strafbefehl erhalten (35 tagessätze) - folgen?

7. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
blablabla2010
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
strafbefehl erhalten (35 tagessätze) - folgen?

hi alle.

ich habe leider letztes jahr eine dummheit begangen und gestern hatte ich die quittung im briefkasten.
strafe ist wie schon geschrieben 35 tagessätze. ich bin mit den vorwürfen sozusagen einverstanden, muss man um eine ratenzahlung zu erreichen widespruch einlegen? brauche ich einen anwalt?
erfährt der arbeitgeber (öffentlicher dienst davon)? was hat das außerdem für folgen für mich? bin ganz fertig und hoffe das mir jemand helfen kann.


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Prinzessin85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo kommt drauf an um was es geht?
Du musst dich beim amtsgericht melden und dann dort
um Ratenzahlung bitten falls du ein schreiben davon schon bekommen
hast einspruch hilft da nichts weil du ja mit dem urteil einverstanden bist! lg

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33528 Beiträge, 17480x hilfreich)

Hi,

zuständig für die Ratenzahlung ist die Staatsanwaltschaft. Widerspruch legen Sie dafür bitte NICHT ein. Und wozu sollten Sie einen Anwalt brauchen? Ihr Verfahren ist erledigt, Sie müssen nur noch zahlen. Und für einen Ratenzahlungsantrag brauchen Sie nun wirklich keinen Anwalt...
Ob der AG informiert wird, kann man nicht sagen - die entsprechende gesetzliche Regelung ("Mistra") ist höchst schwammig formuliert. Sonstige Folgen: Kein Eintrag im Führungszeugnis, aber für 5 Jahre ein Eintrag im Bundeszentralregister.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blablabla2010
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

danke für eure antworten.

widerspruch möchte ich wirklich nicht einlegen, da ich auch nicht möchte dass die sache doch noch zur öffentlichen verhandlung kommt. wenn ich nur daran denke schäme ich mich jetzt schon in grund und boden.
wie stelle ich den antrag auf ratenzahlung?

wenn der arbeitgeber informiert wird - wie erfahre ich das wann? wann kann es dadurch zur kündigung kommen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33528 Beiträge, 17480x hilfreich)

Hi,

üblicherweise kriegen Sie so etwa einen Monat nach dem Strafbefehl ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bezüglich der Vollstreckung. Darin liegt dann auch ein Formular zur Beantragung der Ratenzahlung. Außerdem müssen Einkommen und Miete nachgewiesen werden. Man schlägt selbst eine Rate vor und überweist die erste Rate. Bei Ihnen sollten das wenigstens 50 Euro sein, da Sie ja Arbeit haben. Kriegen Sie kein Schreiben, sollten Sie im Januar mal nachfragen (persönlich oder schriftlich - am Telefon gibt es natürlich keine Auskünfte).
Die zweite Frage kann man nicht beantworten. Wenn Sie z. B. Erzieher sind, macht es einen großen Unterschied, ob Sie wegen Besitz von Kinderpornographie oder wegen Ladendiebstahls verurteilt werden, um mal ein krasses Beispiel zu bringen. Wie man exakt informiert wird, weiß ich nicht - ich nehme an, man wird zum Vorgesetzten oder zur Personalabteilung zitiert und um eine Stellungnahme gebeten.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
blablabla2010
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

also muss ich mich jetzt erstmal nicht melden um nach einer ratenzahlung zu fragen oder sollte ich das gleich tun?
ich arbeite in einer bundesbehörde, es geht um warenkreditbetrug. ist es für den arbeitgeber ersichtlich WAS ich verbrochen habe wenn er eine meldung bekommt?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blablabla2010
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

der strafbefehl bezieht sich auf 5 taten warenkreditbetrug, begangen bis mai 2010. ich wurde seitdem noch mindestens 3 x angezeigt, begangen im juli / august 2010, davon habe ich bisher noch nichts gehört. was wenn nun diese taten auch noch zum vorschein kommen? sollte ich das jetzt gleich bei der polizei oder der staatsanwaltschaft melden, mich selbst sozusagen anzeigen oder lieber lassen? die personen haben mit anzeige gedroht, habe ihnen aber auch das geld zurückerstattet. bin mir nicht sicher ob sie mich wirklich angezeigt haben.

und noch was: wirkt es sich für mich positiv aus, dass ich immer mit meinem wahren namen, kontodaten, usw. betrogen habe? also sprich keinen namen erfunden oder sowas. oh man, ich werde sowas nie wieder tun....

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33528 Beiträge, 17480x hilfreich)

Hi,

daß Sie sich jetzt noch nicht melden müssen wegen der Ratenzahlung, steht doch nun schon da...Und ja, im Falle einer Meldung wird natürlich auch das Delikt mitgeteilt. Lesen Sie die Mistra doch mal (einfach googeln) - für Sie relevant ist der Abschnitt 16.

Gruß vom mümmel

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#8
 Von 
blablabla2010
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

liebe/r mümmel,

vielen dank für die nette hilfe!
würden Sie zu diesem abschnitt bitte auch noch etwas sagen können?

"Ich habe noch etwas wichtiges vergessen:
der strafbefehl bezieht sich auf 5 taten warenkreditbetrug, begangen bis mai 2010. ich wurde seitdem noch mindestens 3 x angezeigt, begangen im juli / august 2010, davon habe ich bisher noch nichts gehört. was wenn nun diese taten auch noch zum vorschein kommen? sollte ich das jetzt gleich bei der polizei oder der staatsanwaltschaft melden, mich selbst sozusagen anzeigen oder lieber lassen? die personen haben mit anzeige gedroht, habe ihnen aber auch das geld zurückerstattet. bin mir nicht sicher ob sie mich wirklich angezeigt haben.

und noch was: wirkt es sich für mich positiv aus, dass ich immer mit meinem wahren namen, kontodaten, usw. betrogen habe? also sprich keinen namen erfunden oder sowas. oh man, ich werde sowas nie wieder tun...."

Selbst anzeigen oder abwarten?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33528 Beiträge, 17480x hilfreich)

Hi,

wenn die Sie angezeigt haben, ist es zu spät für eine Selbstanzeige. Und wenn die Sie nicht angezeigt haben, werden sie es jetzt auch nicht mehr tun - ihr Geld haben sie ja wieder. Und zu der anderen Frage - ob Sie Ihren richtigen Namen benutzt haben oder nicht, dürfte wenig Bedeutung haben. Warenkreditbetrug besteht ja in der Täuschung über die Zahlungswilligkeit und nicht in der über den Namen.

Gruß vom mümmel

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