strafmaß,schmerzensgeld und schadenersatz

11. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.05.2010 22:38:56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
strafmaß,schmerzensgeld und schadenersatz

Hallo! Icvh hab da mal ne Frage zu folgendem Fall: Mein Freund und ich sind am Sonntag in unsere Srasse eingebogen. Aufeinmal stürmte eine türkische Familie aus dem Haus und schrie wir hätten ein Ei auf ihren Balkon geworfen. Wir sagten, dass wir das nicht waren und sie uns in Ruhe lassen sollen. Daraufhin wurden wir aufs übelste Beschimpft mit: " Ihr schwulen *******e, Ihr Schwuchteln, Hurensohn wir machen euch fertig"
Und dann wurde vor allem auf mich mit einem massiven holzknüppel eingeprügelt.
Ich war sogar noch so nett und hab nicht zurückgeschlagen. Denn ich hatte genug zu tun die Schläge abzuwehren und auch noch meinem Freund zu schützen da er sich nicht wehren konnte. Er hat seit monaten eine beidseitige Sehnenscheidenentzündung an den Handgelenken.
Was muß ich tun um diesen niederträchtigen Leute ein für allemal das Handwerk zu legen?
MfG

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie können Anzeige erstatten. Die Verletzungen, die Sie nach der Behandlung haben müssen, sollten Sie ärztlich attestieren lassen. Besser wäre es natürlich gewesen, gleich die Polizei zu informieren und nicht tagelang zu warten.
Sie und Ihr Freund sollten ungefähr sagen können, wer von denen was gemacht hat.

-----------------
"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.05.2010 22:38:56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort und entschuldigung, dass ich heute Nachmittag in der Aufregung etwas vergessen habe zu schreiben.
Ich war deshalb so nett nicht zurückzuschlagen, weil es sich um zwei etwa zwei 50kg schwere türkische Frauen handelte.Denn ich hätte mich sehr wohl schützen können indem ich einmal reinhaue, dass hätte gereicht. Nur damit das hier nicht falsch rüber kommt.
Die Polizei haben wir auch gerufen und hat unsere blauen Flecke und meine etwas offene Lippe gesehen.
Wir waren noch am selben Abend beim Arzt.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Na dann hat die Polizei den Vorgang ja aufgenommen und ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gegen die Damen eingeleitet.

Nun heißt es, das Ermittlungsverfahren abzuwarten.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.230 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen