uneidliche Falschaussage - ich habe meine gerichtliche Aussage nochmal bestätigt

17. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
arox56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
uneidliche Falschaussage - ich habe meine gerichtliche Aussage nochmal bestätigt

ich bin hier durch zufall auf das forum gestoßen und musste feststellen, das es jede menge kompetente user gibt, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

ich habe vor ca. 4 wochen als zeuge vor gericht wegen vorsätzlicher körperverletzung fungiert.
mein bruder war der angeklagte und sowohl ich, als auch noch 3 weitere personen haben für ihn ausgesagt.
ich habe wahrheitsgemäß argumentiert, wollte ihn also auf keiner weise mittels falschaussage schützen oder ähnliches.
trotzdem ist mein bruder verurteilt worden, zu ca. 500 € strafe.
laut gericht, wegen der tatsache das alle zeugen meines bruders untereinander bekannt sind und der geschädigte 2 unbeteiligte zeugen hatte.
die aber nur den schlag meines bruders, nicht aber den hergang (provokationen und angriffe des geschädigten) gesehen haben.
vor 3 tagen habe ich einen brief von der polizei bekommen, wir alle müssen noch mal eine aussage wegen vorsätzlicher falschaussage machen.
ich wart auch dort und habe meine gerichtliche aussage nochmal bestätigt.alle anderen auch.

ich habe noch nie mit gerichtlichen oder polizeilichen dingen zu tun gehabt und mache mir jetzt einfach meine gedanken. kann mir jemand der etwas ahnung hat sagen mit welcher "strafe" ich/wir zu rechnen habe/n?

vielen dank für eure hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Es ist unverständlich warum Sie nach einer potentiellen Strafe fragen, obwohl Sie gleichzeitig behaupten, sich rechtmäßig verhalten zu haben.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arox56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

natürlich tu ich das, weil ich ja auch bisher schon die wahrheit gesagt habe und dennoch eine anschuldigung gegen mich vorliegt.
ich bin 24 jahre und hatte noch nie mit solch einer sache zu tun, natürlich mache ich mir sorgen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Bitte beachten Sie in diesem Kontext, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren noch nicht eine Strafbarkeit des Beschuldigten konstatiert.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Hallo.

Für den Fall, daß Sie verurteilt werden, ist die Mindeststrafe für 'uneidliche Falschaussage' 3 Monate Freiheitsstrafe. Diese kann auch in Form von 90 Tagessätzen Geldstrafe verhängt werden. Das wäre also das mindeste womit Sie rechnen müßten, im Falle einer Verurteilung.

Hat Ihr Bruder das Urteil denn angenommen?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
arox56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

oh mann, da sagt man als zeuge aus und das reinen gewissens und auf einmal ist man selbst der verurteilte.
ja, das geriht hat die schmerzensgeldklage des geschädigten abgelehnt und mein bruder musste eben die genannten 500 € an einen wohltätigen zweck spenden.
sein anwalt riet ihm die strafe anzunehmen und das hat er dann auch getan.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
arox56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

ich hoffe ja immer noch das sich alles klärt, weil ich kann nicht mehr sagen wie das was ich gesehen habe und das wahrheitsgemäß.
aber es belastet eben einen, wenn man auf einmal der uneidlichen falschaussage beschuldigt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
und mein bruder musste eben die genannten 500 € an einen wohltätigen zweck spenden.


Das klingt aber gar nicht nach Verurteilung, sondern eher nach einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage.

Wenn Sie wirklich ein reines Gewissen haben, sollten Sie erstmal abwarten. Die Ermittlungsbehörden müssen Ihnen nachweisen, daß Sie bewußt und vorsätzlich falsch ausgesagt haben. Vermutlich wird auch Ihr verfahren eingestellt.

Gruß Justice

1x Hilfreiche Antwort

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