versuchte körperverletzung an polizei-beamten

6. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.04.2013 15:05:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
versuchte körperverletzung an polizei-beamten

Kurz zu mir: Ich bin Anfang 30, nie straffällig geworden.

Zum Vorgang: Gegen mich wurde Anzeige wegen versuchter Körperverletzung gestellt.

Zum Hergang: Ich war mit dem Fahrrad unterwegs und bin dabei auf eine nicht angemeldete Demonstration gestoßen. Dabei bin ich Zeuge geworden, wie mehrere Polziewagen angefahren kamen, die Türen wurden aufgerissen und mehrere Beamte rannten mit geballten Fäusten und um sich schlagend auf die Demonstranten los. Ich habe mein Fahrrad abgestellt und habe versucht einen Beamten nach der Dienstnummer zu fragen und wurde unmittelbar angegriffen, habe mich daher zurückgezogen und von meinem Vorhaben abgelassen. Die Demonstration wurde dann aufgelöst (Durchsage der Polizei mit der Aufforderung die Straße zu räumen). Dieser Aufforderung habe ich unmittelbar Folge geleistet. Etwas 150 m straßenabwärts erkenne ich den Polizisten wieder, der mich angegriffen hat und stelle ihn wieder zur Rede. Ich werde unmittelbar angegangen und letztlich ziemlich gewaltätig verhaftet. Letztlich erwarte ich eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung.
Um den Vorgang besser zu verstehen: Ich habe den Polizisten nicht angegriffen, auch nicht versucht anzugreifen- dieser war ungefähr 30 cm größer als ich und ungefähr doppelt so schwer- ein Angriff wäre aus Gründen der Proportionen nicht möglich. Letzlich
werden wohl mehrere Polizisten gemeinsam gegen mich aussagen. Ich bin bei der Verhaftung verletzt worden und kann dies durch ein ärztliches Attest bezeugen.

Letzlich brauche ich einen Anwalt in Berlin, als ALG2-Empfänger steht mir Prozeßkostenhilfe zu.

Was kommt im schlimmsten Fall auf mich zu ?
Wie soll ich mich verhalten ?
Ist eine Gegenanzeige sinnvoll ?

die Anzeige wurde heute erstattet- liegt mir noch nicht vor.

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34 Antworten
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#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

hatte mal einen ähnlichen fall im bekanntenkreis. gab einen strafbefehl über 30 Tagessätze. Einspruch eingelegt. jetzt wartet er auf weitere entwicklungen. (übrigens auch in berlin)

erstmal nicht zur polizilichen vernehmung gehen! Vielleicht mal mit den Demoveranstaltern sprechen, vielleicht gibts eine beratung oder (finanzielle) hilfe.

prozesskostenhilfe gibts nicht, da es die nur in zivilprozessen gibt. trotzdem mal zum amtsgericht gehen und sich einen beratungsschein holen, damit kannste dann zumindest mal ein gespräch mit einem anwaltführen.

gruß

miad

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

sofern Sie von dem Polizisten widerrechtlich angegriffen und verletzt wurden, ist eine Gegenanzeige und eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Aufsichtsbehörde durchaus angemessen. Aber wie gesagt, dieses nur, sofern Sie wirklich widerrechtlich angegriffen und verletzt wurden. Widerrechtlich ist es zB nicht, wenn Sie den Polizisten zuerst angegriffen haben.

Warten Sie erst einmal ab, ob überhaupt eine Anzeige gegen Sie gestellt wird.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Leider muß man bei Anzeigen gegen die Polizei auch damit rechnen, dass diese sich Straftaten ausdenken, um ihr Handeln zu legitimieren, gerade wenn man sie anzeigt. Bisweilen werden auch Polizisten in diesem Zusammenhang wegen Verfolgung Unschuldiger verurteilt, in der Regel aber das Opfer wegen Widerstand oder anderer Delikte...

-- Editiert von DanielB am 07.06.2005 03:56:21

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

DanielB, verfügen Sie über nähere Erkenntnisse? Verfolgung Unschuldiger ist ein Verbrechen, wie Sie sicher wissen. Wieso sollte sich ein Polizist den Ihnen wohl sicher auch bekannten Konsequenzen aussetzen, nur um eine falsche Anzeige fertigen zu können? Gerade im Zusammenhang mit Demonstrationen bieten sich doch genug Gelegenheiten für jeden Polizisten, wahrheitsgemäße Anzeigen aufzunehmen. Ich wäre mit solchen Unterstellungen vorsichtiger. Sicher gibt es auch bei der Polizei ein paar schwarze Schafe, wo denn auch nicht? Allerdings ist die Zahl wohl deutlich geringer als bei den von der Polizei in Schach zu haltenden Demonstranten, die ihr verfassungsmäßiges Recht zur Demonstration schlichtweg missbrauchen.
Zudem würde es keinen Sinn machen, wenn sich ein Polizist in dem Fall, dass er angezeigt wird, NACHHER die passende Straftat des Anzeigenden ausdächte. Vielleicht sollte die Verfolgung Unschuldiger etwas deutlicher von der Verfolgung Schuldiger, die sich unschuldig verfolgt fühlen, unterschieden werden.

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#5
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

tatsache ist, dass es vielen polizisten offenbar spass macht, auf demonstranten einzuprügeln. wehren sich diese oder drohen mit einer anzeige werden sie festgenommen und ihnen wird ein erfundenes vergehen zur last gelegt. versuchte körperverletzung bietet sich hier an, denn es ist praktisch unmöglich gegen die aussage eines polizisten zu beweisen, dass man nicht versucht hat, jemanden zu verletzen.

ich glaube auch weniger, dass es schwarze schafe sind, die sowas machen, sondern schwarze Lämmchen. erfahrungsgemäß sind gerade bei demos die eingesetzen polizisten viel zu jung und zu schlecht ausgebildet. Fast möchte man sagen unsere gesammte Polizei ist schlecht ausgebildet ... hier wird wieder mal am falschen ende gespart. Es gäbe in dieser Richtung noch viel mehr zu kritisieren, z.B. zeigen ja schon die Anforderungen an Polizistenazubis worauf der Staat bei seinen schergen wert legt und worauf nicht ...

m.

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Sicher gibt es Polizisten, die bei gewalttätigen Demonstrationen auch mutwillig auf Demonstranten einschlagen. Nur sollten Sie sich mal fragen, von wem die Gewalt ausgeht. Zu körperlichen Einsätzen kommt die Polizei doch erst, wenn die Demonstranten (die ja eigentlich keine sind) angefangen haben. Dass dann mal ein Polizist überreagiert kann ich verstehen (auch wenn es nicht richtig ist).
Mit dem Erfinden einer Straftat, und sei es einer versuchten KV, ist es gar nicht so einfach. Zu dem Sachverhalt werden regelmäßig mehrere Polizisten befragt. Ist das dann eine Kollektiv-Lüge? Und schön ist übrigens auch, wenn man sich die Straftat des Demonstranten, die sich der Polizist natürlich nur ausgedacht hat, weil er ja auch nichts besseres zu tun hat, und die der Demonstrant bestreitet bis zum Abwinken, auf einem Video in der Hauptverhandlung ansehen kann. Hat die Polizei auch noch eine eigene Video-Fälscher-Abteilung?
Wie gesagt, sicher rasten bei gewalttätigen Demonstrationen auch Polizisten aus. Nur fangen sie nicht an. Außerdem gehen die nicht freiwillig dorthin, sondern weil sie müssen (wobei es auch da Ausnahmen gibt, habe ich gehört).
Natürlich müssen zu solchen Einsätzen junge Beamte geschickt werden. Sollen sich vielleicht Mittfünfziger mit den Demonstranten herumschlagen? Die Anforderungen an Polizeibeamte im mittleren Dienst kenne ich nicht so genau wie Sie. An der Rechtschreibung mangelt es jedenfalls schon gelegentlich. Nur: Wen wollen Sie denn für das Geld einstellen, der sich auch noch solchen Einsätzen aussetzt? Der normale Arbeitnehmer verfällt ja schon bei dem Gedanken an Anstrengung in Krankheit.
Übrigens lässt auch die Bezeichnung "Schergen" tief blicken. Eine bessere Ausbildung wäre natürlich wünschenswert. Nur leider heißt es dann, dass Kindergärten viel wichtiger wären usw.

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#7
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

Wenn man sich mit der Polizei anlegt, kann man hier in Deutschland sehr schnell für etwas verurteilt werden ,was man nicht begangen hat. Ein Polizist ,der nach seiner Dienstnummer gefragt wird ,hat meißt immer irgend etwas unrechtes getahen. Das ist Ihm dann natürlich bewust und er versucht mit allen Mitteln den Sachverhalt so auszulegen ,das er Selber dafür nicht bestraft wird. Dienstaufsichtsbeschwerden haben für den einzelnen Polizisten oft schlimme Konsequenzen.
Falschaussagen könnten den Polizisten vor einer solchen Dienstaufsichtsbeschwerde bewahren. Polizeikollegen halten ,was das angeht sehr eng zusammen. Da jeder der sich nicht "kammaradschaftlich" verhält als ein "Kammaradensch****" unter den Kollegen gilt. Als Bürger hat man vor Gericht keine Chance wenn Polizisten aussagen. Deshalb rate ich niemanden Polizeibeamte ,wenn sie in Gruppen sind zu provozieren. Das fragen nach der Dienstnummer ist immer eine Provokation.
Auch wenn dies gerechtfertigt ist. Besser ist es hier ,sich das Kennzeichen des Dienstwagens zu notieren ,zusammen mit der Uhrzeit. Mit diesen Daten läßt sich der Beamte sehr schnell identifizieren. Mit der Aufgabe der Anzeige einen Tag warten. Denn dann kann der Beamte sich nicht irgendetwas dazudenken, da er nach Dienstende immer ein Dienstprotokoll erstellen muß, wo alle Straftaten ,die von ihm festgestellt worden sind aufgelistet werden müßen. Das Wort eines Polizisten wiegt nämlich nur mehr vor Gericht ,wenn dieser eine Handlung beschreibt, die auch im Dienstprotokoll ordnungsgemäß niedergeschrieben sind.

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Teilweise interessante Ansätze. Ihrer Rechtschreibung nach könnten Sie bei der Polizei sein ;)

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#9
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Muß wirklich jeder Bereitschaftspolizist gegen ihn vorgenommene Widerstandshandlungen zur Anzeige bringen? Oder muß nur der Einsatzleiter einen Bericht vorlegen?
Als Tatverdächtige müssen die Beamten ja nicht immer die Wahrheit sagen, vielleicht ist es ja möglich, sich geschickt zu verhalten? Oder erfüllt die Behauptung man sei angegriffen worden, als Tatverdächtiger schon diesen Tatbestand?

Ein Fall, der zeigt wie weit der Korps-Geist der Polizei geht, ist sicherlich der in dem drei Thüringer Bereitsschaftspolizisten auf einer Demo in Hamburg ihre Kollegen aus Schleswig Holstein, die als Zivilbeamte eingesetzt waren. Die Beamten bekamen 10 bis 12 Monate auf Bewährung und als Auflage mußten sie den Opfern Geld zahlen. Ebenfalls verurteilt wurde der ehemalige Chef der Thüringer Bereitsschaftspolizei Roland Richter wegen Falschaussage und versuchter Strafvereitelung und zwar zu 6 Monaten Haft auf Bewährung - er wurde aus dem Polizeidienst entlassen. Ungeschoren davon gekommen ist dagegen der Thüringische Innenminister, der auch versucht hat, die Strafverfolgung zu unterbinden. Dazu einmal vier von vielen Artikeln aus dem Hamburger Abendblatt:
<a href=http://www.abendblatt.de/daten/2003/07/04/183142.html>Link 1</a>
<a href=http://www.abendblatt.de/daten/2003/07/08/184368.html>Link 2</a>
<a href=http://www.abendblatt.de/daten/2003/07/17/187249.html>Link 3</a>
<a href=http://www.abendblatt.de/daten/2004/10/06/349301.html>Link 4</a>

Das mit der Verfolgung Unschuldiger ist in einem anderen Fall passiert, als Hamburger Polizisten auf einer Demonstration erst eine Passantin niederschlugen und ihr dann zur Verdeckung der Tat einen Flaschenwurf unterstellten. Nur da es relativ viele Zeugen und einen erheblichen Widerspruch zwischen den Aussagen der Beamten und dem Polizeivideo gab, wurden die Täter zu 18 bzw. 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

<a href=http://www.abendblatt.de/daten/2004/08/05/325850.html>Hamburger Abendblatt über den Fall</a>
<a href=http://www.abendblatt.de/daten/2004/08/27/333986.html>Hamburger Abendblatt kurz zum Urteil</a>
<a href=http://www.bambule-hamburg.org/pressearchiv.php?
action=detail&id=2648>ausführlicher aus der TAZ</a>

Das waren aber beides Fälle mit Zufallsopfern. Tatsächlich geht die Polizei nicht selten ohne konkreten Grund gewaltsam gegen Demonstranten aus dem linken Spektrum vor im Prinzip ist das ja auch ungefährlich: Die eigenen Kollegen gehen nicht gegen sie vor und die Opfer reden in aller Regel niemals freiwillig mit Strafverfolgungsorganen und wenn glaubt man der Polizei ja doch mehr. Und wenn nicht zufällig jemand die Tat filmt, entweder die Polizei selbst oder ein Fernseh-Team, dann bleibt sie wohl unentdeckt.

-- Editiert von DanielB am 08.06.2005 00:26:15

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#10
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

Der Staat erfindet immer mehr Instrumente den Bürger zu überwachen. Es wird höchste Zeit ,das Polizisten während des Dienstes genauer vom Staat überwacht werden. Man könnte ja so etwas wie ein Blackbox für Polizeibeamte anordnen ,die z.B. jedes Gespräch im Umkreis des Polizisten aufzeichnet. So etwas wie elektrische Fußfesseln die erfolgreich bei Straftätern eingesetzt werden. So kann die Behörde später jede Handlung eines Polizeibeamten nachvollziehen. Ich glaube so etwas ähnliches wird gerade in den USA erprobt. Vorteil für den Polizisten: Er kann damit ja auch beweisen wenn man ihm etwas unrechtes vorwirft. Also Herr Innenminister, wo wir gerade dabei sind, die Überwachunginstrumente auszubauen. Wie währe es wenn in den eigenen Reihen mehr Sicherheitstechnik eingebaut wird?

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#11
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

für den anfang würde es ja schon genügen wenn die polizisten Namensschilder bzw. Schilder mit ihrer Dienstnummer tragen würden. Diese einfache kleine Maßnahme, die sicherlich sehr viel billiger als irgendwelche High-tech-mittel wäre, vermisse ich seit Jahren ...

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#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Da stimme ich zu, die Dienstnummer gehört an die Uniform. Es steht so oft in Zeugenaussagen, dass Polizisten auf Anfrage die Herausgabe der Dienstnummer verweigert haben, dass ich auch glaube, dass die Beamten da nicht so handeln, wie sie eigentlich müssten. Aber was soll das Argument, der Staat sollte die Polizisten überwachen? Die Polizei repräsentiert doch den Staat. Natürlich gibt es immer mal wieder Einzelfälle, die dann auch in der Presse stehen. Allein dass sie sich dort finden zeigt aber, dass es eben Einzelfälle sind, die nicht zulassen, der Polizei gewissermaßen mit der Gießkanne zu unterstellen, sie würde Unschuldige verfolgen. Und: Vielleicht sollten sich die ganzen Kritiker mal überlegen, in wievielen Ländern dieser Erde sie sich gegenüber der Polizei so aufführen könnten, wie sie es hier tun. Leider wird die Freiheit, die wir hier glücklicherweise haben, allzuoft dahingehend ausgelegt, dass jeder machen kann was er will, sich von niemandem etwas sagen lassen und sich auch an keine Regeln halten muss.

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#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Das sehe ich genauso.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

nur weil es hier in deutschland besser ist als in den meisten anderen ländern dieser welt heißt das nicht, dass wir uns zurücklehnen können und erstmal warten bis uns die anderen eingeholt haben.

die polizei repräsentiert vielleicht den staat, aber sie ist nicht der staat. deshalb muss dieser auch über seine erfüllungsgehilfen wachen.

>>natürlich gibt es immer mal wieder Einzelfälle, die dann auch in der Presse stehen.<<

Tatsächlich widersetzen sich staatliche Stellen einer genauen statistischen Erfassung (laut Angaben von AI) ... allein dieser widerstand lässt doch vermuten, dass es kein einzelfall ist.

>>Es steht so oft in Zeugenaussagen, dass Polizisten auf Anfrage die Herausgabe der Dienstnummer verweigert haben, dass ich auch glaube, dass die Beamten da nicht so handeln, wie sie eigentlich müssten.<<

Berliner Polizisten verweisen in Zusammenhang wie Demos immer darauf, dass dieses Recht in "geschlossenen Einsätzen" nicht gibt. Dazu kommt, dass gerade in solchen Einsätzen Helem mit Gesichtsschutz getragen werden ...
Da ich meinen Wehrdienst abgeleistet habe, weiß ich sehr wohl wie uniformiertheit in verbindung mit unkenntlichkeit wirken kann (vor allem wenn man selbst noch viel besser ausgerüstet ist, als der "Feind") ...

meine Herren, da liegt vieles im Argen ...

m.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Bezüglich der Dienstnummern bin ich doch Ihrer Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Es gibt polizeiliche Ausichtsbehörden Miad.

Desweiteren kann man direkt bei der Polizei anrufen, wenn sich Beamte weigern sollten, Ihren Dienstausweis zu zeigen (auf Demonatrationen aus logischen Gründen natürlich nicht).

-- Editiert von stud. jur. Hr. J. Roenner am 08.06.2005 17:00:17

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#17
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

ich wollte nur nochmal betonen, dass es offensichtlich auch an den rechtlichen voraussetzungen mangelt ... dass es eben kein recht auf auskunft der dienstnummer gibt, wenn es gerade am dringendsten gebraucht würde: beim polizei großeinsatz

man kann also den Vorwurf nicht allein den polizisten machen (>>dass die Beamten da nicht so handeln, wie sie eigentlich müssten.<<) sondern auch den Politikern.

m.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

>>Desweiteren kann man direkt bei der Polizei anrufen, wenn sich Beamte weigern sollten, Ihren Dienstausweis zu zeigen <<

Haben Sie schon mal im Schwitzkasten telefoniert?

GUt ich weiß, das ist polemisch. Aber in diesem zusammenhang gibt es für das "opfer" eben sehr viele schwierigkeiten.
beispielsweise:

a) die polizisten sind fast immer in der Überzahl (mehr Zeugen)

b) ein Polizist ist so gut wie immer glaubwürdiger als ein Ottonormalbürger (jaja, nicht in der theorie)

c) eine Anzeige bzw. Dienstaufsichstbeschwerde wird von Angehörigen der Polizei bearbeitet ...niemand wird leugnen, dass das gewisse loyalitätskonflikte heraufbeschwört

d) es ist oft so, dass das "opfer" nicht völlig unschuldig ist (z.b. demonstrant fängt sich nach einer beleidigung einen faustschlag ein ...). Das "Opfer" befürchtet also eine härtere Bestrafung im Falle einer Beschwerde ...

etc. etc.

m.

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#19
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

quote:
"Haben Sie schon mal im Schwitzkasten telefoniert?"


Miad, haben Sie schonmal überlegt meinen Beitrag vom 08.06.2005 16:58:37 genau zu lesen? Wenn nicht, sollten Sie dieses umgehend nachholen!

zu (a)
Richtig.

zu (b)
Das Gericht entscheidet in freier Beweiswürdigung. Was Sie schreiben ist Pauschalisierung.

zu (c)
Ja, Dienstaufsichtsbeschwerden werden von anderen Polizisten bearbeitet. Das ist aber in den meisten Behörden so. Wer soll dieses denn sonst bearbeiten? Es kann schon sein, dass einige Bearbeiter eher auf Seiten der Polizisten sind, doch ist dieses der Regelfall? Nein, ist es nicht. Desweiteren kann man sich auch mit den höher liegenden Behörden in Kontakt setzen.

zu (d)
Fällt dieses dann nicht in den Verantwortungsbereich des Angreifers, wenn sich dieser nicht traut sich zu beschweren oder eine Anzeige zu erstatten, aus Angst vor einer eigenen Belangung der Straftaten?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

Wenn z.B. ein Polizist zusammengeschlagen wird ,dann wird das in den Medien groß und breit diskutiert und alle haben Mittleid. Wird aber ein Bürger auf der Polizeiwache so lange mißhandelt ,das dieser dannach stirbt, dann wird versucht das unter den Tisch zu kehren.
Ich erinnere nur an den Fall in der Wache Köln Eigelstein. Die Polizisten sind glaub ich mit einer sehr milden Strafe davongekommen ,aber nur weil die Medien Druck ausgeübt haben. Oder in Bonn wurde mal ein Polizist im Dienst von Verbrechern erschoßen. Das gab einen riesigen Medienrummel mit viel Anteilnahme. Natürlich gehört der Täter der diesen Polizeibeamten erschossen hat auch hinter Schloß und Riegel. Und Natürlich gibt es keine Rechtfertigung Polizeibeamte zu verletzen oder gar zu töten.
Aber wenn die Polizei Bürger verletzt ,dann soll das genau so verfolgt werden ,wie wenn Bürger die Polizei ohne Grund verletzen. Schließlich steht hier nicht Polizist gegen Bürger, sondern die Würde einen Menschen gegen einen anderen Menschen. Und Polizisten haben die gleiche Würde wie ein Normalbürger.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Erstaunlich, dass immer noch Leute glauben, dass in Behörden das Krähenprinzip gilt. Eigentlich ist es nicht so. Da jede Behörde, insbesondere die Polizei, darauf bedacht sein muss, schwarze Schafe zu finden, wird da schon genau hingesehen.

Natürlich sind die Polizisten in der Überzahl. Wie ich schon sagte, die sind beruflich da und sollen die gewalttätigen Demonstraten in Schach halten. Dann muss logischerweise das Risiko für die Polizisten minimiert werden. Es geht doch nicht um einen Kampf Mann gegen Mann oder sowas. Es geht darum, dass Leuten, die ihr Demonstrationsrecht missbrauchen und die dabei gewalttätig werden und Straftaten begehen, ermittelt und festgenommen werden können. Wieso sollte die Polizei dann auch noch die Beamten unnötigen Risiken aussetzen. Wäre es so, müssten die Polizisten noch viel härter durchgreifen. Ob sich die gewalttätigen Demonstranten das wünschen sollten wage ich zu bezweifeln. Und natürlich gitb es dadurch mehr polizeiliche Zeugen. Aber da gilt iudex non calculat, was bedeutet, dass das Gericht nicht die Zeugen zählt, sondern den Inhalt der Aussagen gewichtet. Die pauschlae Angabe, Polizisten würde immer geglaubt werden, ist falsch. Zu brücksichtigen ist aber, dass die Beamten, anders als der Angeklagte, regelmäßig überhaupt keinen Grund haben, eine falsche Aussage zu machen, schon wegen der damit verbundenen Strafbarkeit.
Außerdem steht es doch jedem friedlichen Demonstranten frei, sich, wenn die Situation zu eskalieren droht, zu entfernen. Das läge sogar nahe, denn als friedlicher Demonstrant muss er doch ein Interesse daran haben, mit den Gewalttätern nicht in Verbindung gebracht zu werden. Wer sich in Gefahr begibt.....

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Bist du schon einmal in Hamburg auf einer Demonstration der linken Szene gewesen? In der Regel ist die Demonstration von Polizeibeamten umschlossen (Wanderkessel) und sobald die Situation eskaliert, ist erst einmal gar nichts mit entfernen. Und wenn du ganz viel Pech hast, kann es dir sogar passieren, dass du einfach so in Polizeigewahrsam genommen wirst.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)


http://www.nadir.org/nadir/initiativ/sanis/archiv/brokdorf/kap_06.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Benno_Ohnesorg

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Miad,

quote:
"ich wollte nur nochmal betonen, dass es offensichtlich auch an den rechtlichen voraussetzungen mangelt ... dass es eben kein recht auf auskunft der dienstnummer gibt, wenn es gerade am dringendsten gebraucht würde: beim polizei großeinsatz"


Das ist nicht korrekt. Schauen Sie sich die jeweiligen Dienstvorschriften der Polizei an, dann werden Sie sehen, dass es eine Pflicht des Polizeibeamten gibt, sich auszuweisen.

Ich frage mich somit, woher Sie immer diese vermeintlich offensichtlich sichere Gewissheit in Ihrem Beiträgen nehmen. Informieren Sie sich!


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von stud. jur. Hr. J. Roenner am 09.06.2005 13:09:08

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

>>Ich frage mich somit, woher Sie immer diese vermeintlich offensichtlich sichere Gewissheit in Ihrem Beiträgen nehmen. Informieren Sie sich!<<

persönliche Erfahrung. Als ich anläßlich einer Demonstration einen Polizisten nach seiner Dienstnummer fragte, bekam ich diese Auskunft. Da ich im weiteren noch oft dieselbe bekam, und sie anscheinend auch unter berliner >profidemonstranten< unumstritten ist, glaube ich das einfach mal.

Vielleicht könnte hier herr wastl klärend eingriefen, dem das ASOG (berlin) sicher bestens bekannt sein dürfte ...

m.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Leider gibt es so einige Polizisten die denken, dass die Uniform Ausweis genug sei und somit keine Verpflichtung bestehe, den Dienstausweis vorzuzeigen.

Dieses ist falsch!

Es besteht für jeden Polizisten die Pflicht sich auch mit dem Dienstausweis (worauf Name, Dienstnummer usw. notiert sind) auszuweisen. Dieses können die Polizisten in den Dienstvorschriften nachlesen. Sollte sich dennoch ein Polizist beharrlich weigern, rufen Sie einfach die Polizei an und verifizieren die Angaben der Polizisten.

Herr Wastl, was meinst du dazu?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ich weiß, dass Polizisten ihre Dienstnummer oft genug nicht nennen, obwohl sie es müssten. Deshalb fände ich es nicht schlecht, wenn sie sie an der Uniform tragen müssten. Ansonsten sollten sich die linken Demonstranten mal Gedanken machen, warum die Polizei so handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

dieser Link hier zur Information bezüglich Gewalt gegen Polizeibeamte:

<a href=http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=69032 >Gewalt gegen Polizisten nimmt laut Statistik zu</a>


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

und über die gewalt von Polizisten gibt es erst keine Statistik ... auch eine Lösung.

m.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

>>Ich war zuerst ziemlich verdattert. Anschließend fragte ich den Beamten nach seiner Dienstnummer, woraufhin er mich an die Einsatzleitung (mind. 500 Meter entfernt) verwies. Ich fragte zwei weitere Beamte aus derselben Einheit nach der Dienstnummer und erhielt noch die Auskunft, Polizisten im geschlossenen Einsatz wären nicht verpflichtet, sich auszuweisen, für Beschwerden wäre die Einsatzleitung zuständig (das scheint wirklich die momentane Rechtssprechung zu sein). <<

aus:
http://autos.cs.tu-berlin.de/fb13ini/98_3/node4.html


es geht mir darum deutlich zu machen, dass Polizisten offenbar nicht verpflichtet sind, im geschlossenen Einsatz (definition schwammig), ihre dienstnummer bekannt zu geben! Offenbar ist dieses verhalten der polizei im einklang mit den dienstvorschriften/gesetzen ...

m.

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