vogel - beleidigung

9. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
ya345468-56
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 18x hilfreich)
vogel - beleidigung

ist das wort "du vogel" eine beleidigung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Kann sein - kommt auf den Kontext an.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya345468-56
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 18x hilfreich)

angenommen man erhält ungerechtfetigt negative bewertungen bei ebay z.b., man schreibt demjenigen dann dass zu unterlassen, derjenige schreibt dann zurück "na, was soll denn mir dann passieren, du vogel"?

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15x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,
Beleidigung ist ja eine Herabwürdigung, Ausdruck der Verachtung etc. Ein Vogel ist ein schönes Tier. Trotzdem muss man hier im Kontext schauen, ob der andere damit beleidigen wollte. Ich würde hier eher auf nein tippen, du Vogel ist einfach ein salopper Ausdruck. Kann man aber durchaus auch anders sehen.
"Du hast einen Vogel" oder "einen Vogel zeigen" wird übrigens durchaus als Beleidigung gesehen.
Hank

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"Der Winter naht."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
man schreibt demjenigen dann dass zu unterlassen, derjenige schreibt dann zurück "na, was soll denn mir dann passieren, du vogel"?


Da sich dafür sowieso kein Staatsanwalt interessieren würde, ist die Frage rein akademisch.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
Da sich dafür sowieso kein Staatsanwalt interessieren würde, ist die Frage rein akademisch.


ja, das stimmt wohl.

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"Der Winter naht."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es mag sein, dass sich dafür kein Staatsanwalt interessiert, nur kommt es darauf nicht an.
Es kommt darauf an, ob ein öffentliches Interesse gem. § 376 StPO vorliegt. Das kann auch bei einer Beleidigung im unteren Bereich der Fall sein, wenn der Beschuldigte Vorstrafen hat oder bereits öfter wegen Beleidigungen (die auf den Privatklageweg verwiesen sein mögen) aufgefallen ist.

Ob nun "du Vogel" schon den Tatbestand einer Beleidigung erfüllt, naja, das ist sicher auf der Grenze.

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