verjahehrung von straftaten

19. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
a3hc
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
verjahehrung von straftaten

Ich hoffe Sie koenen mir helfen ich habe 2001 viel mist gebaut u.a. kreditkartenbetrug, schulden nicht bezahlt unterhalt fuer mein kind nicht gezahlt und onlinebetrug (verkauf ueber internet) gemnacht und ich nehme mal an dass ich gesucht werde und dementsprechend ein haftbefehl auf mich ausgesetzt ist:
Und da ich seit 2001 im ausland (nicht in europa) bin alle rechtliche schritte in meine abwesenheit gemacht wurde aber natuerlich weiss ich und wusste ich dass es konsequenzen gibt.

Meine frage ist wie lange ist die verjaehrung fuer diese straftaten oder haftbefehle? dh in wie viele jahren kann ich wieder nach deutschland reisen ohne probleme am flughafen zu haben.

Ich hoffe Sie koennen mir weiterhelfen

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

Betrug und Verletzung der Unterhaltspflicht verjähren nach 5 Jahren. Durch verschiedene Ermittlungshandlungen kann diese Frist auf max. 10 Jahre gestreckt werden. Wenn Sie genau wissen wollen, ob es Haftbefehle gegen Sie gibt, nehmen Sie sich einen deutschen Anwalt und lassen ihn das recherchieren.
Die Verjährung beginnt mit der Beendigung der Straftat, was z. B. bei der Verletzung der Unterhaltspflicht eventuell noch gar nicht der Fall ist.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen