Hallo folgenden Fall hätte ich gerne "näher beleuchtet"
In einem in den USA gehostetem Chatraum lässt sich Person A gegenüber Person B zu einer üblen Nachrede hinreißen. Person A ist deutscher und lebhaft in Deutschland. Person B lebt in den USA und ist US-Amerikaner. Person B möchte Person A vor einem deutschen Gericht wegen oben bezeichneter Handlung verklagen.
Ist dies überhaupt möglich oder wird ein Gericht hier ablehnen, weil es nicht zuständig ist.
üble Nachrede / Chatraum / Internet
23. Mai 2020
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Frage vom 23. Mai 2020 | 10:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
üble Nachrede / Chatraum / Internet
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#1
Antwort vom 23. Mai 2020 | 11:24
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Wenn B den A strafrechtlich verfolgen will, kann er Anzeige erstatten (nicht "verklagen"). Dafür ist die deutsche Justiz zuständig, ja.
Auch zivilrechtlich (Schadenersatz, Unterlassung), dann wären wir bei "verklagen", wäre deutsche Zuständigkeit gegeben, § 12 ZPO.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.05.2020 11:28
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