urkundenfälschung?? einstellung?

5. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Nimbus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
urkundenfälschung?? einstellung?

hallo,

gehen wir mal davon aus jemand vergisst seinen kompletten geldbeutel zu hause. er fährt s-bahn und wird kontrolliert...
im geldbeutel zu hause hat er einen gültigen monatsausweis...
in der hektik bei der kontrolle schreibt derjenige falsche adresse etc bei den kontrolleuren auf... es kommt zur personalienfeststellung mit der polizei...
was hat derjenige zu erwarten...

-- Editiert von Nimbus am 05.04.2006 12:28:12

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Nachfrage: Gibt es die Person, deren Personalien angegeben werden?

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#2
 Von 
Nimbus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja die gibt es und das wäre die person selbst er hat nur teilweise richtige angaben gemacht.
er ist nicht vorbestraft

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#3
 Von 
Nimbus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

nachtrag er hat seine eigene adresse angegeben nur nicht ganz korekt...

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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 412x hilfreich)

1. Handelt es sich um eine persönliche - nicht übertragbare Monatskarte?
2. Das mit der falschen Adresse sollten Sie genauer erklären, wie kam es eigentlich zur Hinzuziehung der Polizei? Wurden dieser gegenüber auch falsche Angaben gemacht (das wäre §111 OWiG ).

Ich könnte mir vorstellen, dass man bei vorsätzlichen Falschangaben einen versuchten Betrug in Form einer abstrakten Vermögensgefährdung sehen könnte.

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#5
 Von 
Nimbus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist eine persönliche monatsfahrkarte...
bei den kontrolleuren hat er beim ersten mal seine adresse etc icht ganz korekt angegeben... dann haben die kontrolleure die polizei gerufen um das zu überprüfen da ja der komplette geldbeutel nicht einsehbar war... während des wartens auf die polizei durfte die person nochmals eine adresskarte ausfüllen, diese hat er dann richtig ausgefüllt...
gegenüber der polizei alle richtige angaben gemacht...

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#6
 Von 
Nimbus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

bei eventuell noch offenen fragen bitte einfach fragen bzw schreiben...

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#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 412x hilfreich)

Wenn zweifelsfrei zu belegen ist, dass man zum Tatzeitpunkt im Besitz einer gültigen, persönlichen Fahrkarte war (es kommt nicht darauf an, ob diese mitgeführt wurde), ist die Schwarzfahrt jedenfalls vom Tisch.

Allerdings könnte nach den Beförderungsbedingungen dem Verkehrsunternehmen eine Bearbeitungsgebühr zustehen, wenn vielleicht auch eine kleinere als diejenige, die ein echter Schwarzfahrer zahlen muss. Durch die Falschangabe der Adresse könnte das Verkehrsunternehmen daran gehindert sein, diese Forderung durchzusetzen (ich gehe einmal davon aus, dass der Kontrollierte davon ausgehen konnte, dass an der Adresse keine Person gleichen Namens lebt). Für die Strafbarkeit kommt es darauf an, weshalb eine falsche Adresse angegeben wurde. Hinsichtlich einer bewußten Falschangabe könnte ein versuchter Betrug vorliegen, insbesondere wenn in der Absicht gehandelt wurde, das Geld zu sparen, vielleicht auch wenn das als Nebeneffekt in Kauf genommen wurde, um einer befürchtetem Strafverfolgung wegen Schwarzfahrens zu entgehen.

-- Editiert von danielB am 06.04.2006 14:02:21

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#8
 Von 
Nimbus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

die adresse die beim ersten male angegeben wurde war nicht ganz komplett! bzw fehlerhaft! die angegebene adresse war seine eigene...
das bearbeitungsgeld wurde schon am nächsten tag bezahlt (2,50 €)

wie gesagt keine vorstrafen und mit dem fahrausweis ist es zweifelsfrei beweisbar dass die fahrkarte im besitz war...

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#9
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 412x hilfreich)

@Nimbus:
Ja, da sich das Verkehrsunternehmen mit 2,50 EUR zufrieden gegeben hat, dürfte das mit der Fahrkarte bewiesen sein.

Allerdings könnte es ja theoretisch sein, dass der Fahrgast auch die 2,50 EUR anfänglich nicht zahlen wollte. Wenn man die absichliche Falschangabe, die solche Forderungen ins Leere laufen lässt, als Betrug sähe, wäre es in diesem Fall ein Versuch desselben. Ein versuchter Betrug wäre auch strafbar. Ob es einer ist, kann ich mangels wirklich fundierter juristischer Kenntnisse nicht beurteilen. Wenn es aber nur um 2,50 EUR und einen Versuch solches Bearbeitungsentgeld zu sparen geht, würde ich bei einer Person, die gegenüber der Staatsanwaltschaft unbescholten wirkt, eine Einstellung wegen Geringfügigkeit nach §153 StPO erwarten. Vorausgesetzt es wurde überhaupt ein Verfahren eingeleitet, sollte weder der Kontrolleur noch das Verkehrsunternehmen die Polizei, noch der Fahrgast auf diesen Vorfall hingewiesen haben, gibt es auch kein Verfahren.

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#10
 Von 
Nimbus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

nach personalfeststellung der olizei musste die person einen zettel unterschreiben zur bestätigung dass ein verfahren wegen versuchter urkundenfälschung und versuchtem betrug erhoben wird... der polizist sagte aber noch während des unterschreibens so etwas wie wenn sie wirklich eine fahrkarte haben und nicht vorbestraft sind meinte er dass wahrscheinlich das verfahren eingestellt würde bzw gar nicht erst anklage erhoben werde...

wie stehen die chancen?

bis dahin schonmal vielen dank für die viele hilfe

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#11
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 412x hilfreich)

Wieso eigentlich nicht wegen Beförderungserschleichung?

Eine versuchte Urkundenfälschung würde ich nicht sehen, da es bei diesem Delikt nicht auf die inhaltliche Richtigkeit einer Urkunde ankommt, sondern nur darauf, ob über den Aussteller der Urkunde getäuscht wird. Das würde meiner Meinung nach eine gefälschte Unterschrift voraussetzen.
Zum Betrug habe ich mich ja schon geäußert. Wenn der gesehen wird, würde ich von einer Einstellung wegen Geringfügigkeit ausgehen (da es ja offenbar nur um 2,50 EUR geht - man sollte allerdings schon dafür sorgen, dass das auch die Staatsanwaltschaft weiß), wenn wegen fehlendem Tatverdacht.

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#12
 Von 
Mattiiass
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wäre denn gewesen wenn man dort einen Namen angibt, den es überhaupt nicht gibt.. freie Erfindung zählt das auch als Urkundenfälschung oder worunter geht das?

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