verhaftung wegen geldstrafe

18. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb511107-19
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
verhaftung wegen geldstrafe

Ich soll morgen verhaftet werden weil uch die Geldstrafe (600€) nicht zahlen kann sozialstunden und ratenzahlung wurden abgelehnt.

-- Editiert von fb511107-19 am 18.03.2019 18:14

-- Editiert von fb511107-19 am 18.03.2019 18:14

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Der Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafe ist natürlich möglich.
Ich sehe in deinem Beitrag kein Frage. Was willst du denn genau wissen?

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#2
 Von 
fb511107-19
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ob ich die haftstrafe noch abwenden kann

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb511107-19
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Der Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafe ist natürlich möglich.
Ich sehe in deinem Beitrag kein Frage. Was willst du denn genau wissen?


ob ich die haftstrafe noch abwenden kann

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#4
 Von 
annama123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

Ja, durch Zahlung.
Wann haben Sie sich denn um die Angelegenheit gekümmert? Erst nach der Ladung/Verhaftungsankündigung?
Aus welchem Grund wurde die Ratenzahlung/gemeinnützige Arbeit abgelehnt?

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#5
 Von 
fb511107-19
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von annama123):
Ja, durch Zahlung.
Wann haben Sie sich denn um die Angelegenheit gekümmert? Erst nach der Ladung/Verhaftungsankündigung?
Aus welchem Grund wurde die Ratenzahlung/gemeinnützige Arbeit abgelehnt?


ja habe mich leider zu spät drum gekümmert und aus dem grund wurde auch die ratenzahlung oder sozialstunden abgelehnt

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#6
 Von 
fb511107-19
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

kann die 600 leider nicht auf einmal zahlen gibts da keine anderen möglichkeiten z.b dass die noch warten weil ich ein minderjähriges kind habe?

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#7
 Von 
annama123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

Dann ist die ersatzfreiheitsstrafe nur noch durch Zahlung der kompletten Geldstrafe abzuwenden.

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#8
 Von 
annama123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

Vermutlich wird sich der rechtspfleger da auf nichts mehr einlassen. Sie sollten morgen früh sofort anrufen und ihm sofort die Anzahlung in Höhe der Hälfte der Geldstrafe anbieten, VIELLEICHT lässt er sich dann noch auf eine Ratenzahlung ein.
Aber ich sehe da eher keine Chance.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb511107-19):
weil ich ein minderjähriges kind habe?

Naja, bei einem 17jährigen wäre die Situation anders als bei einem 1jährigen oder 8jährigen.

Wissen die das man ein minderjähriges Kind hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb511107-19
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb511107-19):
weil ich ein minderjähriges kind habe?

Naja, bei einem 17jährigen wäre die Situation anders als bei einem 1jährigen oder 8jährigen.

Wissen die das man ein minderjähriges Kind hat?


tochter ist 16 und ob die das wissen weiss ich nicht, ich habe es zumindest nicht angegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann wird das wohl nichts mehr werden. Sehen Sie zu, dass sie Ihre Tochter irgendwo unterbringen (Vater, Großeltern, Onkel/Tante) , sonst nimmt das Jugendamt sie in Obhut.

Die Haftstrafe wäre sicher nur noch durch die komplette Zahlung der 600 € abwendbar.

Aus Niedersachsen kommen sie nicht zufällig, oder? Dann gäbe es vielleicht noch einen kleinen Strohhalm, wenn Sie morgen zumindest 100,00 bis 150,00 zahlen könnten.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Also, ein 16-jähriges Kind kann ja wohl auch mal einige Wochen alleine leben. Tun doch viele in dem Alter. Wo ist das Problem? Notfalls Jugendamt einschalten, und das wars.

wirdwerden

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