üble Nachrede/Verleumdung

14. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)
üble Nachrede/Verleumdung

Hallo,

ich habe eine Frage.

Vorgeschichte:
A arbeitet bei einer Fastfoodkette, in der auch B arbeitet. A findet (mit Hilfe von 2 anderen Mitarbeiter heraus) dass B in die Kasse greift.
A und die anderen Mitarbeiter können dies belegen, außerdem gibt es noch mehrere Gäste, die etwas dazu sagen können.
Nun entsteht unter den Mitarbeitern schlechte Stimmung. A und die anderen Mitarbeiter unterhalten sich untereinander über B und deren "Machenschaften"- das bekommt ein Gest mit uns erzählt es B, der dann eine Anzeige gegen A machen will (Üble Nachrede, Verleumdung).
Andere Mitarbeiter (darunter auch Schichtleiter) haben B allerdings beim klauen beobachtet aber sich nicht getraut etwas zu sagen. Es wird im Moment versucht mit dem höheren Management in Verbindung zu kommen, damit der Fall untersucht wird.

A kann also als Zeugen 4-5 Mitabrbeiter namentlich erwähnen, die dies gesehen haben.
Außerdem hat A B niemals namentlich, sondern nur mit "meine Person" beschrieben.

Was hat A durch die Anzeige zu befürchten? Wird sich das Gericht im Falle einer Straferhebung auch mit dem Wahrheitsgehalt beschäftigen?
Der Gast, der B die Informationen gegeben hat, behauptet, das B namentlich erwähnt wurde, was allerdings nicht der Wahrheit entspricht. Ist das dann glaubwürdig? Hörensagen etc? Muss der Gast die Äußerung denn irgendwie nachweisen oder kann er dies einfach behaupten?


Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2016 Beiträge, 530x hilfreich)

quote:
A und die anderen Mitarbeiter können dies belegen...


Sofern die getätigte Aussage der Wahrheit entspricht und sie dies nachweisen können, müssen sie sich keine allzu großen Sorgen machen.

Verleumdung und üble Nachrede sind ja eben an den Wahrheitsgehalt gekoppelt.

Üble Nachrede: "...wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist..."

Verleumdung: "Wer wider besseres Wissen..."


quote:
Ist das dann glaubwürdig? Hörensagen etc? Muss der Gast die Äußerung denn irgendwie nachweisen oder kann er dies einfach behaupten?


Ein Zeuge kann dazu vernommen werden was er gehört hat. Für genau das ist er ja Zeuge. Deshalb muss er das nicht irgendwie nachweisen. Inwiefern eine Zeugenaussage als glaubwürdig eingestuft wird, entscheidet das Gericht bzw. im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft.



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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Andere Mitarbeiter (darunter auch Schichtleiter) haben B allerdings beim klauen beobachtet aber sich nicht getraut etwas zu sagen. Es wird im Moment versucht mit dem höheren Management in Verbindung zu kommen, damit der Fall untersucht wird.


Das wird ja noch eine lustige Lawine werden. Ein leitender Angestellter, der von Straftaten seiner Untergebenen weiß und nichts tut? Da wird der Schichtleiter wohl auch den Flugschein bekommen...

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#3
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

da sogar der Gebietsleiter nach der Vogel-Strauß-Methode hinsichtlich dieser Tatsache verfährt, ist es einem Schichtleiter wohl nicht übel zu nehmen, wenn dieser sich nicht traut etwas zu sagen.
Da besagter Schichtleiter aber nicht mehr lange im Unternehmen verweilen wird, denke ich schon, dass dieser sich dann als zeuge zur Verfügung steht.

Da besagter Mitarbeiter B im Vergleich zu Anderen schon sehr lange im Unternehmen ist, traut isch eben keiner, etwas zu sagen, obwohl es (so hat es den Anschein) jeder bescheid weiß darüber. Aber irgendwann muss damit einmal Schluss sein!

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