strafantrag zurück ziehen..??

18. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
icHe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
strafantrag zurück ziehen..??

hallo..
bin neu hier und hoffe ich poste im richtigen forum bzw abteil !?

also ich hab gleich zu anfang mal ne frage..
es geht um folgenden sachverhalt:
mein freund is eines nachts ziemlich ausgetickt und hat mir gegens auto getreten, ne scheibe eingeschlagen, mich beleidigt, es war nachts um vier also er war ziemlich laut.. ach ja und ne morddrohung gabs auch noch..
ich natürlich die polizei gerufen, anzeige erstattet und logischerweise auch nen strafantrag gestellt.. gab letztendlich ne anzeige wegen ruhestörung, beleidigung, bedrohung, sachbeschädigung und noch eine wegen vandalismus von der polizei oben drauf..
ich muss dazu sagen er stand unter alkohol-einfluss, war aber noch zurechnungsfähig..und nen paar andere stoffe ham se auch noch in seinem blut gefunden..das war aber schon bissl älter..
er hat bei seiner aussage alles zugegeben..

so, meine frage is jetz.. soll bzw kann ich den strafantrag zurück ziehen? die sache wegen dem auto is geklärt, also den schaden hat er bezahlt.. das fenster leider noch nicht, ist zwar gemacht, aber die versicherung hat sich das geld noch nicht geholt.. kann es passieren das wenn ich den antrag jetz zurück zieh, er sich dann weigern kann das zu bezahlen und ich auf den kosten sitzen bleibe?
und was passiert wenn ich den antrag zurück ziehe? wird das verfahren dann ganz sicher eingestellt? oder kann es sein das es trotzdem zu ner verhandlung oder sowas kommt?? (vielleicht sollte ich hierbei noch anmerken das er schon ziemlich vorbelastet ist..)

würde mich über ne antwort ziemlich freuen..

danke im vorraus..
lieben gruß
icHe..

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> kann es passieren das wenn ich den antrag jetz zurück zieh, er sich dann weigern kann das zu bezahlen und ich auf den kosten sitzen bleibe?

Dein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch ist unabhängig davon, ob du den Schädiger strafrechtlich verfolgst oder eine solche Verfolgung abbrichst oder nicht.

> wird das verfahren dann ganz sicher eingestellt?

"Ganz sicher" nicht, wenn es sich um Offizialdelikte handelt, bei denen die StA, wenn sie öffentliches Interesse gegeben sieht, auch ohne Zustimmung/Mitwirkung des Opfers ein Strafverfahren durchführen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icHe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort..

"Dein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch ist unabhängig davon, ob du den Schädiger strafrechtlich verfolgst oder eine solche Verfolgung abbrichst oder nicht."

heißt, dass er das trotzdem zahlen muss und sich nicht weigern kann!?? will nur sicher gehen das ich es richtig verstanden habe..

und wie ziehe ich so einen antrag überhaupt zurück?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> heißt, dass er das trotzdem zahlen muss und sich nicht weigern kann

Jedenfalls nicht deswegen, weil du den Strafantrag zurückgezogen hast.
Vielleicht kann er sich weigern, weil dein Anspruch nicht besteht oder du ihn nicht beweisen kannst.
(Daß du ihn ggfs. darauf verklagen mußt, wenn er nicht freiwillig zahlt, sollte ja klar sein.)

> wie ziehe ich so einen antrag überhaupt zurück?

Formlos bei derselben Stelle, wo du ihn gestellt hast.

0x Hilfreiche Antwort

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