während einer fahrstunde (fahrschule) kommt es zu einer überholung.
also der fahrlehrer gibt vor , das der ´fahrschüler einen radfahrer überholen soll wo 70 gefahren werden darf . Nach dem Überholen stellt der Fahrlehrer panisch fest das der Fahradfahrer hingefallen ist . Ob der fahrradfahrer durch einen zusammenstoß mit dem fahrschulauto auf den boden viel war der fahrschüler nicht im klaren , der fahlehrer meinte allerdings das genügend platz gewesen wäre.Im rückspiegel war zu erkennen , dass ein auto hinter ihnen die lichthupe betätigte. Der Fahrlehrer gab vor erst weiterzufahren um dann zu gucken was los war . Also fuhr der Fahrschüler erst ein gutes Stück weiter um dann zu wenden .
Als sie zurückfuhren sahen sie den Fahradfahrer wohl wieder putzmunter radeln .
Angenommen der Fahradfahrer hat sich das Kennzeichen gemerkt und geht zur Polizei , was für konsequenzen könnte das haben ?
Dazu ist anzumerken das sich der fahrlehrer sicher war das sie den fahhradfahrer nicht vom sattel geholt haben .
Wahrscheinlich ist der Fahrradfahrer durch das überholen erschrocken und ist dannn hingefallen . Das fahrschulauto hat allerdings nicht sofort angehalten um hilfe zu leiste sondern ist weitergefahren um zu wenden und sich dann zu erkundigen . Ist das dann unterlassene hilfeleistung , denn es hat sich wohl jeder gedacht das das fahrschulauto einfach ohne zu gucken was los war weitergefahren ist .?
Wer würde dann die Schuld tragen ?
Beide ? Der Fahrlehrer ? oder der Fahrschüler?
danke im vorraus
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Unterlassene Hilfeleistung von Fahrlehrer?
24. Dezember 2009
Thema abonnieren
Frage vom 24. Dezember 2009 | 00:12
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterlassene Hilfeleistung von Fahrlehrer?
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#1
Antwort vom 24. Dezember 2009 | 13:51
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 275x hilfreich)
Unterlassene Hilfeleistung kommt nicht in Frage, wenn offenbar gar keine Hilfe nötig war. Auf den subjektiven Tatbestand (der Fahrer konnte nicht wissen, daß keine Hilfe nötig war) kommt es nicht an.
Es könnte aber - wenn der Sturz durch den Fahrschüler verursacht worden ist - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (vulgo: Fahrerflucht) vorliegen.
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#2
Antwort vom 24. Dezember 2009 | 13:53
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 3x hilfreich)
gut , vielen dank
wer würde dann die schuld daran tragen der schüler oder der lehrer?
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und wenn der fahradfahrer nur duch den schreck der überholung hingefallen ist , wäre dann unfallflucht trotzdem tatbestand
-- Editiert am 24.12.2009 13:56
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#3
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 17:04
Von
Status: Schüler (290 Beiträge, 49x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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