hallo,
wer immer dies lesen mag (ich hoffe, Menschen mit ein wenig Ahnung von der Materie ... - bin neu hier)
Im November 2005 habe ich einen Ladendiebstahl begangen. Ich bin beobachtet und an der Kasse gebeten worden, meine Tasche zu öffnen. Dies habe ich getan, die "eingesteckten" Waren habe ich vorgezeigt und den (versuchten) Diebstahl sofort zugegeben. Es handelte sich um einen Lebensmittelmarkt/Discounter; der Warenwert (diverse Lebensmittel-Artikel) betrug etwas über 43€.
Ich bin Hartz IV-Empfängerin (= Regelsatz 345€ mtl.); der Auslöser der Tat war reine Geldnot.
Gestern, 29.03.06, erhielt ich einen Strafbefehl des Amtsgerichts über 20 Tagessätze zu 20€, also 400€, zzgl. 60€ Kosten. Der Bescheid wird erst in 14 Tagen rechtskräftig.
Nun erscheint mir die Strafe, auch wenn ich sicherlich eine Bestrafung verdient habe, als unverhältnismäßig hoch.
Fragen:
- Hat es Sinn, Einspruch hinsichtlich der Höhe der Geldstrafe einzureichen, oder risikiere ich in einer Hauptverhandlung eine noch höhere Bestrafung?
Mein Einkommen ist der Hartz IV-Regelsatz, also 345€ im Monat. Davon muss ich ja auch noch meinen persönlichen Strom- und Gasverbrauch (für Warmwasser) von ca. 75€ abziehen. Zum "Leben" bleiben mir also netto ca 270€ im Monat.
- Die Geldstrafe beläuft sich auf das ca 10-fache des gestohlenen Warenwerts - verhältnismäßig ??
- Ich bin Ersttäterin.
- Es ist kein wirklicher wirtschaftlicher Schaden entstanden, da ich ja sofort "erwischt" wurde und meine Tat ohne Einschränkung sofort zugab und mich bei der Filialleiterin entschuldigte.
- Es wurde die Polizei hinzugerufen; der Beamte, der das Protokoll aufnahm, wollte als Einkommen nicht 345€ aufnehmen (er wollte wohl nicht glauben, das jemand so wenig Einkommen hat), sondern notierte die ca 780€, die ich INKLUSIVE Miete und Nebenkosten von der ArGe erhalte. Dies ist aber locker das Doppelte dessen, was mir tatsächlich monatlich zur Verfügung steht, ich kann ja nicht mal eben eine Monatsmiete "auslassen". - Ich bin ja auch verpflichtet, regelmäßig meine Miet- und Nebenkosten an den Vermieter und an den Energieversorger abzuführen.
- Strafe plus Gerichtskosten machen ca 460€, dies sind 1 1/2 Monatsnettoeinkünfte für mich. Ich habe nichtmal ein eigenes Konto (Überschuldung, eidesstattliche Versicherung), geschweige denn Ersparnisse. Dass ich das auf gar keinen Fall in einem Betrag zahlen kann, ist hoffentlich jedem klar. Ich kann, wenn es denn dabei bleibt, nur um Ratenzahlung bitten. Die Raten jedoch können sich auch nur im 10€-Rahmen bewegen, sonst habe ich Probleme, mich zu ernähren (die habe ich eigentlich jetzt schon). Wird sich das Gericht auf ein solch niedriges Ratenangebot einlassen?
- Ist es sinnvoll, statt Geldstrafe gemeinnützige Arbeit (zu der ich gern bereit bin) anzubieten?
Noch zur regionalen Eingrenzung: Die Rede ist vom Landgerichtsbezirk Mönchengladbach, also Nordrhein-Westfalen.
Ich danke fürs Interesse -
und erst recht für eine schlaue Antwort -
liebe Grüße, ratlos:
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"danke, gretchenfrage"
unverhältnismäßig hohe Geldstrafe für Ladendiebstahl ?
Die Strafe ist völlig korrekt berechnet worden, eher zu niederig.
1 Tagessatz entspricht 1/30 des Nettoeinkommens (bei ALG II Empfängern ist das auch die Leistung für Miete und Nebenkosten, denn die Miete wird bei arbeitenden Menschen auch nicht in Abzug gebracht).
Hätte man also Ihre 780,00 € zugrunde gelegt, wäre man auf einen Tagessatz von 26,- € gekommen.
Ratenzahlung können Sie beantragen. Ob der Rechtspfleger mit 10,00 € abgeht, weiß ich nicht. Hier bei uns würden Sie nicht unter 20,00 wegkommen.
Alternativ können Sie auch gemeinnützige Arbeit beantragen.
Ansprechpartner ist in beiden Fällen der zust. Rechtspfleger bei der StA.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
puuh. Da hab ich dann wohl reichlich Rosinen im Kopf gehabt, was die Höhe der Geldstrafe angeht. (Sorry, ich finde das immer noch eine sehr hohe Strafe, zumal, da es das erste Mal war. Es trifft mich heftig.)
Lieber !Streetworker! Bob, vielen Dank für die Antwort, das hat mir durchaus weitergeholfen. Auch der Hinweis auf den Rechtspfleger war für mich wichtig, ich hätte nämlich dem Richter ein Brieflein geschrieben.
Ich werde also versuchen, eine einigermaßen tragbare Ratenzahlung zu vereinbaren resp. meine Arbeitskraft für soziale Projekte anzubieten.
muchas gracias &
liebe Grüße
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"danke, gretchenfrage"
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Die Strafe (die Anzahl der Tagessätze, nicht die Höhe des einzelnen TS) wäre wohl geringer ausgefallen, wenn es sich um Waren im Wert von 5,00 oder 10,00 € gehandelt hätte. Dann hätte man als Ersttäter auch mit einer Einstellung (ggf. gegen Geldauflage) rechnen können. 43,00 € sind nicht mehr unbedingt im Bereich der Geringwerigkeit. Diese Grenze wurde zu DM Zeiten bei 50,00 DM angesetzt (wobei die aber nicht in Stein gemeisselt war und ist). Analog wären es heute 25,00 €. Manche Gerichte sehen auch 43,00 noch als geringwertig an (bis 50,00 €). Andere nicht. Sie werden an eines der letzeren geraten sein. Rechtlich ist das aber völlig O.K.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
nochmal danke. Je mehr ich weiß, desto besser verstehe ich (logisch, gelle).
Abgesehen davon ist es dann auch leichter, die Bestrafung zu akzeptieren, anstatt Kraft in sinnlosen Kämpfen zu verschleudern.
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"danke, gretchenfrage"
Ich bin völlig Bobs Ansicht. Die 20 TS sind eine Art Schuss vor den Bug und eher niedrig angesetzt.
Nur eine Anmerkung zu "meine Arbeitskraft für soziale Projekte anbieten":
Man kann eine Geldstrafe auf folgende Weise tilgen:
1. Bezahlen, ggf. in Raten
2. Absitzen
3. Abarbeiten, was man tilgung durch Freie Arbeit nennt. Der Verurteilte stellt also nicht großzügig seine Arbeitskraft zur Verfügung, sondern ihm wird, weil er mehr Zeit als Geld hat, die Möglichkeit gegeben, die Strafe sozusagen in Naturalien, nämlich mit seiner Arbeitskraft zu tilgen. Wenn der Verurteilte es nicht macht, weil er, sobald der erste Arbeitstag näher rückt, aus verschiedenen Gründen/Zipperlein absagt oder einfach nicht hingeht, wird die Geldstrafe weiter vollstreckt, ggf. eben als Ersatzfreiheitsstrafe.
Nur mal als Tip:
Wenn es Ihnen vom Geld so schlecht geht das Sie sich nicht mal Lebensmittel kaufen können dann schauen Sie mal ob es bei Ihnen eine sogenannte Tafel gibt. Da können Leute die kein Geld haben umsonst oder gegen einen kleinen Unkostenanteil Lebensmittel beziehen.
Z.B. hier: http://www.mg-tafel.de/
Gruss,
Tom
Was bedeutet denn der Ausdruck 'Reichlich Rosinen im Kopf haben'? Den kannte ich noch gar nicht.
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 31.03.2006 14:49:50
Das bedeutet so viel, sich etwas für einen selbst Positives eingebildet zu haben.
Und wie kommt man ausgerechnet auf Rosinen?
Keine Ahnung, vielleicht sollten wir das mal in einem Linguisten-Forum posten.
*haha*
soso, haben die beiden Herren sich jetzt ausamüsiert, oder kommt da noch was ? (insbesondere der Herr wastl liest weiter unter noch ein paar Sätze, wenns denn konveniert.)
Zunächst mal zu den "Rosinen im Kopf": da hat Herr wastl recht, es geht um eine Wunschvorstellung, die aber in der Realität krass scheitert. Mir bekannt als typisch rheinische Redensart, auch variiert als "Korinthen im Kopf" mit diversen Abwandlungen, die dialektale Wiedergabe erspare ich mir mal. - Wie der Begriff Korinthen bereits vermuten läßt, wird eine in früheren Jahrhunderten seltene, süße Delikatesse vom Mittelmeer zum Symbol für eine nicht erfüllbare, süße Wunschvorstellung. - Denotativ schwingt dabei mit, daß der "RosinenimKopf-Habende" die Situation nicht erkennt und erst von anderen darauf hingewiesen werden muss.
Herr wastl: ich habe weder absichtlich noch unabsichtlich meine Arbeitskraft "gnädigerweise" angeboten. -Zitat Ihres Textes:
"Abarbeiten, was man tilgung durch Freie Arbeit nennt. Der Verurteilte stellt also nicht großzügig seine Arbeitskraft zur Verfügung, sondern ihm wird, weil er mehr Zeit als Geld hat, die Möglichkeit gegeben, die Strafe sozusagen in Naturalien, nämlich mit seiner Arbeitskraft zu tilgen. Wenn der Verurteilte es nicht macht, weil er, sobald der erste Arbeitstag näher rückt, aus verschiedenen Gründen/Zipperlein absagt oder einfach nicht hingeht, wird die Geldstrafe weiter vollstreckt, ggf. eben als Ersatzfreiheitsstrafe."
Diese kurzen Zeilen enthalten -direkt und unterschwellig- soviel Präjudizierung, Verachtung und Ignoranz, daß ich nicht darauf verzichten kann, dazu Stellung zu nehmen:
Völlig recht haben Sie mit der Feststellung, dass ich mehr Zeit als Geld habe. (Elementary, dear Watson.)
Ihre Belehrung scheint an einen chronischen Gesetzesbrecher gerichtet zu sein, der darüber hinaus alle Wege und Tricks nutzt, sich vor jeglicher ehrlicher Arbeit zu drücken, aber genügend Chuzpe besitzt, sich "gnädig" als Arbeitskraft in Aussicht zu stellen.
Ohne Kenntnis der Person unterstellen Sie scheinbar, daß auch diese Fragestellerin (und potentiell x-Tausend andere Menschen, da sie ja arbeitslos sind) zu diesem Typus gehört.
Hochverehrter Herr wastl, glauben Sie denn, ich sei gern arbeitslos und ALG II - Empfängerin? Denken Sie, es sei ein Spaß für mich, spätestens am 18. jeden Monats nicht den Euro, sondern den Cent viermal durchzurechnen? -Wie wär's, machen Sie doch mal den Selbsttest, zahlen Sie von den 345€ erstmal ihre Strompauschale&Telefon und erfüllen dann ihre minimierten Bedürfnisse von dem Rest (bei mir 280€). Dann werden Sie am 22. krank und müssen entscheiden, ob Sie von den restlichen 15€ noch 10€ übrig haben für die (Arzt-) Praxispauschale. Viel Spaß auch, vielleicht verstehen gewisse Leute dies ja als "Adventure" ...
Arbeit ... war für mich auch mal (solange ich sie hatte) Herausforderung, Bestätigung, sinnvolles Ausfüllen der Zeit, sozialer Kontakt zu Kollegen und Kunden, Stress, Ärger und Spass. Ferien, Wochenenden und Feiertage waren Auszeiten und Belohnungen, heute sind alle Tage gleich, kein Tag besitzt mehr einen besonderen Wert, niemand wartet auf mich.
Der Diebstahl: keine Diskussion, das war eine Straftat, ich bin die Schuldige. Abgesehen von allen psychologischen Motiven / Auslösern wußte und weiß ich Recht von Unrecht zu unterscheiden. Ich war unsagbar dämlich, so etwas überhaupt nur zu denken. Mit mir selbst werde ich noch lange nicht im Reinen darüber sein, was mich da geritten hat. Von Peinlichkeit und vor allem Scham mal ganz zu schweigen. Ja, natürlich habe ich eine Bestrafung verdient.
Arbeitskraft anbieten: Ich verfüge über keinerlei materiellen Besitz von Wert. Das einzige Gut, das ich als Ware oder Tauschwert für Geldleistungen anbieten kann, ist meine Arbeitskraft. Als Arbeitskraft war ich gar nicht so übel, solange man mich ließ. Insofern, excusez-moi, besitze ich immer noch einen gewissen Stolz hinsichtlich meines Potentials. Dennoch bin ich mir keineswegs zu schade, zur Erfüllung der Geldstrafe "in Naturalien" auch als Putzfrau im Altenheim oder als Küchenhilfe im Krankenhaus zu arbeiten. Oder umgekehrt. -Aber ja, im Landschafts- oder Straßenbau würde ich tatsächlich dankend abwinken und meinen Orthopäden konsultieren. Alte Drückebergerin, die ich bin.
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Da hatte ich doch tatsächlich nach zwei Antworten auf meine Anfrage den Eindruck, in diesem Forum nicht gutmensch-mäßig (*ooch du arme, knuddel, was ist da nur passiert*) gehätschelt, sondern ernstgenommen und einer ernsthaften, sachlichen Antwort für wert befunden worden zu sein ...
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"danke, gretchenfrage"
-- Editiert von gretchenfrage am 01.04.2006 03:45:59
-- Editiert von gretchenfrage am 01.04.2006 03:48:10
Vielleicht sollten Sie doch Einspruch einlegen und so einen Tonfall in der Hauptverhandlung anschlagen. Sie würden sich wundern, was Sie für Antworten hören würden und wie die Anzahl der Tagessätze geradezu sprunghaft in die Höhe schnellen kann.
Und wenn ich mich mit Herrn Roenner über etwas anderes als das Thread-Thema unterhalte, braucht Sie das nicht zu stören.
Ich zitiere mal aus einem Tatort, der kürzlich lief: 'Wenn der Kuchen redet, schweigt der Krümel!'
Der letzte Kommentar von Herrn wastl war jetzt so erstklassig, da brauche ich kaum noch etwas zu sagen. DAS spricht für sich selbst.
Soviel Hybris, Arroganz und Menschenverachtung - kommt man damit eigentlich auf die Welt, oder erwirbt man das irgendwann zwischen den beiden juristischen Staatsexamen?
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"danke, gretchenfrage"
@gretchenfrage:
Es mag ja sein, dass sie den Ton nicht so sehr mögen, sie sollten aber schon anerkennen, dass wastl Ihnen helfen wollte. Bei seinem Beruf ist ein wenig Verachtung und Arroganz gegenüber Straftätern vermutlich schon notwendig, sonst hätte er wohl besser Richter eines anderen Rechtszweigs oder Rechtsanwalt werden müssen.
Sie haben natürlich die Möglichkeit gegen den Strafbefehl Widerspruch einzulegen und zu versuchen, mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Gericht noch eine Einstellung nach §153a StPO
gegen eine Arbeitsauflage zu erwirken, gerade als Ersttäterin dürften Sie dabei durchaus noch Aussicht auf Erfolg haben. Wenn Sie das vorhaben, sollten Sie sich allerdings am besten auch selbst darum bemühen eine gemeinnützige Einrichtung zu finden, die damit einverstanden wäre. In Frage käme prinzipiell fast jeder als gemeinnützig anerkannter Verein, der sie sinnvoll ehrenamtlich für seine Zwecke beschäftigen könnte.
-- Editiert von danielB am 01.04.2006 23:35:18
@ danielB,
ich danke Ihnen sehr für die Auskunft, und besonders für Ihre freundliche Art, für die Glättung der Wogen zu sorgen.
(Auch wenn ich besagte Beiträge immer noch als Grenzüberschreitung und als boshaft und verletzend empfinde.)
Schönen Sonntag wünsch ich.
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"danke, gretchenfrage"
-- Editiert von gretchenfrage am 02.04.2006 01:41:41
@ DanielB
quote:
Bei seinem Beruf ist ein wenig Verachtung und Arroganz gegenüber Straftätern vermutlich schon notwendig
Verachtung ganz sicher nicht. Eine gewisse Arroganz mag sein. Aber das geht nach dem Waldprinzip. Wie man hinein ruft...
Nur ein Beispiel: Wenn sich in einer Hauptverhandlung ein Schwarzfahrer hinstellt und sagt, dass man es ihm nicht zumuten könne, auch mal zu Fuß zu gehen und er bekomme ja 'nur' Hartz IV (fürs Nichtstun, und die Miete, die ja auch bezahlt wird, wird gerne vergessen), dann wird er einen geeigneten Kommentar dazu bekommen. Das mag dann arrogant klingen. Aber er selbst ist es nicht weniger, nur dass er sich die Arroganz eben nicht leisten kann.
Das Beispiel habe ich mir übrigens nicht etwa ausgedacht.
Und jetzt?
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