ich eine Anzeige wegen StGB 252 bekommen.
Ich habe auch schon überlegt zur Polizei zu gehen und eine Aussage zu machen, denn mein Ziel war niemals, dass Ich die Beute unbedingt behalte, habe sie ja sogar weggeworfen und hatte in dem Moment nicht mehr darüber nachgedacht irgendwas zu behalten wollte einfach nur noch rennen.

Ich habe mich etwas informiert und im Internet steht, dass man in diesem Fall einen Pflichtverteidiger braucht. Ich weiß jetzt nicht, ob Ich bei ihnen richtig bin und wie das weiter abläuft, aber die Sache hat sich in Würzburg zugetragen.
Für eine Einschätzung ob ihre Kanzlei mir weiterhelfen könnte wäre Ich sehr dankbar da Ich im Moment einen Anwalt suche MFG




Ansonsten wäre meine letzte Frage, wie findet man einen guten Anwalt? Also gibt es da Dinge die man beachten sollte? Sollte man eine große Kanzlei beauftragen oder einer kleine?

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#9
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Guten Nachmittag habe jetzt verschiedene Anwälte mit folgender Mail angeschrieben:
Die Gebühr für eine Erstberatung it auf 190 Euro gedeckelt. Hinzu kommen eine Auslagenpauschale in Höhe von 20 Euro und dann natürlich noch Steuern.

Sie sollten sicherheitshalber damit rechnen, dass Ihnen jede dieser angeschrieben Kanzleien gemeinsam mit der ersten Einschätzung (per Email) eine Rechnung in entsprechender Höhe präsentieren wird. Ob Sie diese Rechnungen auch wirklich berechtigt sind und Sie diese begleichen müssen, sei dahingestellt. Sie sind dann zumindest einem gewissen Prozessrisiko ausgesetzt.

Es ist taktisch unklug, gleich mehrere Kanzleien auf einen Schlag zu kontaktieren und dabei nicht in aller Deutlichkeit zu kennzeichnen, dass eine Einschätzung der Sache (welche die Gebühr auslösen könnte) noch nicht gewünscht ist. Da Sie schon Details des Fall geschildert und die von Ihnen bevorzugte Verteidigungsstrategie skizziert haben, hatIhre Anfrage meinem Gefühl nach nicht mehr den eindeutigen Charakter einer unverbindlichen Anfrage.

Abgtesehen davon haben Sie in Ihrer Anfrage ein ganz entscheidendes Detail vergessen, dass für die Anwälte aber natürlich von hoher Bedeutung ist: Sie haben kein Geld!!!

Fangen Sie endlich an zu sparen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von go621607-99):
Guten Nachmittag habe jetzt verschiedene Anwälte mit folgender Mail angeschrieben:

Ich hoffe es waren nicht so viele, denn die Beantwortung der Mail kann so um die 225 EUR je Anwalt kosten. da es sich um eine kostenpflichtige Erstberatung handelt.



Zitat (von go621607-99):
und im Internet steht, dass man in diesem Fall einen Pflichtverteidiger braucht.

Das Internet im dem auch steht das die Erde eine Scheibe ist?
Beides ist völliger Unfug.



Zitat (von go621607-99):
wie findet man einen guten Anwalt?

Diese Frage ist nicht wirklich seriös zu beantworten.
Es schtert ja schon daran, das sich jeder was anderes unter einem "guten Anwalt" versteht.



Zitat (von go621607-99):
Also gibt es da Dinge die man beachten sollte?

Ja, man sollte darauf achten, das die Chemie stimmt. Wenn man schon am Anfang das Gefühl hat, dass man nur eine Nummer ist die schnell abgebügelt wird, oder man mit der Art nicht zurecht kommt, sollte man weiter suchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
go621607-99
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Internet im dem auch steht das die Erde eine Scheibe ist?
Beides ist völliger Unfug.


Also abwarten und schauen, was kommt?
Das Problem ist tatsächlich, jede Seite sagt einem was anderes...

Ich hab jetzt das Problem das Ich absolut nicht weiß wie Ich mich weiter verhalten soll und ob Ich warten sollte bis Ich Post bekomme oder ob Ich mir lieber jetzt schon einen Anwalt suchen soll...

Am liebsten würde Ich zur Polizei und bei denen eine schriftliche Aussage abgeben, dass Ich weggerannt bin aus Reflex und nicht zur Sicherung meiner Beute, aber habe dann wieder gelesen, dass es einem negativ ausgelegt werden kann... Das ist auch mein Dilemma am besten würde Ich mich fühlen wenn Ich zur Polizei gehen und denen meine Sicht der Dinge schildern würde, für den Diebstahl stehe Ich auch gerade den will Ich nicht Mal abstreiten, alles was nach dem verlassen des Ladens passiert ist würde Ich aber einfach gerne richtigstellen denn Ich habe die Befürchtung das es nur schlimmer wird wenn Ich das nicht klar stelle schließlich kennt der Staatsanwalt bis jetzt ja nicht meine Auffassung zu der Situation und würde durch eine Aussage meinerseits eventuell das ganze anders sehen.

Was denken sie dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
dabei nicht in aller Deutlichkeit zu kennzeichnen, dass eine Einschätzung der Sache (welche die Gebühr auslösen könnte) noch nicht gewünscht ist.

So wie ich es lese hat man die Einschätzung sogar explizit beauftragt ...



Zitat (von go621607-99):
Das Problem ist tatsächlich, jede Seite sagt einem was anderes...

Nach dem Deutschen Gesetz ist das kein Fall der Pflichtverteidigung.



Zitat (von go621607-99):
ob Ich warten sollte bis Ich Post bekomme oder ob Ich mir lieber jetzt schon einen Anwalt suchen soll...

In der Regel lautet der Rat, erst mal zu schweigen bis Post kommt und dann einen Anwalt zu suchen. Diesem sollte dann auch die finanzielle Situation geschildert werden, sonst hat man gleich das nächste Strafverfahren am Hals.



Zitat (von go621607-99):
Das ist auch mein Dilemma am besten würde Ich mich fühlen wenn Ich zur Polizei gehen und denen meine Sicht der Dinge schildern würde

Das Problem ist, das bei solchen "Richtigstellungen" die Leute sich meist um Kopf und Kragen reden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go621607-99
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
So wie ich es lese hat man die Einschätzung sogar explizit beauftragt ...

Tatsächlich habe Ich von allen 3 Kanzleien welche Ich angeschrieben habe nur ein "Bitte rufen sie uns an" um abzuklären ob wir zusammen passen bekommen.


Zitat (von Harry van Sell):
Nach dem Deutschen Gesetz ist das kein Fall der Pflichtverteidigung.


Steht halt auf vielen Seiten.

Zitat:
Das Problem ist, das bei solchen "Richtigstellungen" die Leute sich meist um Kopf und Kragen reden.

Wollte eigentlich eine Schriftliche Aussage dazu abgeben....

Ich meine so wie Ich es verstanden habe läuft das jetzt so ab:


Staatsanwalt XY bekommt die Akte der Polizei in welcher steht das Ich abgehauen bin und mich aus dem Würgegriff entzogen habe. Der Staatsanwalt hat in dieser Akte aber keine Aussage von mir, also hat er ja nur die Aussagen der Polizisten und des Detektivs. Da ich meine Jacke mit der "Beute" weggeworfen habe, wird er so vielleicht nie erfahren und davon ausgehen, dass ich mit der Beute flüchten wollte.



Zitat:
Das Problem ist, das bei solchen "Richtigstellungen" die Leute sich meist um Kopf und Kragen reden.

Meine Aussage welche Ich abgeben wollen würde wäre folgende:

Schönen guten Tag hiermit möchte Ich meine Sicht der Dinge schildern welche am 25.11.22 vorgefallen sind und mich zu dieser Angelegenheit äußern
Was der Ladendetektiv angegeben hat ist nicht richtig und war nie mein Ziel in der Situation nach dem Verlassen des Ladens
ist folgendes passiert" Ich habe den Laden verlassen und wurde direkt von hinten gepackt geistesgegenwärtig habe Ich mich losgerissen und meine Jacke mit dem Gegenstand direkt weggeworfen mit der Hoffnung das Ich meine Haut retten kann ein Raub war hier nie mein Ziel sondern nur die Flucht . Ich habe in der Sekunde nicht an die "Beute" gedacht sondern wollte einfach nur flüchten.



Und meine letzten beiden Fragen

Denken Sie, wenn ich eine schriftliche Entschuldigung an den Laden schreibe, wirkt sich das positiv aus?
Wird notiert, dass ich keinen Widerstand gegen die Polizei geleistet habe? bzw das ich kooperiert habe?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von go621607-99):
Tatsächlich habe Ich von allen 3 Kanzleien welche Ich angeschrieben habe nur ein "Bitte rufen sie uns an" um abzuklären ob wir zusammen passen bekommen.

Sehr schön, also drohen da wohl keine Kosten



Zitat (von go621607-99):
Steht halt auf vielen Seiten.

Das wäre es erst bei einer Anklage - zu einer Anklage nach § 252 StGB will man es aber ja nicht kommen lassen?
Im Ermittlungsverfahren sind die Einflussmöglichkeiten diesbezüglich am größten.



Zitat (von go621607-99):
Meine Aussage welche Ich abgeben wollen würde wäre folgende:

Ich würde diese so nicht abgeben wollen ...



Zitat (von go621607-99):
Denken Sie, wenn ich eine schriftliche Entschuldigung an den Laden schreibe, wirkt sich das positiv aus?

Das kann man nicht seriös vorhersagen, allerdings kann das als "tätige Reue" gewertet werden, was sich im allgemeinen strafmildernd auswirkt.



Zitat (von go621607-99):
Wird notiert, dass ich keinen Widerstand gegen die Polizei geleistet habe? bzw das ich kooperiert habe?

Es würde mich wundern, wenn derartige Selbstverständlichkeiten notiert würden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go621607-99
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im Ermittlungsverfahren sind die Einflussmöglichkeiten diesbezüglich am größten


Also Anwalt einschalten, Akteneinsicht fordern und dann mit ihm zsm etwas schriftliches abgeben?

Zitat:
Das kann man nicht seriös vorhersagen, allerdings kann das als "tätige Reue" gewertet werden, was sich im allgemeinen strafmildernd auswirkt.


Will mich nicht mal deswegen entschuldigen tut mir halt ehrlich leid auch für die Mitarbeiter usw
Muss Ich in der Entschuldigung etwas beachten z.B das Ich nichts gestehe, oder ist das egal?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Also Anwalt einschalten, Akteneinsicht fordern und dann mit ihm zsm etwas schriftliches abgeben?
Die finanzielle Seite außer Acht gelassen wäre das natürlich die ideale Vorgehensweise. In der Realität müssen Sie aber die finanzielle Seite berücksichtigen. Haben Sie das Geld für einen Anwalt? Dieser würde vermutlich einen Vorschuss verlangen.

Am Ende müssen Sie selbst die Entscheidung treffen. Dieses Forum hier kann nicht Ihre Strafverteidigung übernehmen und Sie auch nicht dazu beraten. Sie müssen selbst wissen, welche Vorgehensweise Sie verantworten wollen. Sie allein tragen deren Konsequenzen.

Das gilt auch für die Frage nach der Pflichtverteidigung. Wollen Sie einen Pflichtverteidiger (den Sie sich immer noch selbst suchen können) oder nicht? Dafür spricht, dass die Suche nach einem Verteidiger dann leichter werden dürfte. Und wenn wirklich § 252 angeklagt wird, dann bekommen Sie sowieso einen verpasst.

Vielleicht kommen Sie noch um die Anklage nach § 252 herum. Dann benötigen Sie keinen Verteidiger. Das erspart Ihnen einiges an Kosten! Allerdings ist die Frage, ob Sie es alleine schaffen, den Vorwurf von § 252 zu entkräften. Da habe ich so meine Zweifel. Wobei die Staatsanwaltschaft diese Frage eigentlich aber auch von sich aus besonders gründlich prüfen sollte.

Eine dritte Option: Der Verteidiger soll Sie nur im Ermittlungsverfahren vertreten. Der entkräftet § 252. Die Hauptverhandlung vor dem Strafrichter (wenn es überhaupt dazu kommt) können Sie dann aus Kostengrünen alleine durchstehen (der Anwalt würde Ihnen vielleicht eteas anderes einreden wollen). Wenn der Anwalt das nicht schafft, also wirklich § 252 angeklagt wird, dann benötigen Sie den Anwalt sowieso.

Und eine letzte Überlegung: Normalerweise würden Sie in der kommenden Zeit nochmals Post von der Staatsanwaltschaft oder Polizei erhalten, um sich (schriftlich oder mündlich) zu äußern. Sie können auch erstmal abwarten, wie der Vorwurf dann noch lauetet. Haben Sie ein solches Schreiben bereits erhalten? Ich verstehe Sie so, dass sich erst vor kurzem die Tat ereignet hat. Was die Polizei an diesem Tag notiert hat, ist nicht verbindlich für das weitere Strafverfahren. Realistischerweise würde aber auch jedes weitere Schreiben wieder auf § 252 lauten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von go621607-99):
Ich wollte direkt auch einen Anwalt aber auch da hieß es den bekommen sie später bis Ich alles abgegeben hatte etc.


Ich sehe da einen satten Verstoß gegen das Anwesenheitsrecht des Verteidigers.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Ich sehe da einen satten Verstoß gegen das Anwesenheitsrecht des Verteidigers.
Ein Anwesenheitsrecht hat (wenn überhaupt) nur der Verteidiger, den es tatsächlich gibt. Und der Beschuldigte kann auch nur den Verteidiger hinzuziehen, den er tatsächlich hat.

Grenze setzten dem allenfalls die Vorschriften über die notwendige Verteidigung. Diese (und Verstöße gegen diese) werden aber überhaupt nur dann interessant, wenn am Ende tatsächlich § 252 angeklagt wird. Passiert dies nicht, ist es auch uninteressant, ob der Beschuldigte im zugehörigen Ermittlungsverfahren einen Verteidiger hatte oder nicht.

Und auch im Falle der notwendigen Verteidigung muss über den Antrag des Beschuldigten (wenn dieser denn überhaupt ausdrücklich einen stellt), erst vor einer Vernehmung entschieden werden. Gab es hier eine Vernehmung? Das scheint mir eher nicht so zu sein. Die Polizei kam, um die Personalien des Beschuldigten aufzunehmen und Zeugenangaben zu notieren. Nach eigenen Angaben hat der Beschuldigte sich ja nun nch nicht zur Sache eingelassen. Dazu wird er aller Wahrscheinlichkeit nach demnächst noch Post erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go621607-99
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Ich sehe da einen satten Verstoß gegen das Anwesenheitsrecht des Verteidigers.

Kann man ja schlecht was machen wenn man sagt Ich möchte einen Anwalt und die Polizei sagt den bekommen sie nachher hab auch nach meinem Handy gefragt um einen anrufen zu können, dieses wollten sie mir aber nicht geben, wurde auch gesagt das Ich es entsperren soll, meinte daraufhin das Ich das nicht muss und joa, spielt ja auch keine Rolle haha kann dagegen ja schlecht was machen. Hab einfach alles unterschrieben was mir vorgelegt wurde und danach durfte ich gehen haha.

Wie sehen sie das, Anwalt holen ist das beste was Ich machen kann oder?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go621607-99
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Eine dritte Option: Der Verteidiger soll Sie nur im Ermittlungsverfahren vertreten. Der entkräftet § 252. Die Hauptverhandlung vor dem Strafrichter (wenn es überhaupt dazu kommt) können Sie dann aus Kostengrünen alleine durchstehen (der Anwalt würde Ihnen vielleicht eteas anderes einreden wollen). Wenn der Anwalt das nicht schafft, also wirklich § 252 angeklagt wird, dann benötigen Sie den Anwalt sowieso.


Ist bis jetzt denke Ich die beste Antwort die Ich generell erhalten bzw finden konnte vielen dank^^
Bringt mir denke Ich auch nichts wenn Ich mich durch zig Foren lese usw und am Ende trotzdem keine Ahnung habe was Ich machen soll haha.

Werde noch eine schriftliche Entschuldigung an den Filialeiter schreiben und hoffe das sich das positiv auswirken wird

Jetzt muss Ich mir aber erstmal einen Anwalt in Deutschland suchen bzw mich informieren...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1425 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von go621607-99):
Ich hab jetzt das Problem das Ich absolut nicht weiß wie Ich mich weiter verhalten soll und ob Ich warten sollte bis Ich Post bekomme oder ob Ich mir lieber jetzt schon einen Anwalt suchen soll...
Also die Forenkollegen haben ja ziemlich gleichlautende, m.E. hilfreiche und erschöpfende Ratschläge in der Sache erteilt. Rein pauschal würde ich jedem Laien die Konsultation eines Strafverteidigers immer dann anraten, wenn man mit einem Tatvorwurf konfrontiert ist, der im Mindestmaß eine Freiheitsstrafe vorsieht. Unabhängig von einer denkbar hohen Wahrscheinlichkeit der Strafaussetzung handelt es sich am Ende bei einer Freiheitsstrafe um eine eben solche.

Zitat (von go621607-99):
Tatsächlich habe Ich von allen 3 Kanzleien welche Ich angeschrieben habe nur ein "Bitte rufen sie uns an" um abzuklären ob wir zusammen passen bekommen.
Das ist tatsächlich Usus, die Nemesis des Strafverteidigers ist das Inkassoverfahren gg. Mandanten, die man nicht in Vorleistung hat treten lassen. Daher finden kostenpflichtige Erstberatungen via E-Mail gar nicht mehr statt (alleine schon deshalb, dass Kostennoten an irgendwelche E-Mail Adressen regelmäßig in den Wind gesprochen wären).

Trotzdem darf man sich gerne auf einen Wahlverteidiger konzentrieren, ein Mandat kann nicht willkürlich abgelehnt werden. Ob man in einer (bitte nicht falsch verstehen) doch recht einfachen Sache jetzt den renommiertesten Fachanwalt mit den besten Rezensionen mandatieren möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Einen "guten" Anwalt erkennt man übrigens daran, dass er einem nicht das Blaue vom Himmel verspricht, sondern anlässlich der Erstberatung über zu erwartende Kosten und das weitere Vorgehen aufklärt. In so einer Sache dürfte man sich übrigens durchaus am RVG orientieren :wink:

Im Übrigen schadet es nur selten, einen Verteidiger zu beauftragen, der über Erfahrung mit der herrschenden Kultur in der Region des Gerichtsstands verfügt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go621607-99
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Also die Forenkollegen haben ja ziemlich gleichlautende, m.E. hilfreiche und erschöpfende Ratschläge in der Sache erteilt. Rein pauschal würde ich jedem Laien die Konsultation eines Strafverteidigers immer dann anraten, wenn man mit einem Tatvorwurf konfrontiert ist, der im Mindestmaß eine Freiheitsstrafe vorsieht. Unabhängig von einer denkbar hohen Wahrscheinlichkeit der Strafaussetzung handelt es sich am Ende bei einer Freiheitsstrafe um eine eben solche.


Hey habe jetzt einfach meinem Vater davon erzählt und der hatte dann mit nem befreundeten Anwalt geredet, dieser ist zwar nur in Österreich tätig hat mir aber trotzdem seine Einschätzung gegeben
Er meinte folgende Dinge würden positiv wirken

1.
Mich bei dem Filialleiter entschuldigen (Ne Mail mit ner Entschuldigung und einem Angebot das Ich gratis an einem Samstag das Lager aufräume oder sonstige Sachen erledige)
2.
Ich mir nen Anwalt besorgen soll (gibt angeblich auch einen Beratungsschein)
3.
Ich soll einen Antrag auf Akteneinsicht einreichen welche mich angeblich 12 Euro kosten würde (Habe dazu schon ne Vorlage von ihm bekommen)
4.
Ich mir ein Dokument anlegen soll mit der Aussage welche Ich gerne machen würde (Ich soll diese dann meinem Anwalt vorlegen und gegebenenfalls von ihm korrigieren lassen und diese anschließend bei der Polizei abgeben)
5.
Ich würde wahrscheinlich unter Jugendstrafrecht fallen wenn mein Anwalt das gut argumentieren würde
(Da Ich erst 20 geworden bin)
6.
Ebenfalls soll Ich erwähnen, dass Ich in Österreich ins Militär muss und Ich dort ebenso "Erziehungsmaßgeregelt" werde.

Dann kamen noch paar Tipps von ihm zum Thema Anwalt suche:

1.
Ich soll mir einen Anwalt suchen, der sich nicht auf 100 verschiedene Bereiche spezialisiert hat.
2.
Auch soll ich mir einen erfahrenen Anwalt suchen, der schon lange im Geschäft ist.
3.
Ich sollte keine bundesweite Kanzlei nehmen, sondern eine regionale, da man dort meist besser beraten wird.
4.
Bewertungen im Internet sollte Ich nicht wirklich beachten, eher ob die Website transparent ist bzw der Anwalt.
5.
Ich soll mich direkt über das Honorar erkundigen bzw. alle anfallenden Kosten. 


Das sind so die Dinge, die mir vom Anwalt meines Vaters gratis empfohlen wurden, er meinte aber auch das er sich mit dem Deutschen Recht nicht auskennen würde und er das als allgemeine Empfehlung nach geben würde.


0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich mir nen Anwalt besorgen soll (gibt angeblich auch einen Beratungsschein) Den gibt es, und er heißt so, weil er NUR Beratung abdeckt. Die Vertretung vor Gericht ist davon nicht abgedeckt.
Ich würde wahrscheinlich unter Jugendstrafrecht fallen wenn mein Anwalt das gut argumentieren würde Nun ja - als offenbar in der Schweiz lebender Österreicher leben Sie dann wohl nicht bei den Eltern: Das ist schon mal schlecht, wenn man auf Jugendstrafrecht hinauswill. Im Übrigen enthält das deutsche Jugendgerichtsgesetz die Möglichkeit der Kurzzeit-Einsperrung, juristisch "Jugendarrest" genannt (ein WE bis 4 Wochen) - ist auch nicht jedermanns Sache...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go621607-99
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nun ja - als offenbar in der Schweiz lebender Österreicher leben Sie dann wohl nicht bei den Eltern: Das ist schon mal schlecht, wenn man auf Jugendstrafrecht hinauswill.


Naja meine Mutter lebt in der Schweiz mein Vater in Österreich, habe auch ne Berufsbeistandschaft- Vormund (Keine Ahnung wie man das in DE nennt) und nenn Gutachten das Ich alleine nicht klarkommen würde, weil Ich viele Dinge einfach alleine nicht auf die Reihe bekommen würde auf gut Deutsch.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von go621607-99):
Ich soll mir einen Anwalt suchen, der sich nicht auf 100 verschiedene Bereiche spezialisiert hat.

Richtig, wenn möglich immer einen Fachanwalt nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Berufsbeistandschaft- Vormund (Keine Ahnung wie man das in DE nennt) "Gesetzliche Betreuung" nennt man das in D.
und nenn Gutachten das Ich alleine nicht klarkommen würde, weil Ich viele Dinge einfach alleine nicht auf die Reihe bekommen würde auf gut Deutsch. Nun ja - für die Anwendung von Jugendstrafrecht dürfte das dann in der Tat vorteilhaft sein. Erstaunlich allerdings, dass Sie trotzdem zum Bundesheer sollen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#27
 Von 
go621607-99
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
dass Sie trotzdem zum Bundesheer sollen.


Hab die Musterung geschafft, habe auch keine geistigen Defizite.

Bei mir ist es einfach so, dass meine Eltern sich nicht wirklich um mich gekümmert haben und ich dann in der Schweiz zur KESB (Kinder und Erwachsenen Schutzbehörde) gegangen bin, welche mir dann das Angebot zu einem Beistand gestellt hatte (War auch beim Sozialamt, Psychologen Jobcoach etc.), hab auch noch paar andere Dinge erlebt gehabt als Kind, jedenfalls war da nichts, was gegen das Bundesheer sprach, im Gegenteil, mir wurde sogar gesagt, dass das was für mich sein könnte, weil ich dort Struktur und strikte Tagesabläufe lernen würde, was mir bis jetzt in meinem Leben fehlte.

Jedenfalls wäre das halt noch ne Komponente die laut dem Kollegen meines Vaters ne Rolle spielen würde und um ehrlich zu sein, Ich fühl mich halt auch wirklich schlecht deswegen, belastet mich ehrlich meine Dummheit... Und möchte ja auch dazu stehen will es nicht schönreden oder sonst irgendwas habe was geklaut, Ja, aber wollte nie etwas rauben...




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#28
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1425 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von go621607-99):
1.
Ich soll mir einen Anwalt suchen, der sich nicht auf 100 verschiedene Bereiche spezialisiert hat.
2.
Auch soll ich mir einen erfahrenen Anwalt suchen, der schon lange im Geschäft ist.
3.
Ich sollte keine bundesweite Kanzlei nehmen, sondern eine regionale, da man dort meist besser beraten wird.
4.
Bewertungen im Internet sollte Ich nicht wirklich beachten, eher ob die Website transparent ist bzw der Anwalt.
5.
Ich soll mich direkt über das Honorar erkundigen bzw. alle anfallenden Kosten.


Also ehm.. ich komme zurück zu meinem Beitrag #21:
Zitat (von DeusExMachina):
Trotzdem darf man sich gerne auf einen Wahlverteidiger konzentrieren, ein Mandat kann nicht willkürlich abgelehnt werden. Ob man in einer (bitte nicht falsch verstehen) doch recht einfachen Sache jetzt den renommiertesten Fachanwalt mit den besten Rezensionen mandatieren möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Einen "guten" Anwalt erkennt man übrigens daran, dass er einem nicht das Blaue vom Himmel verspricht, sondern anlässlich der Erstberatung über zu erwartende Kosten und das weitere Vorgehen aufklärt. In so einer Sache dürfte man sich übrigens durchaus am RVG orientieren

Im Übrigen schadet es nur selten, einen Verteidiger zu beauftragen, der über Erfahrung mit der herrschenden Kultur in der Region des Gerichtsstands verfügt.


Ich erkenne keinen Mehrwert für irgendjemanden darin, uns über die externe Bestätigung unserer Ratschläge zu informieren. Um meinen letzten Beitrag noch einmal vielleicht etwas verständlicher zu machen: natürlich kann man den renommierten Fachanwalt, zu dem man über beheizte Treppenstufe hinaufschreitet zu einer Honorarvereinbarung über 5.000,- EUR mandatieren in der Hoffnung, dass man zu 6 Monaten per Strafbefehl davonkommt. Die Frage ist, ob das hier notwendig ist. Zu der Regionalität habe ich ja nun auch bereits etwas geschrieben.

-- Editiert von User am 29. November 2022 00:28

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#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Also, man hat kein Geld, aus was für Gründen auch immer. Will aber einen Anwalt mandatieren, der mit Sicherheit im 4-stelligen Bereich kostet. Will also zielsicher die Basis für ein weiteres Ermittlungsverfahren schaffen, wenn ich hier nichts überlesen habe. Oder sind die Eltern bereit, den Betrag zu bezahlen

Was haben wir? Die Einlassung des Beschuldigten, der Hausdetektiv habe ihn von hinten in einem Supermarkt unter Zeugen von hinten gewürgt, zur Geschäftszeit. Na ja ...., nicht unbedingt überzeugend, oder? Dass er den Täter von hinten festhalten wollte, vielleicht auch massiv, das ist absolut legal und dass der Dieb gut beraten gewesen wäre, stehen zu bleiben, das ist klar. Denn das durfte der Detektiv. So, wenn wir von diesem Sachverhalt ausgehen, dann könnte man auch zum Fall der notwendigen Verteidigung kommen, dann bekommt er im späteren Verlauf der Verhandlung einen Pflichtverteidiger beigeordnet. Vielleicht auch, wenn man zu keinem Fall der notwendigen Verteidigung kommt, einfach, weil wir es mit einem Heranwachsenden zu tun haben, der zudem noch unter Betreuung steht.

Wäre es nicht sinnvoll, wenn der Täter sachlich zunächst keine Stellungnahme abgibt, sondern beantragt, ihm einen Pflichtverteidiger beizuordnen? Wird zwar noch ein wenig dauern, bis das dann geschieht, aber es ist ja auch noch Zeit. Denn zur mündlichen Verhandlung wird es ja wohl mit Sicherheit kommen. Und - man sollte sich nicht unbedingt auf Auskünfte österreichischer Anwälte verlassen, die in der Schweiz wohnen und vom Ablauf deutscher Strafverfahren offensichtlich keine Kenntnisse haben. Abgesehen davon gibt es für wenig Geld über das www genug Anwälte, die nur die Akteneinsicht beantragen und einem dann die Fotokopien zukommen lassen. Dann sieht man selbst auch, wo man in diesem Fall steht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31937 Beiträge, 5625x hilfreich)

Zitat (von go621607-99):
Ich war Freitag im Müller
Am Freitag, 25.11.22?
Zitat (von go621607-99):
nun habe Ich eine Anzeige wegen Stgb 252.
Schon am Samstag 26.11.22 im Briefkasten gefunden?

- Wer hat dir diesen Brief denn geschickt?
- Was steht denn außer § 252 StGB noch drin?
Evtl. das, was du jetzt tun könntest?
- statt in alle Welt E-Mails zu schicken und nach Anwälten zu rufen?
- statt befreundete Anwälte zu belästigen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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