Hallo Leute,
Habe mal eine Frage, ich habe eine Gerichtsverhandlung wegen 2 Delikten die in begangen habe.
Für die Verhandlung bekam ich eine Vorladung zu einen Termin.
Dort Stand drin. ´´in der Jugendstrafsache gegen....... Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird das Hauptverfahren vor dem Jugendrichter eröffnet.
Nun wurde der Verhandlungs termin vorgezogen. mit einer neuen Ladung. wo auf einmal steht ´´ in der Strafsache gegen......´´ und das es vor dem Strafrichter eröffnet wird . was heißt das für mich ?
Bin 21 Jahre zum Tatzeitpunkt allerdings 20 und laut Jugendgerichtshilfe nach Jugenstrafrecht verfolgt.
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von Jugendstrafsache zur Strafsache ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Taten, die Sie als Heranwachsender begangen haben, also vor dem 21. Geburtstag, werden vor dem Jugendrichter verhandelt, der dann Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwenden kann.
Taten nach dem 21. Geburtstag werden vor dem Strafrichter verhandelt.
Stehen denn in der Anklage beide Taten? Ist es überhaupt dasselbe Verfahren/Aktenzeichen?
Also sind 2mal die selben delikte, also 2 Verschiedene AZ aber die wurden zusammen gelegt.
Meine frage ist jetzt nur weil es vorher vor dem Jugendrichter sein sollte und jetzt vor dem Strafrichter
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Wenn es 2 AZ sind, wurde es offenbar (noch) nicht zusammengelegt, da sonst 1 AZ das "führende" AZ geworden wäre. Jedenfalls iaR.
Waren Sie denn bei beiden Tatzeitpunkten noch 20, oder bei einem 20 und beim anderen 21?
Ansonsten gilt prinzipiell das, was wastl schrieb: Bei Tatzeitunkt jünger als 21 = immer Jugendrichter/Jugenschöffengericht/gr. Jugendkammer. Möglw. ist es auch ein schlichter Schreibfehler
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
einmal 20 einmal 21. geht um einen Schaden von 700,00 €. Insgesamt.
Zurzeit mache ich mein FSJ im Rettungsdienst.
Vorgestraft bin ich noch nicht, musste nur mal eine Geldstrafe Zahlen von 250,00 € die wurde aber in keine meiner Führungszeugnisse eingetragen.
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Das erklärt schon mal einen Teil.
Ist für beide Sachen das selbe Amtsgericht (also örtlich) zuständig?
Eigentl. müßte (wenn gemeinsam verhandelt wird) nach § 32 JGG
verfahren werden und einheitlich Jugend- oder Erwachsenrecht angewendet werden. Hatten Sie ein Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe?
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
den Termin bei der Jugendgerichtshilfe hatte ich bereits.
Und Zuständig ist das Örtliche Gericht bei mir.
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Tja, ist ein wenig mysteriös.
Wie gesagt:
Eigentlich müßte nach § 32 JGG
verfahren werden, also Anklage vorm Jugendrichter, aber dort (wohl) Anwendung von einheitlich Erwachsenenrecht für beide Taten, da das Übergewicht der Taten nicht im Jugendberich liegt, sondern 1 Tat im Erwachsenenalter und 1 kurz davor). Das heißt, Sie würden zwar vom Jugendrichter verurteilt, aber nach Erwachsenenrecht (also genauso wie der Strafrichter Sie verurteilen würde)
Vorstellbar wäre evtl. dass man Ihnen für Tat 1 noch die Anwendung von Jugendrecht offenhalten will (zumindest theoretisch) und daher nur Tat 1 beim Jugendrichter anklagt und Tat 2 -für die dann isoliert sowiso Erwachsenenrecht anzuwenden ist- beim Strafrichter. Mir will dafür nur grad keine passende rechtliche Grundlage einfallen, aber möglicherweise braucht es auch keine, denn mir fällt auch keine Vorschrift ein, gegen die solch ein Vorgehen verstoßen würde.
Wenn Sie es genau wissen wollen (was ja verständlich ist) rufen Sie morgen einfach beim Amtsgericht an und fragen nach.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Naja, für die Tat, die als Heranwachsender begangen wurde, ist der Jugendstaatsanwalt zuständig, für die andere der "Normale". Der "Normale" kann/darf die Ju-Sache nicht übernehmen und der Ju-StA wird es nicht tun, weil er nicht muss. Also klagt jeder seins an. Beim Gericht wiederum versucht der Strafrichter, seine Sache an den Jugendrichter loszuwerden. Dass am Ende der Strafrichter zuständig ist kann nicht sein.
Also ich kann ja mal die beiden Beschlüsse hier Online stellen. Natürlich mit Zensierung aber mit den sichtlichen Relevanten dingen.
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quote:<hr size=1 noshade>Beim Gericht wiederum versucht der Strafrichter, seine Sache an den Jugendrichter loszuwerden. Dass am Ende der Strafrichter zuständig ist kann nicht sein. <hr size=1 noshade>
Genau, für beide Sachen kann der Strafrichter nicht zuständig sein. Entweder gibt es 2 Verfahren oder der Jugendrichter macht -wie gesagt- beides und entscheidet nach § 32 JGG ob einheitlich Jugend- oder Erw. Recht angewendet werden soll. Da es hier aber offenbar kein Schwergewicht Richtung Jugendrecht gibt, hätte der TE -wohl- gelitten und würde sich für beide Sachen ein Urteil nach Erw.-Recht vom Jugendrichter einfangen (dann als Gesamtstrafe, §§ 53 , 54 StGB ).
quote:<hr size=1 noshade>Also ich kann ja mal die beiden Beschlüsse hier Online stellen. Natürlich mit Zensierung aber mit den sichtlichen Relevanten dingen. <hr size=1 noshade>
Ja, mach mal
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
ok scanne ich gleich ein . andere Frage da ich nur ein FSJ mache und mein einkommen gering ist. wie sieht es mit Gerichtskostenbeihilfe aus wen ich mir einen Anwalt nehme ?
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Wenn Jugendstrafrecht angewendet wird kann von der Auferlegung der Verfahrenskosten abgesehen werden. Wird Erwachsenenstrafrecht angewendet können Sie nach erfolgloser Vollstreckung niedergeschlagen werden.
Poste mal die zensierten Beschlüsse. Notfalls können die hier auch noch "bereinigt" werden, falls etwas identifizierbares drinsteht.
quote:<hr size=1 noshade>Wird Erwachsenenstrafrecht angewendet können Sie nach erfolgloser Vollstreckung niedergeschlagen werden. <hr size=1 noshade>
Naja Moment,...
... wenn beide Sachen zusammen verhandelt werden, er sich einen Wahlverteidiger nimmt und Erwachsenrecht angewendet wird, zieht § 74 JGG nicht [vgl. § 109(1) JGG ]. Mit den Anwaltskosten hat der Staat dann nichts zu schaffen, in Hinsicht Verfahrenskosten. Das ist eine Sache nur zwischen dem Anwalt und ihm.
Und auch mit der Niederschlagung ist es -jedenfalls hier bei uns in Niedersachsen- nicht mehr so "flockig" wie vor einigen Jahren. Ich habe hier in etlichen Klientenakten rechtskräftige Vollstreckungstitel über Verfahrenskosten. Die Kasse läßt da fleissig titulieren.
Wird getrennt verhandelt, ist in der Erwachsensache ein Anwalt sowiso ganz allein seine Sache. Und in der Jugendsache gilt wieder § 109(1) JGG , d.h. bei Anwendung von Erwachsenenrecht keine Anwendung von § 74 JGG .
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Iiiich sprach von Verfahrenskosten, nicht von Anwälten.
Und dass ihr Niedersachsen so hartherzig seid, dafür kann ich ja auch nichts.
quote:<hr size=1 noshade>Iiiich sprach von Verfahrenskosten, nicht von Anwälten. <hr size=1 noshade>
Ach komm, das hätte ich jetzt auch gesagt




Zitat:Und dass ihr Niedersachsen so hartherzig seid, dafür kann ich ja auch nichts
Das lag an der langen Zeit der CDU Regierung

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 12.02.2013 21:17
-- Editiert !!Streetworker!! am 12.02.2013 21:28
quote:
Und dass ihr Niedersachsen so hartherzig seid, dafür kann ich ja auch nichts.
Berlin ist ja dafür bekannt, einerseits Pleite zu sein, und andererseits großzügig mit dem Geld umzugehen, das andere verdient haben...

quote:
Das lag an der langen Zeit der CDU Regierung
. Mal sehen ob es jetzt besser wird, unter Rot-Grün.
Ich sehe es nicht wirklich als Verbesserung, wenn der Steuerzahler die Verfahrenskosten trägt, um sie nicht bei dem armen Straftäter zu vollstrecken.
Sorry für den off-topic-Beitrag, aber den Kommentar kann ich mir wirklich nicht verkneifen...

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"justice"
editiert wegen Klarnamen
-- Editiert Moderator am 12.02.2013 22:35
Der Andere folgt noch, der Scanner will gerade nicht so wie ich. allerdings ist auf dem ersten Schreib genau das Selbe AZ und anstatt Strafrichter halt Jugendrichter steht.
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Nimm bitte auch den Namen der Richterin und der Justizbeamtin raus. Das Aktenzeichen würde ich auch komplett rausnehmen.
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" "
quote:
genau das Selbe AZ
Wie jetzt? Vorne schriebst Du dass es verschiedene sind. Und es macht auch nur mit verschiedenen Sinn, jedenfalls wenn die Dinger in der Reihenfolge kamen (datiert sind), wie Du es beschreibt. Erst Jugendrichter, dann Strafrichter.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Berlin ist ja dafür bekannt, einerseits Pleite zu sein, und andererseits großzügig mit dem Geld umzugehen, das andere verdient haben..
Womit ich kein Problem hätte, wenn es denn für die Landesbeamten ausgegeben werden würde
Ich sehe es nicht wirklich als Verbesserung, wenn der Steuerzahler die Verfahrenskosten trägt, um sie nicht bei dem armen Straftäter zu vollstrecken.
Wird ja versucht, aber da ist ja nichts zu holen.
nachdem der TE nach nem Anwalt gefragt hatte
Och, ich blende manche Berufsgruppen halt mal aus...
Das lag an der langen Zeit der CDU Regierung
Ich glaube so langsam, dass es gar nicht mal so sehr auf die Partei ankommt, sondern auf die Personen. In Berlin gibt es einen CDU-Justiz-Senator, der fortschrittlicher ist als die Herrschaften von der SPD davor.
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