urkundenfälschung - wie kann ich mich vor diesen ungerechtfertigten anzeigen schützen und wehren?

9. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
qyxzfg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
urkundenfälschung - wie kann ich mich vor diesen ungerechtfertigten anzeigen schützen und wehren?

hallo ich wurde bei der polizei vorgeladen wegen urkundenfälschung. die anzeige kam von meinen geschwister mit denen ich im erbstreit liege weil ich als alleinerbe eingesetzt wurde.
sie unterstellen mir ich hätte eine vollmacht gefälscht die mir meine mutter nach ihrem krankenhausaufenthalt gegeben hat. da meine mutter sehr krank war mußte ich sie bei unterschriftabgabe stützen. dies geschah als eine zeugin dabei war.
nun meine fragen wäre sehr dankbar über antworten
1. mein anwalt gab mir den rat bei der polizei nur angaben über meine person zu machen.ist dass richtig?
2.was kann mir strafrechtlich passieren?
wie wird dass ganze weiter gehen gericht usw .
3. wie kann ich mich vor diesen ungerechtfertigten anzeigen schützen und wehren.
mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1. mein anwalt gab mir den rat bei der polizei nur angaben über meine person zu machen.ist dass richtig? <hr size=1 noshade>


Ohne Akteneinsicht ist es tatsächlich unklug auszusagen.
Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, dann kann eine Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden.
Zur Sache äußern kann man sich später immer noch, als Beschuldigter einer Straftat braucht man sich nicht zur Sache äußern.


quote:<hr size=1 noshade>2.was kann mir strafrechtlich passieren?
wie wird dass ganze weiter gehen gericht usw. <hr size=1 noshade>


Die Polizei/Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Nun wird der Sache nachgegangen, es werden Beweise gesammelt (Beweise die dich belasten, aber auch solche die dich entlasten) und am Ende schaut der Staatsanwalt, ob genug für deine Schuld spricht.
Sollte dem so sein, verfasst der Herr StA eine Anklageschrift, es käme zur Verhandlung.

Was dir strafrechtlich passieren kann ergibt sich aus §267 StGB .
Wir wissen hier nicht worum es geht, bzw. wie hoch das Vermögen ist worüber wir hier reden.

Geht es um viel Vermögen, käme auch durchaus ein besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung in Betracht (§267 Abs. 3 Nr. 2).

Zivilrechtlich wäre es bei einer Verurteilung dann so, dass du dir das Erbe abschreiben könntest...

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#2
 Von 
guest-12310.03.2011 10:39:19
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12310.03.2011 14:37:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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