unschuldig angezeigt

3. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
ludi_milojko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
unschuldig angezeigt

bitte um hilfe,
eine 20 jährige person hat meinen 14 jährige son bei polizei angezeigt das er im mit messer atakiert habe und am hand verletzt.mein son wurde vom polizei berufen zu aussage.der jenige hat gesagt mein son hat im verletzt am freitag nacht zwichen 01.00 und 01.30.das ist aber nicht war mein son war am diesen tag um 22.00 zu hause und um ca.24.00 im bett,ich und meine frau waren bis ca.03.00 wach er war im seine zimmer schlafen, unmöglich das er aus gegangen ist sonst werden wir das wissen.was sol ich jetzt tun ich war bei polizei und die sagen das vom diese person gibt noch keine ofiziele aussage weil er sich noch im krankenhaus befindet,also ich weis noch nicht ob es eventuele falsche zeugen gibt.,wir sind alle unter schok und stres,jeder zeigt jetzt mit finger zu uns, mein son kann nicht aus haus weil jeder wer im kennt sagt zu im messerstecker und morder.bitte um hilfe wie sol ich jetzt vorgehen kann ich gegenanzeige machen und wie sieht die situation aus.danke im voraus

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
passenger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

So wie es aussieht, wurde ihr Sohn als Tatverdächtiger vorgeladen. Da die Sache sich bei der Kripo aber noch im Vorverfahren befindet (die Aussage des Verletzten steht noch aus?), und sicherlich weiter ermittelt wird, können Sie eigentlich nichts weiter tun, als abzuwarten.

Wenn man einer Straftat beschuldigt wird, erhält man von der Staatsanwaltschaft eine offizielle Mitteilung, zu der man schriftlich Stellung nehmen kann. So weit ist es hier wohl noch nicht. An Ihrer Stelle würde ich demnächst noch einmal bei der Kripo anrufen, und mich nach dem aktuellen Sachstand erkundigen. Ich könnte mir gut vorstellen, daß man Ihnen Auskunft gibt.

Wenn ihr Sohn nichts mit der Sache zu tun hat, wird sich das mit Sicherheit herausstellen. Warten Sie erst einmal ab. Frage: woher wissen denn all die bezeichneten Leute, daß Ihr Sohn der Tat beschuldigt wird? Stand das in der Zeitung o.ä.?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zunächst mal wäre es interessant zu erfahren, wie man überhaupt auf Ihren Sohn kommt. Wurde er tatsächlich von der Frau angezeigt? Also so, dass sie sagte, der XY hat mich mit dem Messer verletzt? Oder hat sie ihn vielleicht in einer Lichtbildkartei erkannt?
Wenn er eine Ladung zur Vernehmung bei der Polizei hat, kann er hingehen oder es lassen. Es würde sich aber, da er ja ein Alibi hat, wohl anbieten, dies der Polizei mitzuteilen.
Wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind werden die Akten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Von dort gibt es keine weitere Mitteilung! Rechtliches Gehör muss nur einmal im Ermittlungsverfahren gewährt werden. Das ist die Ladung, die Sie gerade erhalten haben. Die StA entscheidet dann, ob die Beweismittel für eine Anklageerhebung ausreichen oder nicht. Wenn nicht, weil beispielsweise ein Wiedererkennen in der Lichtbildkartei erfolgt ist und die Zeugin nur eine Täterähnlichkeit oder ein Wiedererkennen von 80% oder sowas angegeben hat, wird das Verfahren eingestellt.
Wieso alle mit dem Finger auf Sie zeigen würde mich auch mal interessieren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ludi_milojko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

der verletzte hat zu polizei deutlich mein son beschuldigd hat seine vorname genant und im beschrieben mit blonde haarstreifen(er hat diese streifen)die polizei hat nach im im verschiedene lokale und im jugendzentrum gesuht,so hat sich das im ofendlickheit gehört neme ich an.da unsere ort nicht so gross ist kennt jeder jedem hat sich schnel verbreitet.jetzt denkt jeder nehme ich an das er das gemacht hat und vir musssen jetzt damit leben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Wenn sie ihn kennt und ihn genannt hat klingt das Alibi, dass er zu Hause gewesen sein soll, ehrlich gesagt nicht sonderlich überzeugend, es sei denn, es ließen sich Gründe finden, weshalb sie ausgerechnet ihn beschuldigt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ludi_milojko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

aber ist das nicht genug wen ich meine frau und 13 jährige tochter bestätigen könen das er 100% zu hause war.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33968 Beiträge, 17643x hilfreich)

Hi,

das kommt dann darauf an, wessen Aussage das Gericht für glaubwürdiger hält. Falls man Frau und Tochter vor Gericht nicht glaubt, kriegt zumindest die Frau ein Verfahren wg. falscher Aussage (die Tochter nur deshalb nicht, weil sie unter 14 ist).

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.746 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.766 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen