ungerechtfertigter Vorwurf Diebstahl / Rufschädigu

25. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
SM304
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
ungerechtfertigter Vorwurf Diebstahl / Rufschädigu

Hallo,

mein Bruder (31) hat folgendes Problem:

Er kündigte seinen Job als Elektriker im Jan 2014, da er einen neuen AG gefunden hat, der meinen Bruder auch besser vergüten kann.

Ohne meinen Bruder loben zu wollen, ist er in unserer Gegend ein sehr gefragter Elektriker, er ist fleißig, arbeitet selbstständig und zuverlässig.

Kurz nach dem AG-Wechsel hat der "alte" AG begonnen, meinen Bruder bei diversen Leuten schlecht zu machen. Z.B. stellt er die Behauptung auf, mein Bruder hätte Solarplatten und diverse Materialien gestohlen. Eine Bekannte des alten AG hat meinen Bruder eine entsprechende Nachricht zukommen lassen, die der alte AG der Dame geschickt hat. Nur würde sie nicht gerne vor Gericht aussagen, sprich als Zeugin zur Verfügung stehen. Diese Lügen werden inzwischen rege ausgetauscht, mein Bruder fühlt sich hilflos.
Das geht nun seit Ende Januar mit dieser üblen Nachrede. Sogar seinen neuen AG wollte der alte AG diese Lügen erzählen, der wiederum hat den sofort abgewiesen.

Mein Bruder will den alten AG anschreiben und ihn auffordern, dass zu unterlassen. Erfüllen diese falschen Behauptungen den Straftatbestand? Weiß das jemand?

Vielen lieben Dank,

Sarah

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 409x hilfreich)

Er erzählt wahrheitswidrig herum, Deine Bruder hätte gestohlen? Na sicher erfüllt das einen Strafbestand. Wenn es nachweislich falsch ist (z.B. weil er die Panel genauer bestimmt hat, "auf dem Bau bei ..." und da nie was weggekommen ist), Verleumdung, ansonsten wenigstens Üble Nachrede.

Da es hier ja auch um die berufliche Zukunft geht (anscheinend lebt Ihr ja in einer sehr redefreudigen Umgebung) sollte das auch konsequent verfolgt werden. Da ja schon recht "Handfestes" vorliegt mit der weitergeleiteten Nachricht, würde ich jetzt einen Anwalt einschalten, und ihn das Zivilrechtliche machen lassen (Unterlassung, ggf. Schadensersatz). Strafantrag könnt Ihr mit einer wahrheitsgemäßen Schilderung selbst bei der Polizei stellen.

-- Editiert Methadir am 25.07.2014 13:28

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33897 Beiträge, 17611x hilfreich)

Es gibt keinen Straftatbestand namens "Rufschädigung". Das wäre hier üble Nachrede bzw. Verleumdung.
Nur würde sie nicht gerne vor Gericht aussagen, sprich als Zeugin zur Verfügung stehen. Im Falle einer Verhandlung, also wenn das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, wird sie sich das aber nicht aussuchen können.
Diese Lügen werden inzwischen rege ausgetauscht, mein Bruder fühlt sich hilflos. Dagegen helfen dann aber keine juristischen Schritte...
Mein Bruder will den alten AG anschreiben und ihn auffordern, dass zu unterlassen. Das könnte wirksamer sein als eine Anzeige. Nur sollte Ihr Bruder das einem Anwalt überlassen, dessen Kosten dann dem AG in Rechnung gestellt werden.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
SM304
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten. Wir leben in einer ländlichen Gegend, da kennt jeder jeden...

Ich habe für meinen Bruder, der erst dann einen Anwalt einschalten will, wenn der AG nicht aufhört, entworfen.

Es wäre freundlich, wenn ihr mal drüber lesen würdet und mir ggf. eine Korrektur empfehlen könnt. Besten Dank!

Sarah

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Betr.: Ihr Vorwurf einer Straftat

Sehr geehrter Herr xxx,

Sie haben zum wiederholten Male und nachweislich behauptet, ich hätte Solarmodule und diverse Elektromaterialien von Ihrem Firmengelände unerlaubt entwendet.

Ich weise Sie darauf hin, dass ich keinerlei Materialien – entgegen Ihrer Behauptung – entwendet habe. Sie unterstellen mir somit, eine Straftat begangen zu haben.

Ich fordere Sie daher auf, derartig unwahre Behauptungen zu unterlassen und werde bei Nichteinhaltung unverzüglich juristische Schritte gegen Sie wegen Verleumdung nach § 186 StGB einleiten.

Hochachtungsvoll


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#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 409x hilfreich)

Stolpersteine sehe ich jetzt gerade nicht. Drohen würde ich aber nicht primär mit dem Strafrecht, sondern mit dem Zivilrecht. Etwa:
"Ich fordere Sie daher auf, derartige unwahre Behauptungen zu unterlassen und werde bei Nichteinhaltung meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen sowie Strafantrag wegen Verleumdung stellen."

Es wäre noch zu überlegen, Richtigstellung zu fordern. Vielleicht kann jemand anderes dazu konkrete Tipps geben.

Wenn mich jemand allerdings öffentlich und schriftlich als Dieb hinstellt, dann würde ich nicht freundlich bitten, sondern das Ganze sauber, heißt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern und ihm zumindest schon einmal Anwaltskosten verpassen.
Weder die Aufforderung zur Richtigstellung noch die Unterlassungserklärung würde ich ohne Anwalt machen.

-- Editiert Methadir am 25.07.2014 14:52

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33897 Beiträge, 17611x hilfreich)

Weder die Aufforderung zur Richtigstellung noch die Unterlassungserklärung würde ich ohne Anwalt machen. Ganz meiner Meinung - ein RA wird schlicht ernster genommen, als wenn der Betroffene selbst schreibt, vom pädagogischen Effekt der Anwaltskosten gar nicht zu reden...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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