verletzung brief/paketgeheimnis § 202 stgb

30. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
toyman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
verletzung brief/paketgeheimnis § 202 stgb

hallo, ein paket, welches an mich adressiert war, wurde bei einer ganz anderen strasse bzw. adresse abgegeben, ich wurde nicht informiert. der falsche empfänger hat mein paket geöffnet und sich fast 1 woche nicht bei mir gemeldet bis heute. der empfänger sagte es wäre bei ihm abgegeben worden, enthaltene rechnung inhalte wurde mir übergeben. paket selbst hat komplett gefehlt. aufgrund des absenders habe ich den versender kontaktiert, dieser teilte mir die tracking nummer mit, anhand dieser ich feststellen konnte, wo das paket "falsch" abgeliefert wurde. in wiefern kann ich den empfänger verklagen ?

gruss
toyman

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

kann ihn
1. anzeigen
2. auf herausgabe des pakets bzw. des inhalts klagen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

hm bzw. überlege ich grad, ob du überhaupt auf herausgabe klagen kannst. da du die ware nicht erhalten hast, wirst du sie ja wohl kaum zahlen. daher wird sich der versender damit rumärgern müssen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es kann schon auf Herausgabe geklagt werden. Aber warum? Die Sendung wurde nicht beim Empfänger zugestellt, also soll sich der Versender doch die Mühe machen, den Annehmer zu verklagen. Strafbar gemacht hat der sich außerdem.

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