ungenaue Angabe von zeuginnen

15. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 74x hilfreich)
ungenaue Angabe von zeuginnen

Faschingsdienstag fahr ich mit meinem Freund in dessen Auto zu einem Markt.Er parkt ein übergibt mir den Schlüssel weil er will was trinken.
Macht er dann auch ich trinke nichts.Wir gehen zurück zum Auto, ich steige eher ein weil ich mir noch Spiegel und Sitz einstelle, steige kurz aus um nachzusehen wie weit ich zurücksetzen kann.Mein freund steigt auf dem Beifahrersitz ein.
Ich fahr ein bisschen zurück und dann raus aus der Parklücke und dann heim.Kaum zu hause angekommen kommt die Polizei mein Freund sei gesehen worden wie er ein parkendes Auto beschädigte und dann lsofuhr.Führerschein wurde bei ihm nach einer Blutentnahme und 2.2 Promille eingezogen.
3 Zeuginnen hätten das gesehen ihn noch aufmerksam gemacht und trotzdem sei er weggefahren.
Eine der zeuginnen erfuhren wir später war betrunken.
Mein freund hat schon 2 mal den Schein weg wegen Trunkenheit.das ist viele Jahre her.
Nun hat heute die Anwältin endlich Akteneinsicht bekommen.
Es heisst darin die Zeuginnen hätten einen Mann 50-60 Jahre gesehen,der fuhr, eine Frau mit braunen Haaren sass daneben.
Kann dass genau reichen um ihnen nicht zu glauben?
oder um meinen Freund da rauszuboxen?
mein freund ist 41, ich habe blonde(hell aber nicht platinblond,gelockte) schulterlange haare und war definitiv nicht auf dem Beifahrersitz.
Was können wir machen damit der Richter uns glaubt?

ich bin für alle Tips dankbar

Interssieren tut auch niemand der Schaden am andern Auto sondern nur die Tatsache der Trunkenheitsfahrt.Ich habe natürlich ausgesagt dass ich gefahren bin aber dies interessierte niemanden.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Ich habe natürlich ausgesagt dass ich gefahren bin aber dies interessierte niemanden.
Woher wollen Sie denn wissen, dass das niemanden interessiert? Wenn eine Anzeige erstattet wird muss die Polizei nunmal ermitteln.
Die Akten werden von der Polizei nach Abschluss der Ermittlungen (jedenfalls wenn die Polizei sie für abgeschlossen hält), der Staatsanwaltschaft übersandt, die entscheidet, ob Anklage erhoben oder ob das Verfahren eingestellt wird.
Wenn die Aussagen der Zeuginnen in derart eklatantem Widerspruch zu nachprüfbaren Fakten stehen, sollte eine Einstellung wahrscheinlich sein.

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#2
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 74x hilfreich)

Die Aussage:
ich habe gesagt dass ich gefahren bin aber es interessierte niemanden, hat genau so die Polizei zu mir gesagt.
Als sie bei meinem Freund zu hause waren, ihn mitnahmen habe ich sofort gesagt ich bin gefahren da sagten die herren Polizisten zu mir:
Das interessiert niemanden

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Ach so. Also das, was die Polizisten gesagt haben mögen, muss wiederum Sie nicht interessieren. Die haben nämlich nur ihre Arbeit zu machen, also den Sachverhalt zu ermitteln. Die Entscheidung treffen sie aber nicht.

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#4
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 74x hilfreich)

Um es genauer zu formulieren:
Die Polizei hat zu mir gesagt als mein Freund mitgenommen wurde zur Blutentnahme und ich gesagt habe ich bin gefahren:
Dass interessiert niemanden dass sie gefahren sein sollen

Die Zeugenaussagen die nun vorliegen von den 3 Zeuginnen belaufen sich darauf, dass sie wie oben erwähnt einen Mann 50-60 Jahre und eine braunhaarige Frau gesehen haben wollen, diese Angaben beruhen auf der Aussage vor der Polizei

Mir geht es darum zu erfahren, welche Chancen solche Aussagen vor Gericht haben können.
Also nicht nur unwahre sondern auch ungenaue Angaben was die Personen die sich im Fahrzeug befunden haben, betreffen


Unwahr sagen wir weil wir wissen wie es war, ungenau beruht auf die Aussagen die wir von der Anwältin bekommen haben, diese Aussagen haben die Zeuginnen bei der Polizei gemacht

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Die Polizei MUSSTE den Blutalkoholgehalt Ihres Freundes feststellen (und hat sich in dem Zusammenhang nicht für Ihre Aussage interessiert), weil sich der Vorwurf gegen Ihren Freund richtet und in so einem Verfahren nunmal wichtig ist, wie hoch der Alkoholgehalt war, denn die Polizisten müssen die Beweismittel sichern und können nicht sagen, na wenn die Freundin sagt, er ist nicht gefahren, dann interessiert uns alles nicht mehr. Soweit ist das also in Ordnung.

Es ist ja noch nicht mal sicher, dass Ihr Freund überhaupt vor Gericht landet. Dazu muss die Staatsanwaltschaft erstmal Anklage erheben. Ob sie das macht, wenn die Aussagen der Zeuginnen nicht zum Aussehen der Beteiligten passen, kann hier keiner so genau wissen, weil wir die Akten nicht kennen. Es wäre aber Sache der Anwältin, dazu etwas vorzutragen, dazu ist sie ja da.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Und letztendlich ist die Sache ja relativ einfach zu erhellen, indem die Zeuginnen Ihrem Freund gegenübergestellt werden und befragt werden, ob er dernige war, der gefahren ist.

Auf die Altersangabe würde ich nicht groß bauen, da es zigfach Leute gibt, die 40 sind, aber wie 60 aussehen und andersherum. Das selbe gilt für die Haarfarbe. Wenn man 4 Leute nach meiner Haarfarbe fragt, können da auch 4 verschiedene Antworten rauskommen: Mittelblond, Dunkelblond, Hellbraun, Mittelbraun und jeder hätte aus seiner objektiven Sicht mglw. recht, da für den einen z.B. Dunkelblond was ganz anderes ist, als für den anderen.

Sorgen würde ich mir eher darum machen, dass die Zeugen offenbbar einhellig sagen, dass "der Mann" gefahren ist und eben nicht "die Frau".

Aber wie eingangs schon gesagt: Eine Gegenüberstellung wird es zeigen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Hups, war mir doch gleich so, dass mir das Ding bekannt vorkam. Nur letztes mal war der Freund seinen FS schon 4mal los, heute sind es nur noch 2mal. ;)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)


Na schau mal was eine Beratung im 123recht-Forum so alles bewirken kann ;) .

Wahre Wunder...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 495x hilfreich)

quote:
Nur letztes mal war der Freund seinen FS schon 4mal los, heute sind es nur noch 2mal.


Ja, jedes mal wird die Story geändert; mal waren alle 3 Zeuginnen betrunken, dann wieder nur eine; mal gab es noch einen vierten Zeugen, der was ganz anderes gesehen haben will etc.

Bei so vielen Varianten der Realität würde es mich nicht wundern, wenn die TE schon selber nicht mehr weiß, was denn nun eigentlich wirklich passiert ist.

Und sie versteht anscheinend nicht, daß es ihr nichts hilft, wenn sie die Story immer wieder abändert in der Hoffnung, daß ihr bei irgendeiner Variante irgendjemand sagt "ja dann wird das Verfahren sicher eingestellt".

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""

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Dann fokussieren wir das doch mal auf diesen Thread hier...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

quote:
Dann fokussieren wir das doch mal auf diesen Thread hier...


Da die Fragestellerin sich offensichtlich abgemeldet hat, ist das auch nicht mehr nötig... ;)



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Oder hat da einer nachgeholfen bei der Abmeldung? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Nö, der Text ist ja noch da, das war die TE schon selber... :)

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"justice"

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