Ich habe mal eine Frage. In Kelsterbach protestiert eine Gruppe gegen den Flughafenausbau und lebt seitdem im wald auf und unter den Bäumen. wenn geräumt wird und sich die Leute weigern, was für Strafen stehen den schützern da eigentlich bevor?
Beste Grüße
Felixa
strafe für waldbestzer
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
olala Polizeikräfte von Tannenzapfen werfenden Ökoprotestanten erschlagen......
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Auf einem eingezäunten Gelände - sonst scheitert das m.E. am befriedeten Besitztum - käme eventuell auch Hausfriedensbruch in Betracht, so denn der Waldbesitzer oder eine von ihm dazu ermächtigten Person einen Strafantrag stellt. Unmittelbar im Besetzen der Bäume sehe ich keine Straftat, insbesondere würde ich in Analogie zu Sitzblockaden gegenüber Kraftfahrzeugen auch keine Nötigung darin sehen, die Bäume durch eine Besetzung vor dem Fällen zu schützen. Allerdings kann je nach Landespolizeirecht das Räumen mitunter per Verwaltungskostenbescheid in Rechnung gestellt werden, insbesondere, wenn die Polizei besondere Auslagen für technische Hilfsmittel hat. Es wäre auch zu prüfen, ob es möglicherweise nach dem jeweiligen Waldgesetzen des Landes möglicherweise ordnungswidrig ist, Bäume zu besteigen.
-- Editiert von danielB am 21.07.2008 21:26:20
@danielb
gibt es den landfriedensbruch nicht mehr? zumindest war das mal ein vorwurf gegen die besetzer von gorleben, startbahn west etc.
ist das nicht vergleichbar oder wird es heute einfach nicht mehr bestraft?
danke.
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 21.07.2008 22:06:13
@Sunbee:
Den gibt gibt es noch. Der Vorwurf wird von der Polizei gerne pauschal verwendet, um eine größere Anzahl von Personen festzunehmen und sie dann stundenlang bei der Polizei festzuhalten, zu verhören und ED- zu behandeln. Die meisten Verfahren werden dann später wegen unzureichendem Tatverdacht eingestellt.
Um den Tatbestand zu erfüllen müssen aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verübt werden. Üblicherweise meint die Polizei mit diesem Vorwurf, dass mit irgendwelchen Gegenständen geworfen wird. Bei Gefährdung von Leib, Leben oder erheblicher Sachwerte sowie Plünderungen gibt es noch den Tatbestand des schweren Landfriedensbruchs.
-- Editiert von danielB am 21.07.2008 23:25:47
@danielb
danke. und ich dachte schon, ich habe den schaden der frühen geburt;)
sunbee
--und lebt seitdem im wald auf und unter den Bäumen--
Joschka und Schröder hatten auch ´mal so oder ähnlich angefangen, bevor sie den Unterschied zwischen Affe und Mensch begreifen konnten.
@mainzelmeri
joschka und gerhard waren nicht im wald sondern wurden in gorleben verstrahlt oder auf der starbahn überrollt.
seither wissen sie, wie schön es in russland ist
sunbee
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