hallo,
unser Sohn hat am kommenden Donnerstag seine Strafe zu 2/3 in der JVA abgesessen und auch schon den Bescheid, dass er am 20.3. mit Bewährung entlassen wird. Jetzt wurde er am vergangenen Samstag (letzter Wochenendurlaub) erneut angezeigt. Jetzt sind wir in Sorge, ob er überhaupt entlassen wird, nachdem ihm am Sonntag nach Rückkehr in die JVA breits alle Hafterleichterungen untersagt wurden.
Bitte dringen um Antwort.
Besten Dank im voraus.
trotz Anzeige aus JVA entlassen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Weswegen wurde er angezeit? Wegen einer Tat, die er während des Urlaubs begangen hat? Dann ist die Streichung der Lockerungen normal.
Auf die 2/3 Entlassung hat das aber erst mal
normal nicht unbedingt Einfluß, wenn die schon beschlossen ist, es sei denn es wird wegen der neuen Tat U-Haft-Befehl erlassen. Dann bleibt er in Haft, allerdings dann eben aufgrund des neuen Haftbefehls.
Weitere Alternative wäre evtl., dass die StA jetzt super-schnell den Widerruf der Bewährung für das ausgesetzte letzte Drittel beantragt und dazu einen Sicherungshaftbefehl nach § 453c StPO
Kommt auch auf die begangene Straftat an und weswegen er jetzt sitzt... Ist es eine einschlägige Tat?
Es ist natürlich auch reltiv dusselig im Hafturlaub Straftaten zu begehen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
aktuell sitzt er wegen Körperverletzung.
Die neuerliche Anzeige beruht auf einen ähnlichee Delikt.
MfG
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wie dämlich...und tschüss. wahrscheinlich gefällt es ihm sooo im knast, dass er gar nicht mehr nach hause will...
@wekako
Dann ist es natürl. relativ wahscheinlich, dass ihm das letzte Drittel widerrufen wird, wenn auch für die neue Tat Freiheitsstrafe in Betracht kommt. Aber wahrscheinlich wird er morgen erst mal entlassen, es sei denn es tritt eine der o.g. Möglichkeiten (in diesem Fall dann wahrsch. die 2te) ein. Aber alsbald wird dann wohl wieder einrücken dürfen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
Wie blöd muß man eigentlich sein, wenn man aus so einer Verurteilung nichts lernt und gleich wieder rumprügelt? Der Typ hat es jedenfalls nicht besser verdient. Am besten gleich drin bleiben und noch ein paar Jahre NAchschlag ohne Bewährung kassieren. Weitere Hafturlaube ausgeschlossen, prügelt ja doch nur wieder rum.
Und wenn er die Tat während des Knasturlaubs begangen hat, kennen die Richter doppelt keine Gnade.
Ich will gar nicht wissen, wie viel der Sprössling schon auf dem Kerbholz hat, da muss ja schon etliches passiert sein, bevor man einfährt.
Sorgen würd ich mir darum machen, was aus Söhnchen noch werden soll anstatt, ob er seine mehr als berechtigte Strafe voll absitzen muss.
Sein sie doch froh, daß er drinnen bleibt. Dann stehen nicht plötzlich tausend kammeras vor dem haus und Journalisten fragen, wie es so ist, eltern von einem zu sein, der mal etwas mehr als eine Körperverletzung gemacht hat.
Etwas off topic, muss es aber trotzdem mal loswerden.
Was für ein Wahnsinn. Jemand stellt eine Frage und ausser ein paar qualifizierten Antworten dreschen andere auf ihn ein bzw. lassen ihrer Schadenfreude freien Lauf.
Es geht doch nichts über eine vorschnelle Vorveurteilung, der genaue Sachverhalt scheint dabei keine Rolle zu spielen.
Die kamen erst nachdem klar wurde, dass das Früchtchen wegen Körperverletzung im Gefängnis sitzt, Hafterleichterung durch Wochenendurlaub hat und diese Erleichterung nutzt, um eine Körperverletzung zu begehen.
Da ist die Frage wohl gestattet, ob noch alles im grünen Bereich ist beim Herrn Sohn.
Im Eingangsposting war nicht zu lesen, ob die Anzeige zu Unrecht ergangen ist, das wäre doch sonst das Erste, was zur Entlastung dienen könnte.
Ich denke, ich bin nicht die Einzige, die dann nach Bauchgefühl antwortet. Und das Bauchgefühl sagt mir in dem Fall nichts Gutes.
@ Bob,
kann denn hier die 2/3 Entlassung widerrufen werden? Der Bewährungszeitraum beginnt doch erst mit der Haftentlassung, die neue Straftat war ja aber schon vorher...Insofern müßte es doch bei einer Strafe für die KV bleiben, während die 2/3 bleiben - es sei denn, es kommt demnächst die nächste Körperverletzung.
Gruß vom mümmel
Es gab da letztes Jahr eine Gesetzes-Änderung, dass -bei normalen Bewährungen- der Widerruf nunmehr auch dann zulässig ist, wenn die neue Tat zwischen Bewährungsbeschluss und dessen Rechtskraft (also bevor die Bew.-Zeit förmlich begonnen hat) begangen wurde. Ich vermute ganz stark, dass das analog auch für 2/3-Bewährungen gilt, schaue aber noch mal nach.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
Hi,
das wußte ich noch nicht. Danke!
Gruß vom mümmel
nur zur Info.
Unser Sohn wurde heute in jedem Fall aus der JVA entlassen. Vielen Dank für die regen Antworten. Auch an diese, die keinen Zusammenhang wissen, aber trotzdem entsprechende "Geschütze" auffahren.
aber nicht lange, der fährt eh bald wieder ein...lach. könnt euch ja schonmal verabschieden. gesiebte luft mögen einige lieber halt...
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