straffällig wegen betrug bei bewährung

18. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
hoff1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
straffällig wegen betrug bei bewährung

Hallo ich habe folgendes Problem ich wurde letztes jahr zu eine Strafe von 1 Jahr und 8 Monaten zur Bewährung verurteilt wegen gewerbsmäßigen betrug jetzt habe ich auf Grund von spielsucht wieder betrüge begannen ca 80 Fälle gewerblichen Betruges hab seid einen halben jahr ein festes Einkommen und möchte die Schäden zurück zahlen und eine tTherapie gegen spielsucht machen habe alles sofort gestalten und mich entschuldigt ist es möglich nochmals eine bewährung zu bekommen bin verheiratet mit zwei Kindern

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28 Antworten
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#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ein paar Satzzeichen wären ganz nützlich in Punkto Lesbarkeit.

Es ist möglich nochmals Bewährung zu bekommen, wenn auch nicht wahrscheinlich. Wie hoch ist die Sachadenssumme

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
hoff1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Schadenssumme ist ca. 20000 oder 15 000 bin krankhaft Spielsüchtig alles wurde direkt in online Casino verpulvert

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#3
 Von 
hoff1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nochmal von vorne.
Ich männlich 26 Jahre alt verheiratet 2 Töchter im Alter von 3 und 7 seid Februar 2015 festen Arbeitsplatz mit ca 2000 netto.
Erste Strafe im Jahre 2013 3 fachen Betruges mit Warenandel. Zweite Strafe im Jahre 2014 wegen gewerbsmäßigen Betrug in 12 Fällen zu einer Strafe von 18 Monaten auf Bewährung. Jetzt erneut gewerbsmäßiger betrug in ca. 80 Fällen und einem schaden von ca 20 000€. Habe sofort bei der Kripo alles gestanden da ich spielsüchtig bin habe ich die gesamten Betrugs Einnahmen sofort online und in Spielotheken verzockt ich bereue die taten zu tiefst und will denn angerichteten schaden auch wieder zurück zahlen und eine Therapie gegen spielsucht aufsuchen. Habe ich eine Chance auf noch eine Bewährung oder ist es sicher das ich in den Knast muss.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich weiss nicht, ob ich es richtig verstehe. Zwei Bewährungen laufen, und jetzt erwartest Du die dritte?

wirdwerden

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#5
 Von 
hoff1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein eine läuft kann ich mit einer zweiten rechnen hab mir so viel aufgebaut im Moment feste Arbeit gutes Familien leben und meine Töchter hängen sehr am mir.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

na ja, diese Argumentation holt keinen Richter hinter dem Ofen hervor. Das sagen doch alle. Also, bei der Vorgeschichte ist die Voraussage schwierig. Bei uns wahrscheinlich null Chancen. Woanders kann es aber anders aussehen.

wirdwerden

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#7
 Von 
hoff1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kripo Beamtin meinte das ich ein gutes soziales Umfeld habe und ein festen Job daher glaubt sie nicht das ich hinter Gittern müsste, da ich ja dann zum sozial Fall werden würde. Und die geschädigten kein Geld zurück bekommen würden.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Auch diese Argumentation kannst Du allein in diesem Unterforum hier zig-tausendfach lesen. Sieh zu, dass Du sofort allen, wirklich allen Schaden regulierst. Wie auch immer. Das ist der einzige Rat, den ich Dir geben kann.

wirdwerden

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#9
 Von 
hoff1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist nicht zu schaffen in der zeit

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Natürlich ist es zu schaffen. Schreibe jeden, wirklich jeden Gläubiger an. Entschuldige Dich, entwickle einen Finanzierungsplan. Bei 2000 € im Monat kannst Du ohne weiteres erheblich abzweigen. Die Frau wird ja auch arbeiten oder kann arbeiten gehen. Da sollte monatlich einiges möglich sein. Und das muss sofort beginnen. Sofort.

wirdwerden

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#11
 Von 
hoff1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der erste Fall wurde mit einer Strafe von 30 Tages Sätzen zu 25€ geurteilt. Dann bewährungsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten auf Bewährung. Jetzt die neue Sache

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#12
 Von 
hoff1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja arbeitet auch könnte ca 500 im Monat bezahlen und werde es auch tun habe heute bei der Kripo gefragt ob ich die Namen der geschädigten haben darf um schadensregulierung anzufangen wäre aus Datenschutz nicht möglich soll auf ein Sparbuch sparen erstmal und es bei der Verhandlung dann so sagen.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

1 Jahr 8 Monate ist ja nicht gerade wenig. Ich hab Dich auf die einzige Chance, die Du m.E. hast, hingewiesen. Finanziell klotzen, sauberen Zahlungsplan erstellen. Und monatlich regulieren.

wirdwerden

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#14
 Von 
hoff1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde ich auf jeden Fall tun

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Entschuldigung, die Frau arbeitet auch, Du hast 2000 € und dazu das Kindergeld, also etwa 2400 € im Monat plus Gehalt der Frau. Und dann nur 500 € möglich im Monat bei der Schadenshöhe? Ist doch lächerlich. Ist wenigstens der Schaden aus den alten Straftaten reguliert?

wirdwerden

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#16
 Von 
hoff1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Frau Basis Job
300 Sprit zur Arbeit usw
Ja habe ich reguliert waren ca 1300
Jetzt sind es ca. 80 Fälle bei 200€ im Durchschnitt können aber auch weniger sein

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Also wegen eines Schadens von 1300 € wird man nicht zu einem Jahr 8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das passt hier alles nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hoff1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren 11 oder 13 Fälle meine 2300€ sorry.
Meinen Sie es wäre nochmal bewährung drinnen oder kann ich mich aauf 3 Jahre Haft einstellen

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)


Das mit der Bewährung wurde Ihnen schon von mindestens 3 Personen beantwortet. Möglich ist es. Möglich ist es aber auch, dass es direkt in den Knast geht. Ich halte eine Bewährung für sehr unwahrscheinlich. Ich erkläre Ihnen auch gerne, wieso ich dieser Ansicht bin:

Problem Nr. 1 ist für mich gar nicht die alte Bewährungsstrafe. Die wird mit hoher Wahrscheinlichkeit widerrufen werden. Das Problem ist, dass Sie jetzt bald wieder wegen der neuen Sache vor Gericht stehen. Beim letzten mal hab es schon 20 Monate. Regelmäßig werden Strafen für Wiederholungstäter höher, wie Sie an Ihrer letzten Freiheitstrafe nach der Geldstrafe aus dem ersten Fall sicherlich erahnen konnten. Zudem sind es jetzt auch deutlich mehr Fälle. Vor allem aber ist die Schadensumme ganz einfach krass hoch. So wie es hier klingt, wird ein großer Teil der Gläubiger sein Geld auch bei optimistischer Schätzung in den nächsten 4 Jahren nicht wiedersehen.

Jetzt das große Problem. Verurteilungen können nur bis 24 Monate zur Bewährung ausgesetzt werden. Ich würde meinen, dass Sie diese Hürde aber mühelos nehmen können. Dann bestünde völlig ungeachtet von Sozialprognose, Umfeld, Ruckzahlungsplan usw. ganz einfach aus rechtlichen Gründen keine Chance mehr auf Bewährung. Die Luft ist also verdammt eng.

Selbst wenn Sie die 24 Monate nicht überschreiten sollten, halte ich die Uassetzung zur Bewährung für unwahrscheinlich. Einfacher Grund: Sie haben sich ganz einfach nicht bewährt.

Bei so einer Historie und solchen Unsummen trotz der über Ihnen schwebenden Bewährungsstrafe haben sämtliche Mittel des Strafrechts offenbar versagt. Jetzt kennt das Strafrecht nur noch ein Mittel: Knast.

Das mit der Spielsucht möge ein Aspekt sein, der in manchen Fällen retten kann. Aber auch nicht immer. Das haben Sie doch schon beim letzten Urteil gesehen. Gerne ist das nämlich auch eine seltsame Schutzbehauptung und zeugt davon, dass Täter sich für entschuldigt halten. Das ist ein Hinweis darauf, dass es immer weiter gehen wird. Ähnliches gilt meiner Meinung nach für Argumentationen mit den Kindern oder den Kosten, die dem Staat bei Inhaftierung entstehen. Das klingt alles ein wenig danach, als wäre die eigene Schuld und das dringende Strafbedürfnis des Staates noch nicht ganz realisiert worden.

Sie sagen jetzt, dass Sie eine Therapie machen wollen. Dem Gericht ist es egal, was Sie machen wollen. Die interessieren sich dafür, was Sie wirklich gemacht haben. Bisher offenbar nichts. Haben Sie einen festen Platz in einem Therapieprogramm?
Wenn Sie sirklich so gerne eine Therapie gemacht hätten, dann muss man sich fragen, waru das noch nicht passiert ist. Seit der letzten Verurteilung ist 1 Jahr vergangen. Und mit dem Gedanken an eine Therapie kommen Sie jetzt? Jetzt kann diese nicht mehr helfen und die Taten ungeschehen machen. Ich kenn Sie nicht persönlich und will nicht über Sie oder Ihr Schicksal urteilen. Aber Sie klingen für mich erstmal nur wie einer von denen, der erst aufwacht, wenn er schon mit beiden Füßen im Knast steht und sodann den rettenden Strohhalm sucht.

Auch das soziale Umfeld halte ich nicht für so berauschend toll, dass es Sie retten könnte. Die Kinder sind 3 und 7. Sie haben dieses Umfeld also schon seit einigen Jahren. Und dennoch haben Sie in diesem Umfeld die kriminelle Karriere gestartet und auf die Spitze getrieben. Nicht wirklich gut, oder?
Jetzt kommt hinzu, dass die Kinder immer teurer werden. Die Frau hat noch immer keine richtige Arbeitsstelle. So erstklassig ist das Umfeld also nicht unbedingt. Jedenfalls hat dieses Umfeld bisher auch von nichts abgehalten.

Der Job ist schön und gut. Aber wann wurden denn die Taten begangen? Vor oder nach der Arbeitsaufnahme? Sowieso haben Sie in den letzten Monaten viele Tausend € verprasst. Ihr Casino-Leben kann der Job bei dem Einkommen also nicht finanzieren. Denn der Job muss erstmal die Familie ernähren. Also müssten Sie die Spielsucht anders finanzieren. Dass Sie von dem Casino jetzt ablassen, klingt nicht überzeugend.
Und anscheinend ist es Ihnen auch mit Job offenbar nicht gelungen, etwas Geld anzusparen. Mit diesem Geld hätte die Opfer entschädigt werden können. Bisher war also ichts übrig, jetzt soll es aber für alles reichen?


Daher meine Meinung:
Vor Gericht kann immer alles passieren. Hier halte ich den sofortigen Knastaufenthalt für mehre Jahre aber für nahezu unausweichlich, fast schon sicher.

Was Sie noch retten könnte:
Kontaktieren Sie die Straffälligenhilfe. Vereinbaren Sie einen Termin bei einer Suchtberatung. Bemühen Sie sich um einen festen Platz in einer Therapie. Sparen Sie so viel Geld an wie irgendwie möglich. Suchen Sie sich eine Nebenjob. Die Fau sollte sich umgehend einen Vollzeitjob suchen. Wenn Sie im Knast landen, braucht sie den sowieso, wenn die Kinder nicht mit ALG2 großgezogen werden sollen.

Vermutlich rettet Sie all das nicht vor dem Knast. Aber es könnte immerhin die Strafe reduzieren. Das erleichtet zugleich die Chancen auf vorzeitige Haftentlassung.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Rechtschreibung hat soweit alles westentliche gesagt.

Ich gehe mal davon aus, dass die neuen Taten alle nach dem letzten Urteil lagen, vom Tatzeitpunkt her?!

Wann war denn das Urteil in 2014 genau (welcher Monat) und von wann bis wann genau (Monate) lagen die neuen Taten?

Vorgreifend auf die Antworten auf diese Fragen, vermute ich mal, dass es schnell nach dem 1. Urteil weiterging und dass es auch nach Februar noch weiter ging?!

Zum einen zeigt das eine immenese Rückfallgeschwindigkeit (was schlecht ist für neue Bewährung) und zum anderen ist es ja noch mal eine andere Qualität in puncto Schaden. Wenn es für 13 Fälle mit 2.300 € Schaden bereits 18 Monate gab, was glauben Sie, was es für 80 Fälle mit rd. 20.000 € Schaden gibt? Und da sind wir bei dem, was auch Rechtschreibung schon sagte: Geht die Strafe über 2 Jahre ist schon rechtlich keine Bewährung mehr möglich. Da spielt dann Arbeit usw. keine Rolle mehr. Und die Sache mit der Spielsucht ist "schön und gut", aber das ist kein Freibrief dafür Straftaten begehen zu können, ohne dafür ins Gefängnis zu müssen. Die Knäste sind voll mit Süchtigen. Eine Sucht hat es ja nun mal so an sich, dass man Sie eben nicht an- und ausschalten kann, wie man möchte. Und dass es bei Ihnen nicht funktioniert haben Sie ja schön bewiesen, indem Sie -nachdem Sie gerade zu 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt wurden nicht nur weiterbetrogen haben, sondern das ganze auch noch um eine Mehrfaches intensiviert haben.

Kurzum: Obwohl ich grds. eigentl. immer optimistisch bin in solchen Sachen, weil ich auch berufsbedingt weiß, dass auch da noch einiges möglich ist, wo sich der "Otto-Normal-Verbraucher" vorstellt, dass man mehrere Jahre ins Gefängnis geht, sehe ich hier auch keine Bewährung mehr. Schon alleine deswegen, weil die Strafe m.E. über 2 Jahre gehen wird und Sie froh sein können, wenn sie nicht über 3 bleibt.

Zitat:
oder kann ich mich aauf 3 Jahre Haft einstellen


Insgesamt, also mit dem kommenden Widerruf der alten Bewährung, können Sie sich auf mehr als 4 Jahre Haft einstellen. Was davon dann real verbüßt wird, ist wieder eine andere Frage (Stichwort: 2/3-Entlassung)

Wenn Sie Ihre Minimalchance auf Bewährung noch nutzen/optimieren wollen:

Das Gericht interessiert es in diesem Zusammenhang nicht, was Sie "vorhaben" zu tun (Therapie, Schulden abarbeiten), sondern dass was Sie tun.

Darum:

Sofort(!) zur Schuldnerberatung und sofort mit signifikanten Ratenzahlungen anfangen (die Schuldnerberatung ist da bei der Aufstellung eines vernünftigen Zahlungsplans behilflich) und

Sofort(!) eine Therapie beginnen und nicht an 1 Sitzungstag fehlen.

Einen Anwalt zu beauftragen versteht sich ja von selbst, dass haben Sie ja wohl bereits getan?! (zumal sowiso ein Fall des § 140 StPO vorliegt, Sie sich also -spätestens in der Hauptverhandlung- anwaltlich vertreten lassen müssen)

Ob es noch was bringt, ist die 2te Frage und die Chancen sind wie gesagt schlecht. Aber wenn Sie nichts tun, sind sie noch viel schlechter. Auch daran (wie Sie sich jetzt verhalten) wird das Gericht sehen, wie "ernst" es Ihnen mit der Aufarbeitung Ihrer Probleme ist.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich glaube, da stimmen wir hier alle überein. Er hat es ja nicht mal geschafft, obwohl Doppelverdiener, den relativ geringen Schaden aus der Vorverurteilung zu regulieren. Sondern weiter fröhlich in den Tag hineingelebt. Er muss jetzt zwingend viel Geld in die Hand nehmen, um den Schaden zu regulieren. Er muss zwingend eine Therapie beginnen. An die Akte und die Adressen kommt er doch ratz fatz ran. Zunächst Akteneinsicht über Anwalt beantragen. Muss ihn ja nur zur Akteneinsicht mandatieren. Die kostet bei uns je nach Kanzlei zwischen 50 und 100 € plus Kopierkosten. Dann alles aus dem Altverfahren regeln, mit dem Neuverfahren anschliessend sofort anfangen. Das ist die einzige Chance, die allerdings auch klitzeklein ist, aber seis drum.

Und noch ein Hinweis: nicht jeder, der viel spielt ist auch spielsüchtig.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 19.11.2015 09:42

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12309.03.2016 21:32:27
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 32x hilfreich)

Sie haben hier schon nur stück für stück die Wahrheit gesagt (Sie haben nur auf Nachfragen nach und nach neue Informationen gegeben), wenn Sie dies bei Gericht tun, dann wird es erst Recht nix mehr mit Bewährung.

Was u.a. noch Fragen aufwirft:

- Wieso kennen Sie die Leute nicht die Sie betrogen haben? Sie haben doch Geld von diesen bekommen?

=> Haben Sie etwa genauso gehandelt, dass Sie mit viel Aufwand Ihre Identität verschleiert haben und auch ein Bankkonto auf Falschen Personalien benutzt haben? => Dann können Sie sich sowieso schon auf die JVA einstellen.



Es dient auch nur Ihrer eigenen Sicherheit, wenn man Sie aufgrund der geschilderten Angaben einsperren wird.

Sie haben ja schon alleine mit der Liebe zu Ihren Kindern gelogen. Wenn Sie Ihre Kinder so sehr lieben würden, dann hätten Sie diese nicht in Gefahr gebracht:

- Dadurch, dass sie bereits auf Bewährung waren und erneut straffällig wurden haben Sie riskiert, dass Ihre Kinder und auch Ihre Frau lange Zeit ohne Sie leben müssen, und auch aufgrund Ihres finanziellen Einkommensverlustes deren Existenz auf dem Spiel steht.
- Wenn Sie Ihre Familie wirklich geliebt hätten, dann hätten Sie diese nicht diesem Risiko ausgesetzt. Sie wussten von Anfang, an dass Sie der einzige Hauptverdiener der Familie waren, aber das hat Sie nicht interessiert, da Ihre Spielsucht Ihnen ja anscheinend wichtiger war. Und glauben Sie mal eins...... Eine Frau mit Spielsucht zu betrügen/hintergehen ist schlimmer als Sie mit einer anderen Frau zu betrügen.
- Mit anderen Worten, Sie haben das Leben von 3 Menschen eiskalt aufs Spiel gesetzt nur um Reicher zu werden und ggf. nicht entdeckt zu werden.


3 Menschen für lumpige 20.000 Euro (Oder vielleicht sogar noch weniger wie Sie ja selbst sagten), die Sie in 10 Monaten hätten verdienen können........... und da jammern Sie echt noch auf Bewährung?

Sie sollten Sich mental schonmal auf mehrere Jahre JVA einstellen......



-- Editiert von blatt235 am 19.11.2015 20:31

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hoff1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe alles gesagt was ich kann ich habe mit falschen Ausweisen die Taten begangen und mir handys Reifen usw per paysafecard bezahlen lassen und diese direkt online verspielt

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Also nicht nur Betrug, sondern auch noch Gebrauch falscher Urkunden, na super. Ich hab drauf hingewiesen, wie Du an die Adressen kommst. Du weisst ja jetzt seit einigen Tagen, wie hier die Einschätzung ist. Was hast Du inzwischen getan? Denn die Zeit drängt ja, das ist ja wohl rübergekommen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
stoepsel2016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, ich hatte auch Bewährung und das 2 Jahre Haft auf 3 Jahre ausgesetzt. Ich habe in der Bewährungszeit erheblichen Mist gemacht und habe dennoch nochmal eine Bewährung bekommen, 2 Jahre auf 4 Jahre Bewährung. Ich habe aber in der Zeit bis zur Verhandlung viel getan, zb 2 Therapien bin seit 2 Jahren Drogenfrei und habe mein Umfeld komplett geändert. Also möglich ist alles wie mein Anwalt so schön sagte, Nichts ist unmöglich und es kommt entscheidend auf die Stimmung der Richter an. Ich kann nur raten, sich einen guten Anwalt zu holen, ich kann meinen den ich hatte nur wärmsten empfehlen, er hat schon viele trotz laufender Bewährung einer erneute erkämpft. Aber in der Zeit bis zur Verhandlung muss sich einiges ändern wenn man die Chancen erhöhen will.

3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hoff1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe jetzt nochmals bei der Kripo ausgesagt das ich handys usw über fremde Namen ins Internet gestellt habe und diese per paysafecard bezahlen lassen habe um im Internet Casino zu spielen wollte. reinen Tisch machen. habe ja alles gestanden es sind Ca 50 fälle mit einem schaden von 12000€ habe jetzt ein Termin zur sucgtberatung gemacht und beim schulden Berater um sofort mit der Schadens wieder gut machung zu beginnen. mir tut es alles sehr leid und will das es aufhört. wie stehen jetzt die Chancen auf noch eine Bewährung und wird vom Richter. ein psychologisches gutachten erstelt um die spielsucht belegen zu lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
wie stehen jetzt die Chancen auf noch eine Bewährung


Das haben wir ja bereits gesagt: Eher schlecht.

Unmöglich ist es natürlich nicht, aber wir können halt auch nicht in die Zukunft schauen, daher weiß keiner von uns, ob die Sachen, die Sie da jetzt noch "anleiern" ausreichen, dafür dass es noch mal zur Bewährung reicht. Vor allem, weil viele -wenn die Verhandlung kurz bevorsteht- alles mögliche machen um bei der Verhandlung gute Karten zu haben, aber es auch schnell wieder schleifen lassen, wenn es dann mit der Bewährung geklappt hat. Das wissen auch die Gerichte. Insofern wird auch sehr auf den persönlichen Eindruck ankommen, den das Gericht von Ihnen hat, also ob es Ihnen glaubt, dass es Ihnen mit der Rückkehr auf den geraden Weg ernst ist und zwar nicht nur solange, wie sie Angst haben müssen, in den Knast zu gehen.

Fragen Sie Ihren Verteidiger/Anwalt, wie der die Chancen auf Bewährung einschätzt. Der kann das um einiges besser als wir, da er im Gegensatz zu uns die Ermittlungsakte kennt und auch Sie persönlich kennt.

Zitat:
und wird vom Richter. ein psychologisches gutachten erstelt um die spielsucht belegen zu lassen?


Ein Richter erstellt keine psychologischen Gutachten, denn er ist Richter und kein Psychologe. Allenfalls gibt er eines in Auftrag. Es kann aber auch gut sein, dass er ohne Gutachten davon ausgeht (bzw. es als gegeben ansieht) dass Sie spielsüchtig sind. Nur haben Sie anscheinend noch immer nicht verstanden, dass eine Sucht nicht vorm Knast schützt. Auch als Süchtiger darf man nicht ungestraft Straftaten begehen. Und wie ich weiter oben schon schrieb: Die Knäste sind voll mit Süchtigen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Sie machen jetzt erst einen Termin bei der Suchtberatung, während die Anklageschrift und Anhörung zum Bewährungswiderruf quasi schon unterwegs sind?

Oben stand doch noch was von einer geplanten Therapie, das waren bisher also reine Gedankenspiele? Sie scheinen das Risiko wirklich zu lieben. Ich würde alles daran setzen, dass bereits vor dem Verhandlungstermin die Therpaie begonnen hat oder zumindest eine feste Zusage für einen Platz darin vorliegt. Ich weiß nicht, wie rar diese Plätze sind und wie kurzfristig da geplant werden kann. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das zeitlich eng werden könnte und die auch nicht alles stehen und liegen lassen, nur weil ein seit Jahren Suchtkranker bis zum letzten Moment gewartet hat.

Ich hatte ja schon erwähnt, dass zumindest meiner laienhaften Sichtweise nach das Argument mit der Spielsucht sowieso nicht unbedingt vor der Haftstrafe retten wird. Ich gehe davon aus, dass das mit der Spielsucht schon beim letzten mal bekannt war. Und dennoch hat man Sie da zu einer haushohen Haftstrafe verurteilt, die noch gerade so zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Sie werden uns doch sagen können, ob und wie die Spielsucht damals behandelt wurde.

Hier zum wiederholten Male nach den Chancen.auf Bewährung zu fragen, ist nucht sinnvoll. Diese Frage wurde hier schon durchgekaut. Sie scheinen so lange weiterfragen zu wollen, bis es eine Antwort gibt, die Ihnen gefällt. Dazu wird es aber wohl nicht kommen. Ich frage mich auch, was Sie mit so einer Antwort anfangen wollen. Es ist ganz klar, dass die Wahrscheinlichkeit auf Knast ohne Bewährung höher ist als die ohne. Grund genug, vom Schlimmsten auszugehen. Wenn Ihnen jetzt hier etwas vorgelogen wird, dann wägen Sie sich doch nur in falscher Sicherheit und mache am Ende große Augen. Besonders gefährlich wird es, wenn Sie dann in Vertraue auf die neue Bewährungschance das mit der Schuldenrückzahlung oder Therapie doch wieder schleifen lassen. Bisher haben Sie da genau so wenig Einsatz gezeigt, wie Sie sich von der alten Bewährungsstrafe haben beeindrucken lassen. Da will ich kein Öl ins Feuer gießen.

Im Gesetz steht ganz klar drin, dass eine Bewährung ABSOLUT UNMÖGLICH ist, wenn die Strafe über 24 Monaten liegt. Beim letzten mal wurden Sie zu 20 Monaten verurteilt. Folgestrafen für Wiederholungstäter sind (so gut wie) IMMER höher. Ebenso wird die Schadenshöhe und die Zahl der einzelnen Fälle berücksichtigt. Jetzt ist die Zahl der Fälle aber von 3 auf 80 und die Summe von 2300 auf 15000 gestiegen. Und das alles soll höchstens einen Unterschied von 4 Monaten ausmachen? Eher nicht, oder?

Selbs wenn es bei 24 Monaten bleibt, dann wäre die erneute Bewährung eine kleine Sensation. Das ist ganz klar die Ausnahme, nicht die Regel! Wie sollten Sie sich diese Ausnahme (mehr Gnade als Recht) verdient haben? Sie haben sich ganz einfach nicht bewährt und außer dem neuen Job (der trotzdem nichts geändert hat) haben Sie in Ihrem Leben auch sonst keine Weichen gestellt, insbesondere haben Sie weitergemacht wie zuvor und denke auch erst jetzt zum ersten mal über eine Therapie nach und stellen Rückzahlungspläne auf, die sich über viele Jahre hinziehen werden. Daher halte ich Bewährung so oder so für hochgradig unwarscheinlich.

Und wenn Sie Bewährung erhalten, was dann? Das war doch schonmal der Fall. Sie hatte auch zuvor schon dieses soziale Umfeld gehabt und den Job haben Sie auch schon länger. Hat alles nichts gebracht. Da müsste also ganz viel Vertrauen in diese Therapie gesetzt werden. Meine Prognose wäre daher, dass Sie im Ergebnis sowieso im Knast landen, weil Sie auch die nächste/verlängerte Bewährung wieder nicht schaffen.

Klartext:
Sparen Sie sich jeden Euro ab, lassen Sie die Finger vom Kasino, nehmen Sie jeden erdenklichen Nebenjob an, zeigen Sie sich in Sachen Therapie vorbildlich. Das wird Sie meiner Vermutunf nach eben nicht vor Knast bewahren, aber Ihre Lage dennoch verbessern. Und man weiß ja nie.
Maßstab sollte da der Gedanke sein, dass Ihre Frau und die Kinder sonst die nächsten 3 Jahre lang auf Hartz4-Niveau leben und vor allem ohne ihren Ehemann/Vater. Da wüsste ich doch, wie weit ich jetzt mindestens meine Kosten runterschraube und Zusatzbelastungen aufnehme.

Alles andere werden Sie dann mit Ihrem Pflichtverteidiger besprechen müssen, den man Ihnen rechtzeitig zuteilen wird. Dabei kann man übrigens selber einen vorschlagen. Das soll in vielen (allen) Fällen auch empfehlenswert sein. Sie brauchen hier ja einen Verteidiger, der wirklich jede Strippe zieht und versucht, was eigentlich unmöglich ist.

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