Habe am Montag meine Verhandlung wegen 8 fachen Betrug
habe Bewährung wegen betrug noch laufen Geld wurde an die geschädigte zurück bezahlt habe Arbeit in Pflegeheim wie oft kann Mann Bewährung bekommen und muss ich nach der Verhandlung in die JVA oder bekomme ich einen haftantritt ist auch wichtig wegen meiner Arbeit.bin zur Zeit auf freien fuß.
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verhandlung
quote:
wie oft kann Mann Bewährung bekommen
Es gibt keine Regelung, die besagt, wie oft man Bewährung bekommen kann.
Wie lange läuft Ihre aktuelle Bewährung noch? Wie alt sind Sie?
quote:
muss ich nach der Verhandlung in die JVA oder bekomme ich einen haftantritt
Sie dürfen erstmal nach Hause, bekommen dann Post von der JVA mit einem Termin zum Haftantritt.
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Bin 34 und Bewährung läuft noch 1 Jahr
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Wenn Sie eine laufende Bewährung wegen Betruges haben und innerhalb Ihrer Bewährungszeit wieder Betrügereien begehen (in Ihrem Fall 8-fach), finde ich es nicht ganz unwahrscheinlich, wenn es dieses Mal ans "absitzen" geht. Eine Schadenswiedergutmachung stimmt aber auf jeden Fall das Gericht etwas milder. Es ist schwierig hier eine Prognose zu stellen.
Mögen Sie sagen, worum es geht und auch um welche Summen es sich handelt?
quote:
...wie oft kann Mann Bewährung bekommen?
Das hängt vom Richter ab.
quote:
...muss ich nach der Verhandlung in die JVA oder bekomme ich einen haftantritt...?
Wenn eine Haftstrafe ohne Bewährung ausgesprochen wird, muss die Haft in der Regel nicht sofort angetreten werden, sondern der Delinquent hat noch etwas Zeit, bis er entsprechende Post von der JVA bekommt. Das gilt zumindest dann, wenn derjenige vorher nicht in U-Haft war.
Es wäre interessant ein Feedback von Ihnen zu bekommen, wie es am Montag in Ihrer Verhandlung gelaufen ist.
Ich drücke Ihnen auf jeden Fall für Montag beide Daumen.
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Es geht um ebay betrug schaden zusammen 1200 Euro wurde. Alles zurück gezahlt
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Nun ja, Sie sollten klarstellen, warum die Straftaten die absolute Ausnahme
waren und daher nicht mehr vorkommen werden. Mit einschlägiger Vorstrafe wird das schwierig...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Ist es möglich das ich mein bundesfreiwillendienst zu Ende machen kann bis 11/2013 bevor ich die wo mögliche Haftstrafe antreten tuhe.
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Vermutlich nicht, denn einen Haftaufschub kriegen Sie dafür nicht. Übrigens dürfte es für die Sozialprognose auch nicht so toll sein, daß Sie gar keine Arbeit im klassischen Sinn haben, sondern dann ab 12/13 arbeitslos wären.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Mit der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst hat der TN auf jeden Fall soziales Engagement bewiesen. So ganz schlecht finde ich die Sozialprognose nun auch nicht. Hier kann man auf jeden Fall erkennen, dass er in der Vergangenheit nicht Untätig war.
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Hier kann man auf jeden Fall erkennen, dass er in der Vergangenheit nicht Untätig war.
Ja, aber leider auch in strafrechtlicher Hinsicht. Bei 8-fachem Betrug wäre auch die Annahme von gewerbsmäßigem Betrug nicht ganz abwegig, was pro eine Mindeststrafe von 6 Monaten brächte.
Einer derart häufige Rückfallquote in einer einschlägigen Bewährungszeit macht eine neuerliche Strafaussetzung zur BW kaum wahrscheinlich, denn die Teilnahme am Bundesfreiwillendienst hat den TE ja anscheinend auch nicht davon abgehalten, weitere Betrugstaten zu begehen.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird muss die Akte erstmal zur Staatsanwaltschaft (= Vollstreckugnsbehörde). Dann wird dort die Vollstreckung eingeleitet. Egal was rauskommt, es dauert also in jedem Fall noch etwas, bis eine Reaktion erfolgt.
Ein Strafaufschub kann für maximal 4 Monate, gerechnet ab Zustellung der ersten Ladung, gewährt werden. Wenn zu erwarten ist, dass die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst innerhalb dieser Frist erledigt werden kann, wäre ein derartiger Aufschub vertretbar.
Zeit ich den bundesfreiwillendienst mache ab 6/2012 habe ich mier nichts mehr gemacht hat mich verändert .
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Verhandlung vorbei 10 Monate Freiheitsstrafe
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Ich hatte ja auf Bewährung für Sie gehofft.
Hart ist die Sache schon. Aber auch irgendwie gerecht.
Wie viele Schüsse vor dem Bug hätten Sie noch gebraucht? Sie waren ja schon einschlägig vorbestraft. Und dann den gleichen Mist noch mal in der Bewährungszeit zu bauen...
Ihnen auf jeden Fall alles Gute.
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Es gibt ja noch die Berufung....
Hat man Ihnen eigentlich einen Verteidiger beigeordnet? Angesichts der offenen Freiheitsstrafe erscheint dies hier erforderlich.
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In Berufung zu gehen ist auf jeden Fall eine Idee.
Wenn nur Sie in Berufung gehen, kann das folgende Urteil zumindest nicht schlechter ausfallen.
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So ist es. Allerdings kommt es durchaus mitunter zu "Gegen-Berufungen" der Staatsanwaltschaft, damit man sich eben doch verschlechtern kann. Das läßt sich nur verhindern, wenn man ganz kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist Berufung einlegt.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Was jeder Verteidiger, der ein Mindestmaß Ahnung hat, beherzigen sollte. Den Kardinalsfehler zu früh einzulegen machen leider dennoch einige.
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