strafe bei ladendiebstahl ?

21. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
wolfbert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
strafe bei ladendiebstahl ?

hallo!
also hab nochnie was damit zu tun gehabt. also hab ich auch keine ahnung davon.
hab n ware im wert von 20€ geklaut bzw wurd dabei erwischt bei rausgehen. der ladenbewistzer hat meinen perso kopiert und ich sollte sagen das ich den diebstahl begnagen habe was ja auch so ist. nun hat er gesagt er leitet das an die statsanwaltschaft weiter und ich würd ne anzeige wegen ladendiebstahls bekommen. mehr aber nicht.
jez meine fragen:
- wird das dem arbeitgeber mitgeteilt? (bin inner ausbildung)
- steht sowas im führungszeugnis?
- mit was für ner strafe hab ich zu rechnen? (wenn überhaupt)

danke...

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wolfbert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

nachtrag... bin 16 jahre alt dh jugendstrafrecht oder?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo Wolfbert,

das wird wie bereits von Dir selbst hinzugefügt nach Jugenstrafrecht verhandelt. Wenn Du Dir noch nie was zu Schulden kommen lassen hast, wird es entweder mit einer Ermahnung oder ein paar Sozialstunden wohl was werden. Vielleicht solltest Du Dich nochmals für Dein Tun beim Ladenbesitzer entschuldigen um Reue zu zeigen. Wenn Sie ehrlich ist! Der Arbeitgeber erfährt normal nichts, es sei denn Du bist Beamtenanwärter oder so.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DummerJunge
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

ja das heisst jugendstrafrecht
habe selbst mit 16 geklaut allerdings office software im wert von ca 800 euro.
du bekommst wahrscheinlich einen eintrag der aber mit 21 (oder so ähnlich) wieder gelöscht wird. dein arbeitgeber wird nicht benachrichtigt und wenn du ankreuzen musst dass du eine straftat begangen hast kannst du das verneinen.

also was dich jetzt konkret erwarten kann: du bekommst eine vorladung wo du zu erscheinen hast. vorher musst du noch zu so ner jugendstelle wo du dich da mti einer unterhälst (ich weiss grad nich wie die heisst)

glaub jugendhilfe.

naja es kann sein dass bei 20 euro die anklage fallen gelassen wird. ist sogar sehr wahrscheinlich aber versprechen tu ich nix. bei mir waren es halt 800 euro da wurds nich fallen gelassen aber das ich auch 40 mal mehr ;-)

wenn du vor jugendrichterin musst (was ich jetzt mal nicht annehme) geht das relativ schnell und du bekommst 10 oder 20 sozialstunden. die sind schnell abgearbeitet und die sache ist schnell wieder vergessen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wolfbert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

wie hoch kann so ein busgeld sein?
also hab nix miter polizei oder so zu tun gehabt dabei.. wenn die anklage fallen gelassen wird, was bedeutet das?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Eine Geldstrafe wirst Du nicht bekommen, weil Du ja bestimmt noch zur Schule gehst und kein eigenes Geld verdienst.

Von einer Verfahrenseinstellung ("anklage fallen lassen") ohne weiteres wird bei Jugendlichen selten Gebrauch gemacht (kannst dazu mal meinen Beitrag "Erziehungsregister - a.g.A. lesen).

Wenn es bei Dir zu einer Einstellung kommt, dann nach §§ 45 , 47 JGG . Dies wird mit einer Auflage (die die Jugendgerichtshilfe, zu der Du auch noch müssen wirst, dem Gericht empfiehlt) verbunden werden.

Wahrscheinlich sind, wie Dein Leidensgenosse "Dummer Junge" schon sagte, Sozialstunden.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wolfbert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

wie ich oben schreibe arbeiteich aber schon. ausbildung halt. deswegen frag ich ja nach der höhe des busgeldes.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ach so, hab ich überlesen, daß Du schon arbeitest.

Eine Geldstrafe in Tagessätzen (wie bei Erwachsenen) wird es m.E. trotzdem nicht geben, weil Du erst 16 bist und in der Ausbildung noch nicht viel verdienen wirst. Bei einem Erwachsenen wären ca. 40 Tagessätze fällig, wenn nicht eingestellt würde. 1 Tagessatz entspricht 1/30 des Nettoeinkommens, also: 40 X 1/30 Netto = Strafe.

Bei Dir könnte ich mir eine Einstellung nach § 47 JGG mit Auflage vorstellen. Und als Auflage halt anstatt von Sozialstunden eine Geldauflage. Die Höhe dieser Geldauflage liegt im freien Ermessen des Richters, daß heißt, es gibt keine Grenzwerte von ... bis €.

Ich an Deiner Stelle würde mit 100,- bis 150,- € rechnen. Das ist aber ein Erfahrungswert bezügl. unseres hiesigen Gerichts, und kann bei Dir auch ganz anders laufen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wolfbert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

ok dann isses ja nich ganz soo schlimm wie ich dachte. vielen dank

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Yeannine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
habe aus einer Kurzschlussreaktion etwas im Wert von 4 Euro gestohlen! Ich bin 22 und Studentin.
Mit welcher Strafe hab ich zu rechnen? Wie hoch ist die Chance der Einstellung des Verfahrens?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mit welcher Strafe hab ich zu rechnen? Wie hoch ist die Chance der Einstellung des Verfahrens? <hr size=1 noshade>



Nun, wenn es bislang noch nicht vorgekommen ist, Sie jedenfalls bislang nicht `erwischt´ worden sind, zudem ein Strafantraf gestellt worden ist, sind die Chancen auf eine Beendigung des Ermittlungsverfahrens ohne Hauptverhandlung recht hoch. Mit anderen Worten: Einstellung gem. § 153 oder 153 a StPO .

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

so sehe ich das auch.

Gruß vom mümmel

-- Editiert von muemmel am 06.06.2006 17:38:47

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Yeannine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Habe noch eine Frage: der Diebstahl ist nun fast 3Monate her und ich hab weder vom Ladenbesitzer noch von der Polizei Post bekommen! Verfällt das Vergehen irgendwann oder dauert die Benachrichtigung immer so lang?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

der Ladenbesitzer hat drei Monate Zeit, einen Strafantrag zu stellen. Für die Staatsanwaltschaft gibt es keine Frist, innerhalb der das bearbeitet werden muß, von der 5 Jahre dauernden Verjährungsfrist mal abgesehen. Vielleicht erkundigen Sie sich nach Ablauf der drei Monate mal beim Ladenbesitzer, ob er einen Strafantrag gestellt hat. Mit einer Bestrafung müssen Sie aber ohnehin kaum rechnen, wie weiter oben schon ausgeführt wurde.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Yeannine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo ihr, danke für eure Hilfe vor ein paar Monaten. Dennoch habe ich noch ein paar Fragen:
1. wenn man etwas stiehlt, muss man ja eine Strafe an den Ladenbesitzer zahlen. Ich hatte das Geld allerdings nicht dabei, also sollte ich in nächster Zeit eine Rechnung bekommen, doch das habe ich nie, genauso habe ich nnoch immer nichts von der Polizei gehört. Das alles ist vor sieben Monaten gewesen. Könnte das heißen, der Ladenbesitzer hat es vergessen oder doch keine Anzeige erstattet? Wie lange hat er Zeit um das "Strafgeld" zu verlangen?

2. Ab wann gilt eigentlich das ausgesprochene Hausverbot? Ab dem Tag der Tat?

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

zu 1
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

zu 2)
Das Hausverbot gilt ab dem von dem Hausrecht-Ausübenden festgelegten Zeitpunkt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Maddino
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
zu 1
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.


5 Jahre, oder? Die Tat kann ja auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Maddino,

nein, in diesem Kontext geht es um den zivilrechtlichen Anspruch der Fangprämie.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ronja__
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)


also ich habe im wert von 15 euro was eingesteckt, war eine kurzreaktion ohne nachzudenken, leider. bin von nem ladendetektiv gefasst worden, und gleich von der polizei auf die dienststelle geholt worden. meine geldstrafe beträgt 100 euro (ich bin 17 jahre alt und verdiene NICHT), ich hab eine anzeige, und hab für 5 jahre hausverbot. weiteres krieg ich vom gericht noch zu hören. ziemlich hart, ich hoffe das war strafe genug.. könnte jedoch trotzdem sein dass ich noch strafe bekomme, da sich die geldstrafe nur auf das geschäft, nicht jedoch auf gericht,polizei beziehen..

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
farfalla
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

hi, ich bin ganz neu hier ,hab nur eine kleine frage .....ich hab vor 3 jahren auch etwas reingesteckt im wert von 20 euro,ich hatte auch das gluck erwischt zu werden.ich musste eine sicherheitsleistung im wert von 150 euro zahlen.wollte nur fragen wie lange ist diese strafe gultig,also bin ich noch bei der polizei einregistriert?

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3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

was bitte soll denn eine Sicherheitsleistung sein? Relevant ist die Strafe, wenn es denn ueberhaupt eine gab bei 20 Euro...Bei der Polizei sind Sie aber mit Sicherheit registriert, waehrend das Fuehrungszeugnis wohl sauber sein duerfte.

Gruss vom muemmel

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
farfalla
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

danke schon fur die antwort ..also nochmal um alles klar zu machen..hab was reingesteckt im wert von 20 euro dann wurde ich von einen ladendetektiv erwischt er hat die polizei angerufen dann sind die gekommen...dann musste ich ich mit ihnen gehn....dann ist mir vorgeworfen dass ich eine straftat..diebstahl geringwertiger sachen begangen hab-----die sicherungsleistung war eine anforderung der sicherheit um die durchfurung des verfahrens sicherzustellen...das steht dort geschrieben...ich bin mir nicht sicher was das sein soll...hoffentlich wird dass irgendwann geloscht werden...dass ich keine probleme im zukunft habe:(
ich will einfach sauber sein.....:P

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

tja, das waere dann eine Art Kaution - das gibt es eigentlich nur bei Leuten ohne Wohnsitz in D. Trifft das auf Sie zu? Und haben Sie danach noch mal irgendwas von dem Verfahren gehoert?

Gruss vom muemmel

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
farfalla
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

ja ich bin aus italien:D..nee ich hab nichts mehr davon gehort....ich bin jetzt fast fertig mit meinem studium (hab noch ein jahr)und mochte nach deu ziehn...was meinen sie hab ich irgenswelche probleme fur mein job wenn sie mich vom fuhrungszeugniss fragen? danke schon nochmal fur die antworten....danke ihnen

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

im Fuehrungszeugnis stehen nur Urteile, und die auch nicht alle. Bei Ihnen scheint es aber kein Urteil gegeben zu haben. Wenn das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wurde, muessten Sie das Geld sogar wiederkriegen...Im uebrigen koennen Sie ja einfach mal ein Fuehrungszeugnis beantragen (duerfte ueber die deutsche Botschaft laufen). Oder Sie schreiben an die Staatsanwaltschaft des Tatortes und bitten um Mitteilung des Verfahrensausganges. Im Gegensatz zum Fuehrungszeugnis kostet das nichts.

Gruss vom muemmel

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wuddy92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

hey

also fange ich mal an:D

ich wurde am 10.9.09 beim klauen gepackt und am 11.9wurde ich 17 sprich ich war an den tag wo ich die tat begangen hatte noch 16
ich hatte dort sachen für insgesamt 17euro und ein parr kaputte mitgehen lassen

nun hatte ich am samstag post bekommen von wegen dass ich am 4ten zum gerricht muss

nur die sache ist ich hatte schonmal eine anzeige am laufen die wiederum fallen gelassen wurde
sprich meine akte ist sauber

ich hatte mich dort mal erkundigt beim gerricht weil ich am 4ten(wo ich den termin habe) bereitz meine autoprüfung habe vondaher kann ich dort ja nicht hingehen und dort (also am tele.) hatten die mir gesagt dass sie das jugendamt informieren würden ist ja an sich nicht schlimm da muss ich einfach nur wieder mein zimmer betretbar machen


nur jetzt frage ich mich was da sonst noch so für strafen aufkommen würden weil ich an den ladenbesitzer 50euro strafe zahlen musste die ich ihn auch direkt am tag danach gegebenhatte so wie er es verlangt hatteich war auch schon bei den grün weißen und die meinten dass es zu 90%fallen gelassen wird naja sieht man ja jetzt muss ich zum gerricht also wäre nett wenn ihr mir mal so sagen könntet was so für strafen auf mich zukommen und wie ich mich dort vorm gerricht verhalten sollte und anziehen(sprich normale straßenkleidung oder anzug und teure edle sachen)

danke schonmal im vorraus

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

Sozialstunden kommen auf Dich zu. Und "teure, edle Sachen" lassen beim Gericht die Frage aufkommen, wieso Du klaust bzw. ob die auch geklaut sind.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wuddy92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

alles kla aber brauche ich einen anwalt?
und dann soll ich da in ganz normalen straßen outfit aufauchen?

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

natürlich sollst Du im Straßenoutfit auftauchen. Und nicht vergessen, vor Gericht die Basecap abzunehmen! Ein Anwalt ist nicht nötig und würde Dich mehrere 100 Euro kosten.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wuddy92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

alles kla:D:D

und wie teuer würden die gerrichtskosten so sein?

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

Normalerweise wird davon abgesehen, einem Jugendlichen die Gerichtskosten aufzuerlegen.

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1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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