Hallo,
bei mir zuhause ist am Wochenende jemand durch das Hoffenster in die Wohnung eingebrochen. Er hat meine Wohnung auf den Kopf gestellt, aber so, wie es aussieht, nichts mitgenommen.
Wie lautet der juristische Sachverhalt? Die Kripo hat als Delikt "versuchter Einbruch" angegeben.
M.E. liegt doch aber tatsächlicher Einbruch vor, oder?
Danke für fachliche Hinweise,
treatinews
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versuchter Einbruch/ Einbruch
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ps: läuft so etwas dann unter "statistikfälschung"?
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Es ist nur ein Versuch, weil nichts mitgenommen wurde. Das Delikt heißt Diebstahl im besonders schweren Fall. Dazu gehören 2 Komponenten, nämlich das Einbrechen (oder einsteigen oder was § 243 StGB
noch so alles vorsieht) und eben der Diebstahl.
Wenn allerdings mehr kaputt gemacht wurde, als für den Einbruch erforderlich war (also z.B. Vandalismus), kommt noch eine - vollendete - Sachbeschädigung dazu.
ps: läuft so etwas dann unter "statistikfälschung"?
Machen Sie das immer so, dass Sie erstmal anderen, also hier der Polizei, eine Manipulation unterstellen, ehe Sie die tatsächlichen Umstände in Erfahrung gebracht haben?
-- Editiert wastl am 23.01.2012 18:58
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Danke für den Beitrag. Tut mir Leid, dass mir die juristische Handhabe fehlt und ich erstmal von der sprachlichen Bedeutung ausgehe. "Versucht" klingt für mich nach "auf frischer Tat ertappt", mit einem Brecheisen in der Hand, aber eine Grenze [color=black]noch nicht[/color] überschritten. M.E. zu mild, denn in meinem Fall wurde eine Grenze überschritten. Wenn ich Ihren Beitrag richtig verstanden habe, gehen Sie eher von einer bestimmten Rechts- und Tatsbestandspraxis aus.
Danke trotzdem, auch für ihre gekonnte Frage, die wahrscheinlich nicht die Bedingung einer Beleidigung erfüllt. Gelernt ist gelernt.
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M.E. zu mild, denn in meinem Fall wurde eine Grenze überschritten.
Das hat nichts mit mild zu tun. Zu einem vollendeten Diebstahl gehört nunmal, dass etwas gestohlen wird.
Danke trotzdem, auch für ihre gekonnte Frage, die wahrscheinlich nicht die Bedingung einer Beleidigung erfüllt.
Die Frage war durchaus ernst gemeint. Schließlich ist es ja so, oder?
Wenn sie es sagen. Ich versuche zu verstehen.
Stellt denn dann ein Einbruch ohne Vandalismus/ Diebstahl überhaupt eine Straftat dar?
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Oh ja! Der Versuch kann genauso bestraft werden wie die vollendete Tat. Die Strafe kann (was allerdings der Regelfall ist), gemildert werden, wenn es "nur" ein Versuch ist.
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