von Provokation zur Koerperverletzung

25. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sahayn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
von Provokation zur Koerperverletzung

guten tag,

ich steh vor folgendem problem: ich bin selber noch schueler (volljaehrig) und hab in meinem kurs zwei leute (auch beide volljaehrig), die mich immer mal wieder beleidigen, sich ueber mich lustig machen, provozieren (durch dumme kommentare oder mich dumm anmachen) oder aehnliches. wenn ich denen sage sie moechten bitte damit aufhoeren, wird diesem wunsch allerdings kaum achtung geschenkt.
heute war wieder einmal so ein tag, und ich muss vor weg sagen das ich ein sehr sehr geduldiger mensch bin und viel ueber mich ergehen lasse und auch bisher immer ueber die beleidigungen oder provokationen gelaechelt hab (die beleidigungen und provokationen gehen jetzt seit ca. 1.5 jahren). heute ist mir allerdings mehr oder weniger der geduldsfaden gerissen und ich war kurz davor handgreiflich zu werden, konnte mich allerdings noch zurueckhalten und hab selbst mit beleidigenden begriffen um mich geworfen. handgreiflich bin ich nicht geworden da ich befuerchte, dass ich trotz der ganzen provokationen und beleidigungen, mit denen ich gereizt werde, letzten endes der dumme bin, der eine anzeige wegen koerperverletzung o.ä. an den hals geworfen bekommen kann. (es ist zu vermerken, dass beide personen mir koerperlich unterlegen sind).
gehen wir jetzt einmal von dem fall aus ich hab mich wirklich nicht mehr unter kontrolle (was ich nicht hoffen will) und werd, wie oben genannt, handgreiflich.
was koennte da auf mich zukommen?

vielen dank fuer eure hilfe[u][b] [/u]




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Beleidigung ist prinzipiell keine Rechtfertigung für eine Körperverletzung. Mit der Notwehr ist das so eine Sache....

Was Sie schildern, deutet schon auf Mobbing hin. Mobbing ist als Begriff im StGB nicht existent. Sie sollten die fortgesetzten Beleidigungen bei der Polizei anzeigen, wenn die Drohung damit auch nichts bewirkt.

Ansonsten kommen wir beim nicht hinnehmbaren Faustrecht an.

Wenn Sie selber zuhauen, müssen Sie jedenfalls mit einer Strafanzeige wegen Körperverletzung rechnen.



-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Wobei man für eine Ohrfeige ganz sicher noch nicht beim ersten Mal mit einer freiheitsentziehenden Maßnahme rechnen muß...
Ich würde aber auch eine Strafanzeige bei der Polizei empfehlen. Erstens weiß man nie, was die Leute noch so am Laufen haben (an Strafverfahren) und vielleicht selbst für die Beleidigungen empfindliche Strafen kassieren und zweitens sehen die - selbst wenn es eingestellt wird - das Sie eben nicht alles mit sich machen lassen. Und ne Vorladung von der Polizei im Briefkasten ist immer was unangenehmes.


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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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