verstoss gegen arzneimittelgesetz

9. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
marcelxx6
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
verstoss gegen arzneimittelgesetz

wurde von einer bekannten beschuldigt ihr an bestimmten tagen jeweils 20tropfen tilidin zu einem preis von 2,50euro vereusert zu haben so wie an 2anderen tagen trozt vorangegangener absprache es nicht zur übergabe von betäubungsmittel kam (laut ausdruck im beschluss)mein problem ist ich leide an depressionen mit panikattacken und da bei mir keine antidepressiva (herkömliche medikamente zur behandlung von depresisonen anschlagen wurde ich von meiner neurologin auf ein schmerzmittel eingestellt(off label das heißt die nebenwirkung wird ausgenutzt gegen die depressionen nicht die schmerzstillende wirkung)ausserdem wurden mir sehr viel beruhigungsmittel bzw. benzos unterschiedlicher art verschrieben leider habe ich den fehler gemacht mir auch in polen einen arzt zu suchen der mir legal dormicum 15mg a 100stück und Xanax 2mg a 30stück) (was hier unter btmg verstoß fällt) aufschreiben zu lassen.
der beschluss der hausdurchsuchung war am 14.03.08 erschienen sind die beamten am 09.05.2008 mit hausdurchsuchung und haben auch medikamente mitgenommen die ihr von ärzten telefonisch bestätigt wurden.dann wurden tatverdächtige sms auf meinem handy gefunden die mich der dealerei überführen dieses handy wurde auch samt simkarte beschlagnahmt.ist dieser besuchungsbeschluss vom 14.03 solange gültig? und welche strafe kann mich erwarten aufgrund meiner erkrankung angststörung-depressionen und meiner erwerbsunfähigkeit? ausserdem wurden 1300blanko rezepte gefunden.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Der Konsum aufgrund Krankheit ist wohl nicht so das Problem. Aber wenn es Anzeichen für Handel gibt, wird es eng.
Es wäre ein Anwalt hinzuziehen, der das besser beurteilen und auch Einsicht in die Akten erhalten kann.

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#2
 Von 
marcelxx6
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

weiss noch jemand was mich für eine strafe erwarten würde? bin immernoch total schockiert.

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#3
 Von 
marcelxx6
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

was kann denn nun auf mich zukommen?

:(

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#4
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/amg_1976/gesamt.pdf

Sie können sich ja mal das AMG zu Gemüte führen. Ich tippe in Ihrem Fall auf eine Geldstrafe.

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#5
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

[quote ]ist dieser besuchungsbeschluss vom 14.03 solange gültig?

Soweit mir bekannt ist der Durchsuchungsbeschluss 6 Monate gültig sofern das Gericht keine andere Frist vermerkt hat.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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