Versuchter Diebstahl? Spindschlüssel gefunden und in Schloss gesteckt

14. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
IceTe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versuchter Diebstahl? Spindschlüssel gefunden und in Schloss gesteckt

Gerichtsverhandlung wegen versuchten Diebstahl:

Tatbestand ist in etwa:
Finden eines Spindschlüssels
Schlüssel hineingesteckt, dabei von Angestellten der Einrichtung aufgehalten worden

Dazu habe ich jetzt ein paar Fragen:
Als ich bei der Vernehmung vor Ort gefragt wurde, ob ich den Inhalt mitgenommen hätte war die antwort "ich weiß nicht", die Anklageschrift unterstellt mir jedoch diese Absicht.
(Bei der Verfahrenszulassung habe ich keine Schritte unternommen.)

Es sind 2 Zeugen genannt, der besitzer des faches und derjenige der mich beobachtet hat.
Ich plane etwa wie folgt auszusagen:
"Absicht zum Diebstahl bestand nie, handlung aus der situation heraus" oder soll ich sagen ich wollte ahand des spindinhaltes den besitzer herausfinden(werden sie fragen wieso ich das an dem tag nicht gesagt habe)?
Ganz ehrlich hab ich das eigentlich getan ohne darüber nachzudenken!

Jemand war an dem tag bei mir, jedoch wurde nur ich belangt von der polizei (bzw. demjenigen, der beobachtet hat und die p gerufen hat), weil ich den schlüssel hineingesteckt hatte, er ist also quasi fein raus.
Macht es Sinn diesen als Zeugen zu bennenen (eventuell noch andere die an dem Tag dabei waren, als schlüssel gefunden wurde), um meine Aussage zu decken?
Kann es zu Problemen für denjenigen kommen, wenn er ja quasi aussagt, dass "wir" nicht diese absicht hatten bzw. wie lässt sich dies verhindern?

Sonst irgendwelche Tipps für das verhalten in einer Gerichtsverhandlung, auch halt in diesem speziellen fall (Einschaltung eines Anwaltes ist nicht geplant)?

Dank im Vorraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
die Anklageschrift unterstellt mir jedoch diese Absicht.


Ja, weil die StA eben davon ausgeht, dass es so ist.

quote:
ch plane etwa wie folgt auszusagen:
"Absicht zum Diebstahl bestand nie, handlung aus der situation heraus" oder soll ich sagen ich wollte ahand des spindinhaltes den besitzer herausfinden(werden sie fragen wieso ich das an dem tag nicht gesagt habe)?
Ganz ehrlich hab ich das eigentlich getan ohne darüber nachzudenken!


Dann sollten Sie das vielleicht auch "ganz ehrlich" so sagen.

Das mit dem "Besitzer rausfinden" ist Humbug und das glaubt Ihnen kein Mensch, und erst recht kein Richter.
quote:

Macht es Sinn diesen als Zeugen zu bennenen (eventuell noch andere die an dem Tag dabei waren, als schlüssel gefunden wurde), um meine Aussage zu decken?


Was sollten die denn bezeugen, was Sie entlasten könnte? Ich sehe da nichts.

quote:

Kann es zu Problemen für denjenigen kommen, wenn er ja quasi aussagt, dass "wir" nicht diese absicht hatten bzw. wie lässt sich dies verhindern?


Sie scheinen dem Irrtum zu unterliegen, dass sich Ihre Strafe mildert, wenn Sie noch mehr "Täter" mit ins Boot holen oder die Strafe sich dann auf mehrere "verteilt". Das ist nicht der Fall.

quote:
Sonst irgendwelche Tipps für das verhalten in einer Gerichtsverhandlung, auch halt in diesem speziellen fall (Einschaltung eines Anwaltes ist nicht geplant)?


Entweder: Aussage verweigern.

Oder: Wahrheit sagen und Reue zeigen.

Alles andere (irgendwelche "Geschichten") pflückt man Ihnen eh auseinander und schadet Ihnen mehr als es nützt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Bei der Sachlage halte ich es aber dank "in dubio pro reo" doch für zweifelhaft, ob ein versuchter Diebstahl zu beweisen ist. Immerhin ist Neugier nicht strafbar. Ob der StA noch weitere Anhaltspunkte hat, zu unterstellen, man habe nicht nur gucken, sondern auch klauen wollen?

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