unbeabsichtigter Ladendiebstahl von Ring, habe es vergessen!

15. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
calendula
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
unbeabsichtigter Ladendiebstahl von Ring, habe es vergessen!

Hallo! ich bin total verzweifelt! ich wollte gesten zusammen mit meinem freund weihnachtsgeschenke kaufen. dabei bin ich zu einem kleinen ramschladen (trendbox) wo ich einen ring im wert von 10€ gesehen und auch anprobiert habe. danach habe ich mich noch weiter im laden umgesehen (ich hatte dabei den ring die ganze zeit am finger) und habe ohrringe entdeckt, habe dann eine zeit überlegt, ring..ohrringe?? und habe mich dann letztendlich für die ohrringe entschieden mit einem wert von 27,80€. ich bin zur kasse gegangen um zu bezahlen, habe mit ec karte bezahlt und leider den ring an meinem finger vergessen. zusammen mit meinem freund habe ich dann den laden verlassen. kurz darauf wurden wir von der polizei in zivil angesprochen, ob wir denn nicht kurz mitkommen wollten. ich hatte absolut keine ahnung was sie denn von mir wollen, wurde dann aber kurz darauf auf den vergessenen ring angesprochen. ich habe sofort gemeint, dass das ein versehen war, dass ich den ring nicht klauen wollte, dass ich ja ohrringe gekauft habe und den einfach nur vergessen habe. ich muss dazusagen, ich trage schon einige ringe, wobei es mir dadurch echt nicht aufgefallen ist, da ich es gewohnt bin ringe zu tragen. ich habe auch gemeint, dass ich es nicht nötig hätte zu klauen, da mir ausreichende finanzielle mittel zur verfügung stehen. ich verdiene im monat 850€ brutto und bekomme noch zuschuss von meinen eltern. das habe ich auch alles bei der polizei augesagt, sogar diese hat mir geglaubt, bloß nachdem der ladenbesitzer anzeige gegen mich erstattet hatte konnte auch die polizei nichts machen.
ich fühle mich halt etwas schade, ich nehme an, dass der laden meist einen verkaufswert von naja wahrscheinlich meist nicht mehr als 10€ hat, dass, wenn man für knappe 30€ einkauft, nichtmal darauf hingewiesen wird, dass man da vielleicht etwas vergessen hat. mein freund ist selbst im einzelhandel tätig, bei ihm werden kunden darauf hingwiesen.
naja, jetzt kann man es ja leider auch nicht mehr rückgängig machen. ich hätte nur ein paar fragen bezüglich der sachlage:
also, zum einen würde mich interessieren, was jetzt passiert, ob das verfahren eingestellt wird, oder mit welcher strafe ich zu rechnen habe , und wie lange so etwas dauert. dann wollte ich auch noch fragen, ob es logisch wäre dem laden eine brief zukommen zu lassen, in dem ich den ganzen vorfall nochmal schildere und mich entschuldige, wobei ich das auch schon bei der polizei gemacht habe.
ach ja, was ich vielleicht noch erwähnen sollte, ich bin 20 jahre alt und habe mir bis jetzt strafrechtlich noch nichts zuschulde kommen lassen.
es würde mich echt wahnsinnig freuen/beruhigen wenn ich ein paar ratschläge dazu bekommen könnte

danke schon mal im vorraus für die behmühungen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

bitte lesen Sie sich den von mir verfassten Artikel über den Diebstahl und seine Konsequenzen unter folgendem Link durch hier bei 123Recht.net:

<a href=http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&f=ratgeber_strafrecht~-~besonderer~teil_ladendiebstahlroenner&p=1 >Diebstahl und seine Konsequenzen</a>

Dieser wird Sie umfassend informieren. An der rechten Seite finden Sie eine Seitenübersicht (1-14).

Das Problem ist die Beweisführung. Ein Schreiben an das Geschäft wäre sicherlich zu empfehlen. Die Dauer der Ermittlungen kann nicht vorhergesagt werden, da dieses von der Auslastung der jeweiligen Staatsanwaltschaft und der Polizei abhängt.

Bei weiteren Fragen können Sie sich natürlich gerne an meine Kollegen und mich wenden.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hi!

Ob die Ordnungshüter in Zivil dir wirklich geglaubt haben, wage ich doch zu bezweifeln. Die wollten dich wohl nur ermuntern, eine Aussage vor Ort zu machen.

Grundsätzlich spricht die sofortige Aussage ja auch FÜR dich. Wenn du erst später bei deiner Anhörung damit rausgekommen wärst, dann wäre das sofort und ohne mit der Wimper zu zucken als bloße Schutzbehauptung abgetan worden.

Die Tatsache, daß du es gar nicht nötig hättest zu klauen, macht die ganze Sache nur noch schlimmer. In der Regel kommt der arme Obdachlose, der sich für 10,- Euro mal ne Flasche Korn "organisiert" besser davon, als derjenige, der Luxusartikel klaut, obwohl er sich diese gut leisten könnte.

Da wird Geiz vermutet. Und das kommt (außer bei Saturn) gar nicht gut. :)

Die Tatsache, daß es sich lediglich um einen 10,- Euro Ring handelt wirkt sich zunächst gar nicht aus, da der Ladeninhaber ja Strafanzeige gegen dich gestellt hat.

Hier mal eine Prognose, (natürlich ohne Gewähr!):

Du bist 20, also kann grundsätzlich noch Jugendstrafrecht angewandt werden.

Du kriegst noch Unterhalt von deinen Eltern, weil du noch in der Ausbildung bist? Das würde für Jugendstrafrecht sprechen.

Du wohnst in Bayern? Das spricht gegen Jugendstrafrecht. :)

Da du nicht vorbestraft bist (ich entnehme dem, daß du auch nicht polizeilich einschlägig bekannt bist ohne vorbestraft zu sein), wird der dein Kopf zwar nicht abgerissen werden (keine Strafe über 90 Tagessätze und somit Eintragung ins Register).

Er wird dir aber gehörig gewaschen werden. Paradoxerweise wohl noch mehr, wenn Jugendstrafrecht angewendet werden sollte. Jugendliche sollen erzogen werden. Sollte bei dir ein "Erziehungsdefizit" entdeckt werden, so kann das sogar noch viel übler werden, als bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht. Da gibt es lustige Sachen, die dem Jugendrichter zur Verfügung stehen.

Ob dies beim Richter oder Staatsanwalt geschieht, kommt auf die näheren Umstände an.

Da kannst du dich bei allen Ladendieben bedanken, denen im ersten Schreck nichts anderes eingefallen ist als: "Ups, das war nur ein Versehen, ehrlich!" - so ca. 90 %?

Noch ein Tip:
Wenn du eine richtige Beratung willst, dann nehme dir unverzüglich einen Anwalt. Die kosten (entgegen ihrem Ruf) auch kein Vermögen.
Allerdings kommt es bei so "kleinen" Fällen wie dem Deinigen manchmal auch nicht schlecht, wenn man sich "guten Gewissens" selbst verteidigt - aber kann auch daneben gehen.


Gruß
Harry!



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Den Anwalt kannst Du Dir sparen. Der wird Dir auch nicht viel mehr sagen, als in dem (sehr guten) Artikel von BOBO steht.
Ich denke, Du brauchst Dir keine großen Sorgen machen. Du wirst sicher eine Geldauflage und einen Eintrag ins BZR bekommen. Leider war Deine Aussage über Dein achso hohes Einkommen tatsächlich nicht die cleverste, da die Tagessätze danach berechnet werdn.
Und das Du den Ring nur vergessen hast, kann zwar sein, wird aber wohl wirklich niemanden interessieren, da das tatsächlich die meisten sagen.
Und der Imperativ von nehmen ist nimm, Harry.

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Das NEHME ich zur Kenntnis.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag "KlagDichReich",

vielen Dank für Ihr Kompliment.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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