üble Nachrede? Mein Sohn soll mit Drogen handeln

24. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Silvia39
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)
üble Nachrede? Mein Sohn soll mit Drogen handeln

Hallo zusammen,

heute hätte ich mal eine Frage.

Als ich gestern gegen 10:30 so gemütlich in meinem Büro gefrühstückt habe, klingelte das Telefon und mein Sohn war dran. Ziemlich aufgelöst hat er mir erzählt, dass er soeben aus dem Unterricht geholt worden wäre (von der Schuldirektorin), und anschließend von 4 Polizisten in Zivil wg. Verstoß gegen das BtmG auseinandergenommen worden ist.

Ich war außer mir, vor allem, weil ich davon überhaupt keine Ahnung hatte, von der Schulleitung nicht verständigt wurde. Als ich anschließend bei der Direktorin anrief, meinte sie, es bestünden konkrete Vorwürfe, dass mein Sohn mit Drogen handelt.

Völlig aus der Luft gegriffen. Lächerlich. Was mich so sicher macht? Weil er einmal gekifft hat, vor 9 Monaten (hat er auch der Polizei erzählt), und ansonsten schon einige Freunde, die sich in diese Szene begeben haben, verloren hat, weil er damit nichts zu tun haben möchte. Da er jederzeit zu einer Haar- oder Urinprobe bereit ist, mache ich mir diesbezüglich auch gar keinen Kopf.

Nun gut, ich habe dann mit der Polizei telefoniert, auch die hat mir Entwarnung gegeben, (zumindest mal vorsichtig optimistisch), weil sie 1. nichts gefunden haben und mein Sohn für seine knapp 16 Jahre sehr vernünftig ist. Zudem habe ich beruflich sehr viel mit der Polizei zu tun, so dass ich ihnen nicht unbekannt bin. (im positiven Sinne).

Trotzdem bleibt eine Beschuldigtenvernehmung nicht aus. Diese ist - angesichts der Tatsache, dass wir ab Samstag im Urlaub sind - in zwei Wochen.

Später rief mich die Direktorin noch einmal an, um mich zu einem Gespräch zu bitten, dass ich sofort annahm und zusammen mit meinem Sohn haben wir uns dann über die Sache unterhalten.

Ausgangssituation war wohl, dass ein Vater (ich vermute eines KLassenkameraden/in) schon vor 8 Monaten in der Schule angerufen hatte und behauptete, mein Sohn würde mit Drogen handeln. Lt. ihrer Aussage kam es wirklcih so rüber, dass er - sobald sich der Lehrer an die Tafel dreht - mit den Drogen nur so um sich wirft. Das Ganze wiederholte sich monatelang immer wieder, wobei auch schon ein anderer Vater mit aktiv wurde. Es wurde auch sofort ins Direktorat gegangen und nicht zum Lehrer, der ja meinen Sohn bestens kennt und auch viel von ihm hält - was mir am Elternsprechtag gesagt wurde.

Der Name wurde mir nicht genannt. Ich habe ihr gesagt, dass ich erwarte, dass sich dieser Vater bei mir persönlich meldet, immerhin solte jemand, der genug Mumm hat, wildfremde Leute hinzuhängen, auch den Hintern in der Hose haben, sich damit anschließend auseinanderzusetzen.

Von der Polizei weiß ich, dass ich im Falle einer Anzeige wg. übler Nachrede den Nasmen bekommen werde, bzw, der Polizei muß er gegeben werden. Lohnt sich das? Eigentlich bin ich jemand, der nur in Ruhe leben möchte, aber in diesem FAll sehe ich nicht ein, dass jemand kommt, Dinge behauptet, die absolut aus der Luft gegriffen sind und damit noch durchkommt. Von dem Schock, den mein Sohn davon getragen hat möchte ich mal nicht reden. Sein Klassenlehrer meinte, das sind halt die Äußerlichkeiten (er ist etwas individuell), er solle nichts drauf geben.

Wie seht Ihr das? Ich bin eigentlich noch immer recht durch den Wind und weiß nicht so recht, wie ich mich verhalten soll.

Für Tipps wäre ich dankbar. Ach ja: Bitte keine Sprüche wie: Woher will ich es wissen, dass er das nicht macht. Ich weiß es ganz einfach, weil er mir eh alles erzählt, und selbst wenn er kiffen würde, würde er es mir sagen. Zudem kommt noch, dass er viel zuviel Respekt vor meinem Beruf hat, und weiß, dass er mir damit eine Menge Ärger machen könnte. Und das ist es auch, was mich ärgert, wäre das gestern noch krasser abgelaufen, hätte ich mit Ärger rechnen können.

Für Tipps bin ich dankbar.

viele Grüße
Silvia

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sie haben zwar nicht gesagt, welchen Beruf Sie haben, aber ich denke es ist auch gleichgültig, da Ihnen Straftaten von Familienanghörigen kaum persönlich angelastet werden können. Dies gilt selbst dann, wenn Sie selbst in der Justiz tätig sind.

zur Sache: Sollte der Vater des Klassenkameraden Anzeige erstattet haben, dann kommt falsche Verdächtigung in betracht. Sollte er den Verdacht nur gegenüber der Schulleitung gemeldet haben, kommt üble Nachrede in Betracht.

Diesbezüglich können Sie natürlich Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen.

Der beste Weg ist es, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann mit Hilfe der Akteneinsicht genau nachvollziehen, was ganz konkret gegen Ihren Sohn vorliegt.

Nach dieser Aktenkenntnis sollten Sie daher erst über eine Strafanzeige gegen den Vater des Klassenkameraden entscheiden.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maddino
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich denke nicht, dass Sie sich -sollte Ihr Sohn tatsächlich nichts damit zu tun haben- viel (für ihren Sohn, sie bleiben eh außen vor) zu befürchten haben.

Eine Beschuldigtenvernehmung ist bei erfolgten strafprozessualen Maßnahmen (wie der hier vermutlich richterlich angeordneten Durchsuchung) absolut normal.

Sollte der Vater tatsächlich nur z.B. gedacht haben "Mein Sohn ist schlecht in der Schule, was gar nicht sein kann, also muss ihm jemand Drogen andrehen und der XY mit seinen langen Haaren macht das bestimmt" wäre das ein klarer Fall für das Vorliegen einer falschen Verdächtigung.

Ausgehend von einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss, muss es nämlich schon recht handfeste Aussagen gg. Ihren Sohn gegeben haben. Ohne solche "Fakten" würde nämlich kein StA einen derartigen Beschluss befürworten und erst recht kein Richter diesen anordnen.

Ich würde da allerdings vorher möglichst sicher gehen, nicht dass sie am Ende selber einer falschen Verdächtigung verdächtigt werden.

Es ehrt alle Eltern, zu ihren Kindern zu stehen aber manche Abkömmlinge schlagen eben doch manchmal über die Stränge. Anzugeben, jederzeit zu einer UK bereit zu sein und dann auch tatsächlich eine durchzuführen, sind zum Beispiel zwei Paar Schuhe.

Dazu kommt noch, dass längst nicht alle Dealer, alles was sie verkaufen, auch selber konsumieren. Wobei das im Cannabisbereich nicht unbedingt gültig ist. Wer im kleineren Kreis verkauft, konsumiert auch fast immer selber.

-- Editiert von Maddino am 25.05.2007 04:53:52

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ silvia:

Machen Sie sich nicht verrückt. Die ganze Sache wird sich sicher aufklären. Es ist Ihre sache, eine Strafanzeige wegen übler Nachrede zu stellen. Ich wiederhole nochmal meine Empfehlung, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Gruß Justice

PS.: Das Geschwätz von dem User F.Lorenz können Sie getrost ignorieren. ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen