versuchte Strafvereitelung

10. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
juraus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
versuchte Strafvereitelung

Hallo, bevor ich meine Frage stellen kann, ist es vielleicht sinnvoll euch etwas mehr zu erzählen. Am Sonntag ist ein Freund mit etwas Alkohol gefahren und ich war Beifahrerin. Er ist von der Straße abgekommen und zeugen riefen die Polizei. Dort haben wir zunächst behauptet ich sei gefahren. Allerdings nach ein paar Sekunden aufgeklärt, dass er gefahren sei. Heute habe ich Post von der Polizei bekommen zur Anhörung wegen versuchter Strafvereitelung als beschuldigte. Die Frage, welche Strafe kommt auf mich zu?
Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

So pauschal kann man das nicht beantworten. Haben Sie Vorstrafen? Wurde schon mal ein Verfahren gem. §§ 153 , 153a StPO eingestellt?
Wie hat es sich denn aufgeklärt?
Räumen Sie die versuchte Strafvereitelung ein?

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

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#2
 Von 
juraus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab keinerlei Vorstrafen und habe auch sonst noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt oder in Erscheinung getreten. Ich denke schon, dass ich es einräumen werde.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Maximal eine kleinere Geldstrafe, 20-30 Tagessätze, vielleicht auch eine Einstellung nach § 153a StPO gegen (Geld-)auflage.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

So sehe ich das auch. Immerhin erfolgte die Aufklärung ja relativ schnell.

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