strafstunden

6. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb451212-23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
strafstunden

(Mailadresse editiert) mein Sohn Dominic muss strafstunden abarbeiten 40 Arbeitsstunden von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr ist das rechtens ,er ist noch 15 Jahre

-- Editiert von Moderator am 06.10.2016 16:24

-- Thema wurde verschoben am 06.10.2016 16:24

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Und darin ist wieviel Pausenzeit enthalten?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Antwort auf Mümmel's Frage müsste man wissen, um eine vernünftige Antwort geben zu können...

Grundsätzlich ... ist die Ausgestaltung der Arbeitsstunden Sache zwischen der Einrichtung in der die Stunden geleistet werden und dem Delinquenten (bei Jugendlichen sitzt ggf. noch die JGH mit im Boot)

Es gibt Einsatz-Stellen, wo ein bestimmter zeitlicher Rahmen nicht anders gesetzt werden kann. In der Einrichtung in der ich arbeite kann man auch Stunden ableisten, in verschiedenen Abteilungen. In einer dieser Abteilungen ist die Arbeitszeit ebenfalls -unabänderlich- von Morgens um 07:00 bis Nachmittags um 16:00 incl. (mind.) 1,5 Std. Pause(n), was darin begründet liegt (es handelt sich um ein Naturschutzprojekt), dass der Einsatzort in aller Regel "Mitten im Nirgendwo" (Wald etc.) liegt. Es wird also gemeinsam dorthin gefahren (mit 2 Transportern und 1 sog. "Pritsche") und auch gemeinsam wieder weggefahren. Da außer den 2-3 "Strafstündlern" die dort mit tätig sind, auch 15 Leute ganz normal als Teilnehmer einer Maßnahme vom Arbeitsamt oder Jobcenter dort arbeiten, plus 3 "Vorarbeiter" (Fachanleiter), "gelten" dort halt ganz normale Arbeitszeiten ... und die eben auch für die "Strafstündler".

Wenn ein Strafstündler damit überfordert ist, hat er durchaus die Möglichkeit (in Absprache mit der Einrichtung) erst gar nicht in solch einer Abteilung anzufangen, bzw. falls es nur die eine mögl. Abteilung in der entsprechenden Einrichtung gibt, seine Stunden in einer anderen Einrichtung abzuleisten (in Absprache mit der JGH)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Streetworker hat ja alles Wissenswerte gesagt - mir ist so durch den Kopf gegangen, dass ich meinen Töchtern in einem solchen Fall gesagt hätte: "Siehste, darauf darfst du dich nach der Schule freuen, so sieht das Leben aus - also geh artig weiter zur Schule, mach bloß nen guten Abschluss, damit du später für viel mehr Geld weniger arbeiten musst als hier und jetzt".

;) ;) ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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