üble Nachrede durch aggressiven Käufer und zudem belästigt?

9. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
ChristianWitz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
üble Nachrede durch aggressiven Käufer und zudem belästigt?

Hallo liebe Community,

mal angenommen jemand verkauft ein einwandfreies Gerät auf Kleinanzeigen, welches auch noch der Herstellergarantie unterliegt und nach einigen Tagen beim Käufer eine kleinen Defekt bekommt.
Anstatt den Verkäufer über die Tatsache schriftliche in Kenntnis zu schriftlich setzen fährt der Käufer zum privaten Wohnsitz des Verkäufers und will ihn zur Rede stellen.
Dieser lässt über die Freisprechanlage verlauten, dass er aktuell keine Zeit habe und man doch bitte einen Termin vorher vereinbaren solle.
Der Käufer eskaliert daraufhin und schellt etwa 5 Minuten dauerhaft an und zieht die ganze Aufmerksamkeit des Hauses und der Straße auf sich. Zudem schreit er auf offener Straße den Namen des Verkäufers, und behauptet dass dieser „ein Betrüger" sei.

Er lässt nicht locker und schellt so lange bei anderen Mitbewohnern, bis jemand aufdrückt und er sich Zugriff auf das Haus verschaffen kann.
Im Hausflur erzählt er dann zunächst erneut den Bewohnern dass der Verkäufer ein „Betrüger" und „schlechter Mensch" sei, bevor er sich zur Wohnungstür des Verkäufers begibt und dort erneut schellt und durch Klopfen die Anwohner terrorisiert.

Der Verkäufer hat keine Wahl und macht dem Käufer die Tür auf.
Nach kurzen Wortgefechten fordert der Käufer vehement sein Geld zurück und will vorher nicht das Haus verlassen.

Der Verkäufer gibt das Geld raus und erhält das Gerät (ein Notebook) zurück.

Der Käufer verschwindet und der Verkäufer stellt zudem fest, dass das Notebook noch mit einem Code gesperrt ist.
Der Verkäufer versucht daher noch einmal telefonisch und via Mail Kontakt aufzunehmen und kriegt nur am nächste Tag schriftlich die Antwort, dass er den Code nicht rausgeben werde, und man ihn persönlich abholen solle (der Verkäufer aber natürlich nicht die Adresse hat).

Nach welchen Gesetzen würde der aggressive Käufer sich hier strafbar machen?
Wäre dies ein Fall von übler Nachrede, Beleidigung?

In Anbetracht der Tatsache die unwahren Behauptungen auf öffentlicher Straße und vor der Nachbarschaft zu verbreiten?

Wie könnte man das terrorisieren vor der Haus und Wohnungstür einstufen?

Und zu guter letzt - wie könnte man die Unterschlagung der PIN Nummer einordnen?


Ich wünsche einen schönen und sonnigen Sonntag!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, da kommt Beleidigung/üble Nachrede und für alles ab

Zitat:
er sich zur Wohnungstür des Verkäufers begibt


mglw. auch Nötigung/Erpressung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von ChristianWitz):
Der Käufer eskaliert daraufhin und schellt etwa 5 Minuten dauerhaft an und zieht die ganze Aufmerksamkeit des Hauses und der Straße auf sich. Zudem schreit er auf offener Straße den Namen des Verkäufers, und behauptet dass dieser „ein Betrüger" sei.

Da hätte ich schon die Polizei gerufen.



Zitat (von ChristianWitz):
Der Verkäufer hat keine Wahl

Doch, hat er, die gleiche wie zuvor.



Ich sehe da auch Beleidigung/üble Nachrede sowie Nötigung/Erpressung.
Das einbehalten der PIN ist allerdings keine Straftat, das würde man zivilrechtlich lösen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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