strafe bei schweren betrug

5. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
teresa19842007
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
strafe bei schweren betrug

Der vater von meinem sohn sitzt zurzeit in u-haft da er vorbestraft ist und wieder schweren betrug in verschiedenen Bereichen gemacht hat. Jetzt ist es so das jeder sagt das er psychisch krank ist, er hatte beim letzten Mal Bewährung bekommen und als er die anderen Sachen gemacht hat war er noch auf Bewährung. Ich weiß jetzt nicht was für eine strafe auf ihn zukommt und da er ja irgendwie krank im kopf ist. Mein sohn fragt wann papa wieder kommt und ich hab keine Antwort das macht mich alles so fertig vielleicht hat jemand irgendwie eine Antwort.

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25 Antworten
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#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Das Strafmaß für Betrug liegt bei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen 1-10 Jahre.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teresa19842007
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Und was ist wenn er physischen schaden hat und nicht richtig im kopf ist kann er dann auch in eine Behandlung geschickt werden?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Netstat
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

Nahe liegt für mich, dass die Strafausetzungen zur Bewährung widerufen werden. Besonders, wenn er einschlägig vorbestraft ist.

Diese, zuzüglich der aktuellen Verurteilung, solltest du einplanen, sofern die Bewährungsstrafen noch aktuell sind.

Wie hoch die Strafe für den letzten Fall ausfallen wird, hängt vom Umfang des Betruges ab. Besonders schwere Fälle liegen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren, wie little-beagle schrieb.

"Besonder schwer" bezieht sich dann zB darauf, ob das es in mit einer Bande oder gewerbsmässig durchgeführt wurde. Aber nicht nur.


Ist jetzt nur eine Vermutung, aber ich gehe mal davon aus, dass er das selbe durchgezogen hat, wofür er schon verurteilt wurde. Da hast du dann zumindest mal ne Hausnummer.

Wenn die Bewährungen widerrufen werden, werden aber die einzelnen Strafen nicht 1:1 addiert. Es wird eine Gesamtstrafe berechnet, die in der Regel niedriger ist, als die einzelnen Strafen zusammen.

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Eine psychsiche Krankeheit KANN sich strafmildern auswirken. Das kann aber auch böse nach hinten los gehen, wenn das Gericht aufgrund dessen eine Allgemeingefährdung feststellt.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
teresa19842007
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja er hat das alles alleine gemacht er hat sachen bestellt auch auf andere namen und hat im Internet dinge verkauft die er nie hatte. Er hat immer nur gelogen. Natürlich muss er bestraft werden das ist klar bloss ich mach mir Gedanken um meinen sohn was soll ich ihm sagen und wenn soll er seinen Vater besuchen ich weiß das er fehler gemacht hat die er auch bereut aber er lernt nicht daraus. Die Polizei hat zu seiner Mutter gesagt das sie glauben das er seelisch krank ist. Ich würde mich freuen wenn er hilfe bekommt und wieder normal wird für seinen sohn.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Netstat
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

Also so Versandhandelbetrug?

Also, da wird es wohl nicht zur Höchststrafe kommen.

Habe ich denn richtig verstanden, dass er das nun schon zum dritten mal gemacht hat und bisher immer zur Bewährung ausgesetzt wurde?

Was ist mit den zwei anderen Bewährungsstrafen? Sind die abgegolten, oder noch aktuell?

Wenn er WAEHREND seine Bewährungszeit einschlägig straffällig geworden ist, kommt auf ihrn WAHRSCHEINLIOCH noch die Strafe zu, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich zur aktuellen.

Auch wenn die andren Bewährungen nicht mehr zählen, werden die Strafen doch immer höher, ja öfter er einschlägig bestraft wird.

Also, bei einer Straftat, die bei einem Erstäter evtl mit einer Geldstrafe ausgehen würde, muss er möglicherweise mit einer Haftstrafe rechenen, da er sowas ja schon mal gemacht und nicht draus gelernt hat.

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mMn steht hier aber tatsächlich im nächsten Verfahren eine Haftstref in Aussicht. Daher sollte er sich unbedingt einen Starfverteidiger suchen.

Dieser wird auch wissen, ob es Sinn macht ein Gutachten zum seelischen Zustand zu beantragen und kann dir genau sagen, was ihn uU erwartet.

Eigentlich sollte er längst einen verteidiger haben, bei der Aussicht. Ist dem nicht so?


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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
teresa19842007
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich weiß bloß das er einmal Bewährung bekommen hat und die war noch nicht vorbei. Er war aber schon öfters mit geldstrafen verwarnt worden und dann kamm es letztes jahr zu der Verhandlung wo er Bewährung bekommen hat. Bei der letzten Verhandlung hatte er einen Anwalt bekommen ich denke mal das er wieder einen hat. Ich habe seit er Mittwoch in u-haft ist nichts von ihm gehört seine Mutter will ihn besuchen aber muss warten bis sie es genehmigt bekommt. Er hat eigentlich immer bloß ware bestellt und nicht gezahlt und dann noch Sachen verkauft wo er nicht hatte.

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#7
 Von 
Netstat
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Tatsache, dass er in U-Haft sitzt deutet darauf hin, dass tatsächlich von einer Haftstrafe ausgegenagen wird.

Aber mach dich bitte nicht verrückt.

Zum Einen hat er das Recht auf einen kostenlosen Pflichtverteidiger sobald eine Haftstrafe im Raum steht. Das ist offensichtlich der Fall.

Sollte die Bewährung noch offen sein, kann es sein, dass diese widerrufen wird. Geh erst mal davon aus. Du weist ja sicher, wie hoch das Strafmass war.

Wenn er noch nie im Knast war, wird er die Strafe, sofern er sich nicht komplett daneben benimmt, auch nicht voll absitzen.

An solche Anträge musst du dich gewöhnen. Aber du kannst ihm jederzeit schreiben. Glaub mir, er wird es dir danken. auch pakete sind möglich. Allerdings im Rahmen. Es darf niocht alles rein und du darfst sie auch nicht unbegrenzt versenden. Eben auch alles auf Antrag.

Wichtig ist, dass ihr jetzt komuniziert. Er wird sich einen Strafverteidiger suchen und der kann dir dann auch sagen, wie die lage genau ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Zum Einen hat er das Recht auf einen kostenlosen Pflichtverteidiger sobald eine Haftstrafe im Raum steht. Das ist offensichtlich der Fall. Der ist nicht kostenlos, der wird ihm nachher auf die Prozeßkostenrechnung gesetzt. Angesichts der sowieso hohen Verschuldung des Mannes ist das zugegebenermaßen nicht sonderlich tragisch...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
teresa19842007
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich weiß nicht genau wie hoch die Bewährung war der er mit mir nie über diese Sachen geredet hat. Seine Mutter hat gemeint die nächsten zwei oder drei jahre werden wir ihn nicht mehr draußen sehen. Mir tut es für den kleinen leid wenn ich daran denke könnte ich heulen. Was soll ich sagen wo er ist wenn er so lange weg ist.

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#10
 Von 
Netstat
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

Stimmt, sorry.

Es fallen natürlich nur unmittelbar keine Kosten an.

Im Uebrigen solltest du dich mit deinem Mann/Freund in Verbindung setzen. Gut möglich, dass die Mutter das richtig sieht.

"Nicht sehen" ist allerdings übertrieben. Besuche sind immer drin. HJaftlockerungen auch. (zB Freigang) In Freiheit nicht sehen kann hin kommen.

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-- Editiert Netstat am 05.07.2013 18:14

-- Editiert Netstat am 05.07.2013 18:16

-- Editiert Netstat am 05.07.2013 18:18

-- Editiert Netstat am 05.07.2013 18:20

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:
Wenn die Bewährungen widerrufen werden, werden aber die einzelnen Strafen nicht 1:1 addiert


Doch

quote:

Es wird eine Gesamtstrafe berechnet, die in der Regel niedriger ist, als die einzelnen Strafen zusammen.


Nö. Eins geht nur (grundsätzlich). Entweder Widerruf oder Gesamtstrafe. Die Voraussetzungen für beides können nicht gleichzeitig/gemeinsam vorliegen. Damit ein Widerruf erfolgen kann, muß die Tat in der Bewährungszeit begangen worden sein. Dann ist sie aber keinesfalls gesamtstrafenfähig. Oder sie ist gesamtstrafenfähig, dann kann(!) sie nicht(!) in der Bewährungszeit begangen worden sein, womit ein Widerruf (wegen dieser Tat) ausscheidet.

quote:

auch pakete sind möglich. Allerdings im Rahmen. Es darf niocht alles rein und du darfst sie auch nicht unbegrenzt versenden. Eben auch alles auf Antrag.


Die Möglichkeit des Paketempfangs ist stark eingeschränkt worden, in manchen (vielen?) JVAen gar nicht mehr möglich. Dort wo es noch möglich ist, sind idR. 3 Pakete pro Jahr erlaubt: 1 zu Weihnachten ("Weihnachtspaket"), 1 zu Ostern ("Osterpaket") und 1 zu einem vom Gefangenen festzulegendem Tag ("Drittpaket"), z.B. zum Geburtstag.

Mein Tip für Dich@Teresa ist:

Such Dir bei Dir in der Nähe eine Beratungsstzelle (oder Selbsthilfegruppe) für Angehörige von Inhaftierten. Die haben alle die selben Probleme wie Du und dort kannst Du Hilfe finden, zumindest jemanden zum quatschen, dem es genauso geht.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 05.07.2013 18:47

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#12
 Von 
teresa19842007
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja ich hab die caritas angeschrieben das ich mich von denen beraten lassen, seelisch bin ich am ende ich weiß nicht mehr was ich tun soll, ich überlege die ganze zeit ob ich es meinem sohn sage und das er ihn besucht wenn er das will, ich will ja das es ihm gut geht und er nicht leidet.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Netstat
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

@streetwork:

Bewährungsstrafen sind nicht Gesamtstrafenfähig? Gott, ich wollte echt kein Blödsinn erzählen *schäm*.

Was die Pakete betrifft, ist mir in Sachsen sogar ein "Zugangspaket" bekannt, welches einmalig möglich ist.
Aber auch aus eigener Erfahrung von vor 5 Jahren.

Aber das stimmt natürlich. Das ist Ländersache. Das kann in SA anders sein, als in Niedersachsen oder Bayern.

Worauf ich hinaus will ist, dass man da wirklich auf Anträge VON IHM angewiesen ist. Denn auch ein Paket muss nach meiner Erfahrung erst mal von ihm beantragt werden.
Jedes Paket, jeder Besuch muss von ihm beantragt werden.

Daher mein Hinweis auf einen Kontakt. Ein Brief ist hier sicher erst mal keine schlechte Idee, oder?

Ich kann mir echt vorstellen, dass du wirklich nervlich am Ende bist. In welchem Bundesland lebst du denn? In welcher Stadt? Vielleicht kann man dir ja da mal eine Adresse raus suchen?

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#14
 Von 
teresa19842007
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich wohne in tacherting liegt im Landkreis traunstein in Bayern. Es ist ja nicht wegen mir das ich so fertig bin ich wusste das er irgendwann rein kommt wenn er mit dem Müll nicht aufhört ich habe ihm immer wieder gesagt er soll aufhören er hat einen sohn und er soll sich Hilfe suchen aber er wollte nicht hören irgend.wann habe ich gesagt ich mag nicht mehr und ich kann nervlich nicht mehr dann bin ich mit meinem sohn ausgezogen es war das beste für alle. Er war dann zu besuch und auch gerade da kamm zu mir die Polizei und hat ihn geholt. Er muss da jetzt durch aber er hätte auch mal an den kleinen denken sollen seine mutter und die Polizei sagen alle er sei krank. Mal schauen was raus kommt. Danke wäre super wenn du was findest wo ich mich mal hinwenden könnte.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

quote:
Die Tatsache, dass er in U-Haft sitzt deutet darauf hin, dass tatsächlich von einer Haftstrafe ausgegenagen wird.


Ist auch nicht ganz richtig :-)
U-Haft wird auch bei anderen Gründen angeordnet, insbesondere wenn eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht (Wiederholung, Beeinflussung von Zeugen, Verdunklung usw.)

Bei der Bildung der Gesamtstrafe wird natürlich das gesamtbild betrachtewt (Schadenssumme, Reue, kriminelle Energie, Prognose usw.).
Ob und in wiefern hier Umstände vorliegen, die zu einer verminderten Schuldfähigkeit etc. führen vermag nur ein Gutachter des Gerichtes zu entscheiden. Selber auszusagen "Man sei krank." bringt nicht viel, da das eine reine Schutzbehauptung ist, und das Gericht selber (ohne Gutachter) nicht darüber entscheiden kann ob das nun stimmt oder nicht.

Das gericht wird auch berücksichtigen, dass er Vater ist und ein Sohn der ohne Vater aufwachsen muss oder ihn nicht sehen kann, sehr darunter zu leiden hat. Dennoch muss abgewogen werden, in wiefern das Risiko besteht dass weiter schaden angerichtet wird. Ist dies Größer, als der Schutz der Familie, wird es zu einer Freiheitsstrafe durchaus auch ohne Bewährung kommen.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bewährungsstrafen sind nicht Gesamtstrafenfähig? Gott, ich wollte echt kein Blödsinn erzählen *schäm*. <hr size=1 noshade>


Ganz so pauschal einfach ist es auch wieder nicht ;)

Eine neue Tat, die in der Bewährungszeit begangen wurde, ist nicht gesamtstrafenfähig mit der Strafe , in deren Bewährungszeit sie begangen wurde.

Denn:

quote:<hr size=1 noshade>§ 55 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

(1) Die §§ 53 und 54 sind auch anzuwenden, wenn ein rechtskräftig Verurteilter, bevor die gegen ihn erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, wegen einer anderen Straftat verurteilt wird, die er vor der früheren Verurteilung begangen hat. [...] <hr size=1 noshade>


Da sie "vor der frühreren Verurteilung begangen" (also der Verurteilung zu Bewährung) sein muß, um gesamtstrafenfähig zu sein, kann sie nicht gleichzeitig in der Bewährungszeit begangen worden sein. Denn die Bewährungszeit beginnt ja erst nach der Verurteilung.

Wenn die neue Tat vor der Verurteilung zur Bewährung (somit auch vor der Bewährungszeit) begangen worden wäre, wäre sie gesamtstrafenfähig. Dann wäre aber ein Bewährungswiderruf nicht möglich, da sie dafür in der Bewährungszeit hätte begangen worden sein müssen.

Was in dem Fall allerdings möglich wäre, wäre eine Gesamtstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird. Das hätte unter dem Strich den selben Effekt wie ein Widerruf.

Im vorliegenden Fall wurde die neue Tat aber der Schilderung nach innerhalb der Bewährungszeit begangen. Daher ist sie nicht gesamtstrafenfähig.

quote:<hr size=1 noshade>
Zugangspaket <hr size=1 noshade>


Stimmt, das gab (oder gibt) es auch.

@Teresa

In der absoluten Nähe habe ich nichts gefunden. Hier etwas aus Rosenheim:

Diakonisches Werk Rosenheim e. V.
Ambulante Beratungsstelle
Innstraße 72
83022 Rosenheim
T: 08031 3009-0
F: 08025 3009-69

Straffälligenhilfe Rosenheim

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
teresa19842007
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

ICH Warte jetzt mal Jetzt mal ob er einen Brief schreibt.kann er eigentlich einen Fernseher in der u-haft haben? Wie ist es nach der Verurteilung bleibt er dann in dem Gefängnis wo er ist oder wird er verlegt? Vielleicht schreibt er einen Brief und sagt mir dann mal die Wahrheit er hat mich ja bloß angelogen.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:
.kann er eigentlich einen Fernseher in der u-haft haben?


Normalerweise schon. Der muß aber entweder nagelneu über die Anstalt besorgt werden, oder er muß über eine Fachwerkstatt (die die Anstalt bestimmt) untersucht werden (z.B. auf verbotenen eingebauten Inhalt, z.B. Drogen) und versiegelt/verplombt werden. In neueren Anstalten sind die Hafträume teilw. auch bereits mit T.V.-Systemen ausgestatten (betrieben z.B. von der Firma Telio) die "gemietet" werden können.

Wie es genau läuft, hängt also von der Anstalt ab

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#19
 Von 
teresa19842007
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Kann es sein das man ihn aus der u - haft nochmal frei kommt bis zur Verhandlung oder ist das eher unwahrscheinlich? wie lange kann es dann bis zur Verhandlung dauern? Kann man ihm kein Fernseher rein schicken? Wie schaut es aus mit Konsolen? Er hat noch eine x box

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:
Kann es sein das man ihn aus der u - haft nochmal frei kommt bis zur Verhandlung oder ist das eher unwahrscheinlich?


Möglich ist es. Die Wahrscheinlichkeit kann man nicht vorhersehen, ohne genaue Kenntnis des Falls. Wenn die Bewährung widerrufen werden soll, ist es zieml. unwahrscheinlich, denn in dem Fall würde -selbst wenn die U-Haft Gründe als solche wegfallen- wahrscheinlich ein sog. Sicherungshaftbefehl erlassen. Aber wie gesagt: Es läßt sich von hier aus nicht vorhersehen.

quote:
wie lange kann es dann bis zur Verhandlung dauern?


Ein paar Wochen bis ein paar Monate

quote:
Kann man ihm kein Fernseher rein schicken?


Ich schrieb es doch bereits oben:

Wenn es diese Möglichkeit gibt (kommt auf die Anstalt an und muß dort erfragt werden), muß dieser Fernseher vorher auf Kosten des Gefangenen von einer Fachwerkstatt untersucht und verplombt werden.

Dort wo Geräte in den Anstalten zur Verfügung gestellt werden, kann man keine reinschicken, sondern muß die mieten, die da sind, weil mit dem Zurverfügungstellen ja u.a. genau diese "reinschickerei" verhindert werden soll.

Zitat:
Wie schaut es aus mit Konsolen? Er hat noch eine x box


Dasselbe. Zum einen hängt es von der Anstalt ab, ob die Konsole erlaubt ist (in manchen ist z.B. die PS 1 erlaubt, die PS 2 aber nicht) und dann ist es wie beim T.V.: Die Konsole muß vorher auf Kosten des Gefangenen von einer Fachwerkstatt untersucht und verplombt werden.

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-- Editiert !!Streetworker!! am 06.07.2013 17:36

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Netstat
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke nochmal für die Aufklärung Streetworker, da war ich ja einem üblen Irrglauben aufgesessen.

Was Fernseher, Playstation und Co betrifft ist das echt wirklich in fast jeder Anstalt ein bisschen anders.

Ich kenne auch eine, da bleibt ein Fernseher so lange auf der Kammer stehen, bis ein Fernmsehtechniker alle 14 Tage vorbei kommt und ihn verblombt. Im ungünstigsten Fall dauert es dort also 2 Wochen, bis die Flimmerkiste oben ist.

Playsations müssen direkt im Knast bestellt werden dort und man hat gar keine Möglichkeit von Aussen eine einzubringen.

Also unbedingt in der JVA vorher anfragen oder eben mit ihm per Brief Kontakt aufnehmen. Naturgemäss sind das Dinge die einen natürlich dringend interessieren. Er wird also vermutlich ohnehin auf dich zukommen.

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-- Editiert Netstat am 06.07.2013 18:34

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
teresa19842007
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke schon mal für die ganzen antworten. Kann er sich auch verlegen lassen in ein anderes Gefängnis? Wenn ich mal einen Brief schreibe dann spreche ich das mal an dann soll er mit den personal reden wie das ist.was mich noch interessiert müssen die den ganzen tag rum sitzen oder können sie da auch arbeiten und sich beschäftigen?

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Das mit dem verlegen geht so nicht. Es gibt einen Vollstreckungsplan, in dem festgelegt ist, welche Anstalt grundsätzlich für welchen Gerichtsbezirk zuständig ist (bei Strafhaft kommt es dann auch auf die Strafhöhe an)

Lt. bay. Vollstreckungsplan (jedenfalls dem von 2010) müßte er wohl in der JVA Traunstein sein (wenn der Haftbefehl vom Amtsgericht Traunstein ausgestellt ist, bzw. er auch aus Tachtering kommt). Wenn -später- seine Haftstrafe über 1 Jahr liegt, aber nicht über 3 Jahre, wäre die JVA Bernau zuständig, bei mehr als 3 Jahren die JVA Landsberg (bzw. wenn er noch nicht 26 Jahre alt ist, die JVA Niederschönenfeld).

quote:
müssen die den ganzen tag rum sitzen oder können sie da auch arbeiten und sich beschäftigen?


Auch das ist unterschiedlich von Anstalt zu Anstalt. In der U-Haft wird eher wenig gearbeitet, da dort auch keine Arbeitspflicht besteht. In unserer alten U-Haft hier vor Ort gab es 10 Arbeitsplätze bei 80 Gefangenen.

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-- Editiert !!Streetworker!! am 06.07.2013 19:43

-- Editiert !!Streetworker!! am 06.07.2013 19:46

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
teresa19842007
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Zurzeit ist er in traunstein da findet auch die verhandlung statt. Ich glaub jetzt nicht das er über drei Jahre bekommt.ich hab gestern gelesen das die in bernau nicht so toll sein soll und das das Personal recht unfreundlich sind. Ich hab bloß gemeint vielleicht hätte er sich nach mühldorf verlegen können da muss es besser sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Nein, wie gesagt. Das ist kein Wunschkonzert, dass man da hinkommt, wo man hinmöchte.

Mühldorf ist für die Amtsgerichtsbezirke Mühldorf, Eggenfelden und Altötting zuständig.

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