verfahren

9. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
silberhaert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
verfahren

Hallo

ich habe ein verfahren am hintern wegen einer dummheit bin damals hingegangen und habe eingekauft im wert von ca 30 bin shcon vorbestraft darin.( 2 tage jugendarest und 80 sozial stunden)
habe einfach übersehen das es sich überschnitten hat mi mein gehalt und das die dann zu früh abgebucht bzw geld zu spät kam und es dann einfach verschwitzt nach zu zahlen.

nun ja dazu kommen noch ein paar fälle evt ca 8...die der staatsanwalt nun vor liegen meine ganzen kontoiauszüge von dem zeit raum auch in denen sind die anderen fälle erst aufgetaucht dazu habe ich selber leider eingewilligt

kann ich die einwilligung wiederufen wird es dann dennoch benutzt. meines erachten nach bringt es nichts wenn ich die einwilligung wiederufen sollte

und einige nicht eingelöste abbuchen wie zb ebay ob die dazu kommen, was die damit zu tun haben , weis ich nicht einie anzeige liegt nur gegen den ersten sach verhalt vor ob die anderen dazu kommen ist noch fraglich ist aufjedenfall nicht beabsichtigt gewesen oder sollte zur bereicherung dienen. habe der polizei zur protokoill gegeben das ich dieses mit den dreissig euro verschwitzt habe und ein versehen war und ich nach zahle.
also ein geständniss über den ersten sach verhalt habe ich abgelegt.

so nu habe ich angst was auf mich zu kommen wird...

die acht anderen fälle dürften sich so auch um den betrag handeln.

könnt ihr mir sagen was auf mich evt zu kommt und wie ich das mindern kann will nicht in den bau wandern.
und wollte das ganze einfach nicht




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Waren Sie zum Tatzeitpunkt noch unter 21?

Die anderen Fälle werden eher nichts nach sich ziehen, insofern die Betroffenen keine Anzeige erstatten. Bei Beträgen unter 50,00 € wäre ohnehin noch extra ein Strafantrag der Geschädigten notwendig, oder aber das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Dass dies durch die StA hier bejaht wird, glaube ich anhand der SV-Schilderung nicht unbedingt. Es wird daher wohl nur um die eine, angezeigte Tat gehen.

Wenn es den Arrest auch für Betrug gab, könnte durchaus wiederum ein Arrest fällig werden, diesmal evtl. 2 Wochenenden statt 1), wenn noch Jugendrecht angewendet wird (werden kann).

Bei Anwendung von Erwachsenenrecht wird es wohl eine kleinere Geldstrafe geben.

und das die dann zu früh abgebucht bzw geld zu spät kam

>Zu früh abgebuchtdass es schon ein paar Tage dauern wird< funktioniert nicht. Hier liegt zumindest der sog. bedingte Vorsatz (dolus eventualis) vor und auch der ist -bei Betrug- strafbar.

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#2
 Von 
silberhaert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort also tat zeit punkt war ich 23 die vorstrafe war auch wegen warenkredit betrug. ja die beträge liegen alle unter 50 euro zum tatzeitpunkt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Dann wird es sicherlich auf eine Geldstrafe (wahrscheinlich per Strafbefehl = schriftliches Urteil) hinauslaufen. Evtl. (mit Glück) sogar auf eine Verfahrenseinstellung mit Auflage nach § 153a StPO , aber daran glaube ich aufgrund der Vorbelastung und der Tatsache, dass man sich die Mühe mit den Kto.-Auszügen macht, nicht wirklich.


PS: Zitat aus meinem letzen Beitrag:

zu früh abgebuchtdass es schon ein paar Tage dauern wird

Hier haben die Spitzklammern offenbar einiges an Text verschluckt. Es sollte heissen:

*Zu früh abgebucht* gibt es nicht. Wer mit Karte zahlt muß dafür sorgen, dass das Konto unmittelbar gedeckt ist, und ggf. damit rechnen, dass schon nach 2 Minuten abgebucht wird. Ein Verlassen darauf, dass es schon einige Tage dauern wird, ist idR. sog. 'bedingter Vorsatz' und auch der ist strafbar.

-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"



-- Editiert von !!streetworker!! am 09.06.2008 10:13:27

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#4
 Von 
silberhaert
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wie hoch würde die strafe evt aussehen könnte ich die strafe auch berappen?

wen jedoch die betroffenen eine anzeige stellen würden was were dann die strafe.

also ich mache inmoment die geschödigten ausfindig und versuche sofern es mir möglich sit die beträge zu zahlen.

haben ebayoder nicht abgebuchte versicherungen etwas damit zu tun?

glaube nicht oder?

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