strafantritt

12. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
mannisu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
strafantritt

hallo zusammen habe eine ladung zu strafantritt für morgrn wie lange dauert es wenn ich nicht antrete bis hafbefehl erlassen wird habe vor einer woche strafaufschub beantragt noch keine rückmeldun wie soll ich mich verhalten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,
lässt sich schwer sagen, könnte zwei Wochen sein, drei Wochen, oder auch nur eine Woche. Auf jeden Fall sollten Sie es vermeiden, zur JVA gebracht zu werden, um den Status selbststeller nicht zu verlieren.

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#2
 Von 
mannisu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke morgen ist schon knapp brauch eine lösung

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#3
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Dann können Sie nur anrufen und nachfragen! Wenn Sie anrufen nachdem Sie eigentlich antreten sollten, sind Ihre Karten natürlich schlechter. Ansonsten können Sie nur darauf achten nicht mitgenommen zu werden bis Sie Ihre Angelegenheiten geregelt haben, wenns denn so wichtig ist. Sie können sich übrigens bei jeder JVA melden zum Haftantritt, es muss nicht die auf der Ladung sein, sie werden dann auf Transport zur Ziel JVA geschickt.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Normalerweise wird kein HB erlassen, solange nicht über den Vollstreckungsaufschub entschieden ist...

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

So ist es. Wenn der Antrag auf Strafaufschub abgelehnt wird werden Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten, in dem Sie zum Haftantritt aufgefordert werden. Dann gibt es aber keine Frist mehr, sondern dann muss die Strafe sofort angetreten werden.

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