strafe für waldbestzer

21. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Felixa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
strafe für waldbestzer

Ich habe mal eine Frage. In Kelsterbach protestiert eine Gruppe gegen den Flughafenausbau und lebt seitdem im wald auf und unter den Bäumen. wenn geräumt wird und sich die Leute weigern, was für Strafen stehen den schützern da eigentlich bevor?

Beste Grüße

Felixa

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nettetal
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 30x hilfreich)

olala Polizeikräfte von Tannenzapfen werfenden Ökoprotestanten erschlagen......

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Auf einem eingezäunten Gelände - sonst scheitert das m.E. am befriedeten Besitztum - käme eventuell auch Hausfriedensbruch in Betracht, so denn der Waldbesitzer oder eine von ihm dazu ermächtigten Person einen Strafantrag stellt. Unmittelbar im Besetzen der Bäume sehe ich keine Straftat, insbesondere würde ich in Analogie zu Sitzblockaden gegenüber Kraftfahrzeugen auch keine Nötigung darin sehen, die Bäume durch eine Besetzung vor dem Fällen zu schützen. Allerdings kann je nach Landespolizeirecht das Räumen mitunter per Verwaltungskostenbescheid in Rechnung gestellt werden, insbesondere, wenn die Polizei besondere Auslagen für technische Hilfsmittel hat. Es wäre auch zu prüfen, ob es möglicherweise nach dem jeweiligen Waldgesetzen des Landes möglicherweise ordnungswidrig ist, Bäume zu besteigen.

-- Editiert von danielB am 21.07.2008 21:26:20

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@danielb

gibt es den landfriedensbruch nicht mehr? zumindest war das mal ein vorwurf gegen die besetzer von gorleben, startbahn west etc.
ist das nicht vergleichbar oder wird es heute einfach nicht mehr bestraft?

danke.
sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 21.07.2008 22:06:13

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@Sunbee:
Den gibt gibt es noch. Der Vorwurf wird von der Polizei gerne pauschal verwendet, um eine größere Anzahl von Personen festzunehmen und sie dann stundenlang bei der Polizei festzuhalten, zu verhören und ED- zu behandeln. Die meisten Verfahren werden dann später wegen unzureichendem Tatverdacht eingestellt.

Um den Tatbestand zu erfüllen müssen aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verübt werden. Üblicherweise meint die Polizei mit diesem Vorwurf, dass mit irgendwelchen Gegenständen geworfen wird. Bei Gefährdung von Leib, Leben oder erheblicher Sachwerte sowie Plünderungen gibt es noch den Tatbestand des schweren Landfriedensbruchs.

-- Editiert von danielB am 21.07.2008 23:25:47

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@danielb

danke. und ich dachte schon, ich habe den schaden der frühen geburt;)

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

--und lebt seitdem im wald auf und unter den Bäumen--

Joschka und Schröder hatten auch ´mal so oder ähnlich angefangen, bevor sie den Unterschied zwischen Affe und Mensch begreifen konnten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mainzelmeri

joschka und gerhard waren nicht im wald sondern wurden in gorleben verstrahlt oder auf der starbahn überrollt.
seither wissen sie, wie schön es in russland ist :devil:

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen