(versuchter) Ladendiebstahl

24. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Moorhühner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
(versuchter) Ladendiebstahl

Hallo!
Ich war vor ein paar Wochen mit meiner Freundin im Kaufland einkaufen. Sie brauchte unter anderem auch Batterien für 3,99€
die Ihr allerdings zu teuer waren und Sie öffnete Sie auf unserem Weg durch die Gänge und lies die Batterien in Ihre Taschen fallen. Die geöffnete Verpackung schmiss Sie dann in ein Regal.Nach einer Weile merkte ich, dass uns jemand
beobachtete.
Ich sagte das meiner Freundin und wir machten uns nichts draus bis er uns immer hinterher lief. Dann viel mir ein es könnte ja ein Detektiv sein und riet meiner Freundin die Batterien wieder aus der Tasche zu nehmen und
sie irgendwo hinzulegen. Das machte Sie auch und schmiss sie schnell in ein Regal.
Dann sind wir zur Kasse und haben unseren Einkauf bezahlt.
Kurz darauf stand der De- tektiv vor uns und bat uns mitzukommen. Dies taten wir.
Als wir im Raum waren
sagte er dass wir unsere Taschen leeren sollten, wir hätten etwas gestohlen.Da dies nicht so war, leerten wir unsere Taschen. Er löcherte uns so lange und drohte mit der Polizei und dass er ein Video hätte, bis wir zugaben dass wir die Batterien in ein Regal gelegt hätten. Daraufhin lies er uns die Batterien+Verpackung suchen.
Dann nahm er unsere Personalien auf,mußten unterschreiben und erhiehlten
3 Monate Hausverbot.
Er versicherte uns dass nichts großartiges passieren würde. Es sei ja nur ein versuchter Ladendiebstahl und müssten eine Kaution von 100€ bezahlen.Das taten wir an Ort und Stelle nicht und er drohte mit einer Anzeige. Solle er doch sagten wir und gingen .
Wir hätten uns das Video zeigen lassen sollen,oder?
Nun kam ein Brief mit einem Vermittlungsverfahren wege LADENDIEBSTAHLS!!!!
Das kann doch nicht sein, wir haben es ja gar nicht mitgenommen! Es ist doch nur ein versuchter Ladendiebstahl-Was stimmt jetzt?
Und muß Sie die schriftliche Äußerung an die Polizei ausfüllen oder nicht? Was ist besser-es ist ja freiwillig.

Bitte Antwortet uns schnell, wir bereuen es sehr haben aber auch ein bisschen großen Schiss.
Danke im voraus
die Moorhühner

-- Editiert von Moorhühner am 24.09.2007 15:25:46




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 172x hilfreich)

...Solle er doch sagten wir und gingen ...wir bereuen es sehr...
Das kann man der Schilderung bereits deutlich entnehmen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34488 Beiträge, 17814x hilfreich)

Hi,

nun ja, bei 3,99 und Ersttätern wird nicht viel herauskommen - vermutlich eine Verfahrenseinstellung wg. Geringfügigkeit. Die Tat im Anhörungsbogen zuzugeben kann nicht schaden.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 65x hilfreich)

Alleine schon die Handlungsweise der Detektive ist strafbar.
Die Detektive haben nicht das Recht, Taschenkontrollen durchzuführen.
Und durch die Drohung die Polizei zu holen ist Nötigung und Rechtsbeugung!
Die Detektive dürfen nur eine Anzeige schreiben. Und im zweifelsfalle muss sogar die Polizei geholt werden, falls der Tatbestand nicht eindeutig ist.

Da ihr aber euch habt einschüchtern lassen, habt ihr denen sogar einen Gefallen getan.
Die hätten nicht mal wegen versuchten Diebstahl rankriegen können.
Erst wenn ihr die Kasse passiert hättet und man hätte die Batterien gefunden, dann wäre es Diebstahl.
Es spielt keine Rolle, ob ihr diese Batterien in die Tache einzeln gesteckt hättet. Es steht nieregns geschrieben, das man den Einkauf nicht in private Taschen stecken darf um den Einkauf zu transportieren. Man hätte einen Diebstahl nur vermuten können.

Auch das Video würde zeigen, das ihr die Batterien in die Tasche gesteckt hättet, die Verpackung ins Regal geschmissen habt.
Aber, die Videokamera nimmt keinen Ton auf, also würden die Beweggründe nicht klar werden, warum die Batterien später ins regal geschmissen wurden. Somit lässt sich ein Diebstahl nur vermuten, aber nicht nachweisen.

Fakt ist: Das Diebesgut wurde nicht bei euch in der Tasche gefunden! Basta!
Alles andere, was danach passierte ist eine Straftat! Zu dem Zeitpunkt, wo ihr eure Tacshe geleert habt und KEINE Batterien gefunden wurden, hätte man euch laufen lassen MÜSSEN! Man kan euch nur anzeigen wenn ihr Das Diebesgut bei euch habt. Alles andere sind vermutungen.
Somit hätten die keine Anzeige schreiben dürfen, kein Geld verlangen dürfen und schon garnicht die Taschen zu kontrollieren. Dies darf nur die Polizei. Die Detektive schüchtern jeden ein um die Erfolgsquote zu verbessern. Aber diese Taktik ist absolut in der Grauzone, da dies meistens nicht nachweißbar ist. Aber legal verhalten die sich schonmal garnicht.
Ach übrgigens, haben die sich auch ausweisen können? Das ist sogar ihr Pflicht!

An deiner Stelle würd ich den Bogen der Polizei nicht ausfüllen und einen Anwalt nehmen und gegen diese Detektive eine Anzeige erstatten, und vor allem würde ich dafür soregen, dass das Hausverbot rückgängig gemacht wird!

Und wenn die mit der Untschrift komnmen, weil ihr das ja unterschrieben habt, würd ich einen auf Schock tun, weil du Angst hattest wegen den Konsequenzen......

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#4
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Moorhühner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Danke daß Ihr so schnell geantwortet habt, hat uns ein bisschen weitergebracht :sweat:
bleibt trotzdem die Frage:
Soll ich den Wisch von der Polizei ausfüllen, also den Ladendiebstahl zugeben? Obwohls eigentlich ja keiner war. Denn einen Anwalt können wir uns nicht leisten.
Oder kann ich noch dazu schreiben daß man gar nichts bei uns gefunden hat und wir nichts gestohlen hatten(wir haben es ja im Kaufhaus geöffnet aber liegenlassen!
Die Kaution müssen wir ja sowieso zahlen!

MfG die Moorhühner

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34488 Beiträge, 17814x hilfreich)

Hi,

da das Verfahren ohnehin höchstwahrscheinlich eingestellt wird, ist es ziemlich egal, ob Sie was schreiben und was Sie da schreiben. Im Übrigen haben Sie schon gestohlen. Wie Fred.Cutter schon schrieb, ist der Diebstahl durch das Einstecken (juristisch gesprochen durch Verbringung in eine Gewahrsamsenklave) bereits vollendet. Aber wie gesagt - eine Einstellung wegen Geringfügigkeit ist höchstwahrscheinlich.
Was die Fangprämie anbelangt, so sind 100 Euro übertrieben. 50 Euro werden von den Gerichten für angemessen gehalten, also müssen Sie auch nicht mehr zahlen.

Gruß vom mümmel

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