hallo,
ich bin ziemlich verzweifelt und brauche dringend einen rat.
mein freund ist vor ein paar jahren eine wegen steuerhinterziehung verurteilt worden und die strafe wurde zur bewährung ausgesetzt (3jahre) und es wären jetzt noch ca 6 monate bis zum ende der bewährungsstrafe gewesen. allerdings hat er seit anfang des letzten jahres keine termine mehr bei seinem bewährungshelfer wahrgenommen. er wohnt seit anfang letzten jahres auch nicht mehr unter seinen alten anschrift, sondern bei mir, hat dieses aber weder dem gericht noch dem bewährungshelfer mitgeteilt. es ist allerdings nicht bei mir gemeldet.
gestern abend stand dann die kripo vor der tür und hat ihn mitgenommen, denn natürlich ist nach der ganzen zeit ein haftbefehl ausgestellt worden. nun zu meinen fragen......
was können wir oder besser was kann er jetzt machen? was passiert jetzt? hab ich als freundin überhaupt ein auskunftsrecht? wohnen in nrw und er wird nächste woche nach neumünster (schleswig-holstein) verlegt, weil dort das zuständige gericht ist. gibt es vielleicht die möglichkeit, dass er dort einen antrag stellen könnte damit er wieder nach nrw, also sozusagen "heimatnah", verlegt werden kann?
schon jetzt vielen dank für antworten. bin wirklich verzweifelt, weil ich mich in dem bereich kein stück auskenne.
verstoß gegen bewährungsauflagen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Bewährung ist offensichtlich widerrufen worden. Daher wird jetzt die seinerzeit verhängte Freiheitsstrafe vollstreckt. Grundsätzlich erst mal in der vollen Höhe, wie sie damals verhängt wurde.
quote:
was können wir oder besser was kann er jetzt machen?
Tja, man kann versuchen, gegen den Bewährungs-Widerrufsbeschluss vorzugehen. Und wenn das keinen Erfolg hat, zumindest prüfen, ob nach der Strafvollstreckungsordnung eine "wohnortnahe" Verlegung Ihres Freundes beantragt werden sollte.
Was in jedem Fall zu gar nichts führen wird, ist das Herumschreiben in Internet-Foren. Beauftragen Sie daher unverzüglich einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt.
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.........Tja, man kann versuchen, gegen den Bewährungs-Widerrufsbeschluss vorzugehen. ...
Das dürfte wohl zu spät sein, ist er doch schon längst rechtskräftig geworden.
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quote:
Was in jedem Fall zu gar nichts führen wird, ist das Herumschreiben in Internet-Foren. Beauftragen Sie daher unverzüglich einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt.
ich habe bereits heute morgen schon bei einigen anwälten angerufen, aber bei keinem vor dienstag einen termin bekommen. auch bei dem hier zuständigen gericht habe ich beim rechtspfleger wegen einer rechtsberatung nachgefragt, aber auch dies ist nicht vor nächster woche möglich. deshalb ist das herumschreiben, wie sie es nennen, meine einzige möglichkeit vielleicht etwas hilfreiches in erfahrung zu bringen.
aber trotzdem vielen dank für die antworten.
Hi,
da kann auch ein Anwalt nichts machen - der Widerruf dürfte längst rechtskräftig sein. Im übrigen hat er offenbar glasklar gegen die Bewährungsauflagen verstoßen - selbst wenn es hier also noch ein Rechtsmittel gäbe, wäre das wohl erfolglos.
Was Ihr Freund tun kann, ist, eine Rückverlegung nach NRW zu beantragen. Das muß er aber selbst tun und dafür braucht man auch keinen Anwalt. Im übrigen ist auch bei einer widerrufenen Bewährung eine vorzeitige Entlassung nach 2/3-Verbüßung, im günstigsten Fall sogar nach der Halbstrafe, möglich (kommt u. a. auf die Straflänge an). Auch dafür braucht man nicht unbedingt einen Anwalt.
Gruß vom mümmel
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" "
ICH denke nicht, daß die Bewährung schon widerrufen wurde. Das geht nämlich nicht, ohne dem Betroffenen vorher rechtliches Gehör eingeräumt zu haben. Ich vermute vielmehr, es wurde Sicherungshaftbefehl vom aufsichtsführenden Gericht erlassen. Allein der Verstoß gegen die Meldeauflage rechtfertigt aber regelmäßig noch keinen Widerruf der Bewährung, so daß ich dringen empfehlen würde, so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt einzuschalten.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
quote:
Ich vermute vielmehr, es wurde Sicherungshaftbefehl vom aufsichtsführenden Gericht erlassen. Allein der Verstoß gegen die Meldeauflage rechtfertigt aber regelmäßig noch keinen Widerruf der Bewährung,
Das dann aber schon.
quote:
allerdings hat er seit anfang des letzten jahres keine termine mehr bei seinem bewährungshelfer wahrgenommen.
Allerdings muss ich Ihnen zustimmen, wir und auch der TE weiss nicht was genau nun los ist. Daher macht es wohl Sinn einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Vielleicht kann der Verhaftete selbst ja Auskunft geben, z.b. im Rahmen eines Besuches. Die Frage ist ob er kurzfristig besucht werden kann. Ich vermute mal nicht.
In welche JVA wurde er denn verbracht?
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
zur zeit befindet er sich in der jva bielefeld und wird, soweit ich weiß, ende der woche in die jva neumünster verlegt, weil sich dort das zuständige gericht befindet. wegen einem besuchstermin habe ich in bielefeld bereits am freitag angerufen, aber ich habe keinen bekommen und soll mich heute nachmittag nochmal dort melden.
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In dieser Sache dürfte aber nicht die JVA über den Besuch entscheiden haben, sondern das Gericht, welches die Bewährungsaufsicht führt.
Der Freund wird als Untersuchungshäftling behandelt, sodaß eine Besuchserlaubnis erforderlich ist.
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das ich dort keinen besuchstermin erhalten habe, liegt nicht an dem gericht sondern daran, dass er zum zeitpunkt meines anrufs noch nicht dorthin verlegt war und deshalb keine terminvergabe möglich war. heute morgen habe ich einen termin bei einem anwalt für strafrecht und werde sehen was nun kommt.
ich möchte aber allen hier für ihre antworten danken. sie haben mich ein ganzes stück weiter gebracht.
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Es ist schwierig, etwas zur sache zu sagen, ohne zu wissen, was eigentlich tatsächlich gelaufen ist.
Wenn ihr Freund schon seit monaten nicht mehr an seinem Wohnort war, dann ist es auch denkbar, dass er seine ganze Post nicht gelesen hat. Möglicherweise hat er eine ganze Reihe von gerichtlichen Schreiben verpasst, unter anderem auch die Ladung zum Anhörungstermin.
Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Bewährung tatsächlich zwischenzeitlich widerrufen wurde.
Sollte das so sein, so kann man nichts daran ändern. Dann ist ihr Freund auch selber schuld, denn man muss Sorge dafür tragen, dass man seine Post auch erhält (Nachsendeantrag oder ähnliches).
Sollte die Bewährung noch nicht widerrufen sein, dann schließe ich mich dem bisher Gesagten an umd empfehle, einen Anwalt einzuschalten.
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"justice"
sicher ist er selber schuld. daran gibt es gar keinen zweifel. wichtig wäre es, daß ich einen besuchstermin mit ihm bekomme, damit ich von ihm eine vollmacht für den anwalt erhalten kann. das mit dem besuchstermin gestaltet sich jedoch schwierig. die informationen, die ich am freitag und gestern bekommen habe, sind falsch und im moment scheint niemand zu wissen wo er sich befindet oder man will oder kann es mir nicht sagen.
die mitarneiterin der jva bielefeld hat mir geraten "einfach mal ein paar tage zu warten", "er würde sich schon melden".
aber es muss doch jemand wissen, wo er sich zur zeit befindet......gibt es vielleicht noch eine möglichkeit für mich ihn ausfindig zu machen?
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