üble Nachrede / Chatraum / Internet

23. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
HeuteNamenlos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
üble Nachrede / Chatraum / Internet

Hallo folgenden Fall hätte ich gerne "näher beleuchtet"

In einem in den USA gehostetem Chatraum lässt sich Person A gegenüber Person B zu einer üblen Nachrede hinreißen. Person A ist deutscher und lebhaft in Deutschland. Person B lebt in den USA und ist US-Amerikaner. Person B möchte Person A vor einem deutschen Gericht wegen oben bezeichneter Handlung verklagen.

Ist dies überhaupt möglich oder wird ein Gericht hier ablehnen, weil es nicht zuständig ist.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Wenn B den A strafrechtlich verfolgen will, kann er Anzeige erstatten (nicht "verklagen"). Dafür ist die deutsche Justiz zuständig, ja.

Auch zivilrechtlich (Schadenersatz, Unterlassung), dann wären wir bei "verklagen", wäre deutsche Zuständigkeit gegeben, § 12 ZPO.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.05.2020 11:28

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen