Hallo! Icvh hab da mal ne Frage zu folgendem Fall: Mein Freund und ich sind am Sonntag in unsere Srasse eingebogen. Aufeinmal stürmte eine türkische Familie aus dem Haus und schrie wir hätten ein Ei auf ihren Balkon geworfen. Wir sagten, dass wir das nicht waren und sie uns in Ruhe lassen sollen. Daraufhin wurden wir aufs übelste Beschimpft mit: " Ihr schwulen *******e, Ihr Schwuchteln, Hurensohn wir machen euch fertig"
Und dann wurde vor allem auf mich mit einem massiven holzknüppel eingeprügelt.
Ich war sogar noch so nett und hab nicht zurückgeschlagen. Denn ich hatte genug zu tun die Schläge abzuwehren und auch noch meinem Freund zu schützen da er sich nicht wehren konnte. Er hat seit monaten eine beidseitige Sehnenscheidenentzündung an den Handgelenken.
Was muß ich tun um diesen niederträchtigen Leute ein für allemal das Handwerk zu legen?
MfG
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strafmaß,schmerzensgeld und schadenersatz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sie können Anzeige erstatten. Die Verletzungen, die Sie nach der Behandlung haben müssen, sollten Sie ärztlich attestieren lassen. Besser wäre es natürlich gewesen, gleich die Polizei zu informieren und nicht tagelang zu warten.
Sie und Ihr Freund sollten ungefähr sagen können, wer von denen was gemacht hat.
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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"
Vielen Dank für Ihre Antwort und entschuldigung, dass ich heute Nachmittag in der Aufregung etwas vergessen habe zu schreiben.
Ich war deshalb so nett nicht zurückzuschlagen, weil es sich um zwei etwa zwei 50kg schwere türkische Frauen handelte.Denn ich hätte mich sehr wohl schützen können indem ich einmal reinhaue, dass hätte gereicht. Nur damit das hier nicht falsch rüber kommt.
Die Polizei haben wir auch gerufen und hat unsere blauen Flecke und meine etwas offene Lippe gesehen.
Wir waren noch am selben Abend beim Arzt.
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Na dann hat die Polizei den Vorgang ja aufgenommen und ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gegen die Damen eingeleitet.
Nun heißt es, das Ermittlungsverfahren abzuwarten.
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